Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
tangocharly:
--- Zitat ---Teilt der Netzbetreiber regelmäßig oder nur in Bezug auf die 'Soforthilfe Dezember' und die 'Gaspreisbremse' den 'am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden prognostizierten Jahresverbrauchs dem Erdgaslieferanten mit'?
--- Ende Zitat ---
Das Prognoseinstrument wurde nicht wegen der 'Soforthilfe Dezember' und 'Gaspreisbremse' geschaffen. Es ist richtig, dass der Netzbetreiber hier "mitmischt".
Bemerkenswert ist allerdings, dass der Energielieferant bei der Soforthilfe automatisch auf den Jahresverbrauch (1/12) des Vorjahres zugreift (2021), wenn er die 09/22-Prognose trifft.
Dies liest sich aber in § 24 GasNZVO etwas anders:
--- Zitat ---(Abs.4 Satz1) Örtliche Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert
--- Ende Zitat ---
https://www.buzer.de/gesetz/9416/a167723.htm
Spannend wird's dann, wenn um die Höhe der Abschläge gestritten wird, welche für 2023 ermittelt werden sollen. Was wundert's dann, wenn nun die Prognose des "Vorjahres 2022" in Betracht gezogen wird und in 2022 (zufällig) der Verbrauch höher war als 2021.
Schönen Tag noch
berghaus:
Hallo tangocharly,
ich freue mich, dass Du hier wieder "mitmischt"! Wenigstens einer!
Ich habe schon Widerspruch bei E.ON gegen die mir im Januar 2023 mitgeteilte Sept22Prognose von 23.401 kWh und 80 % davon 18.721 kWh erhoben,
nachdem meine drei Jahresverbräuche 2019 - 2021 bei 30.000 kWh lagen (2021 = 31.731 kWh).
In der Abrechnung von E.ON im Juni 2023 wurden für 146 Tage (Neukunde in der GV) 11.830 kWh abgerechnet.
Proportional hochgerechnet auf 365 Tage ergibt das 29.575 kWh.
Rechnet man aus den im Juni von E.ON festgelegten Abschläge von 389,00 € (Juli 22 - Juni 23) mit den im Juli 23 und also auch im September 23 geltenden E.ON-GV-Preisen die von E.ON (wie auch immer) hierfür prognostizierte Menge aus, ergibt sich sogar eine Sept22Prognose von 32.945 kWh.
Die hätte ich gerne, würde mich aber auch mit 30.000 kWh begnügen, weil ich nicht glaube, dass es mir noch mal gelingen wird wie 2022 den Verbrauch auf 21.500 KWh zu vermindern (u.a. wegen der hohen Temperaturen und 2-monatiger Abwesenheit von Personen in dem Haus in 2022)
Nun sollen ja die nicht bestraft werden, die schon 2022 viel Gas eingespart haben. Deshalb ja der Sept22Wert, der aus einer vor dem September 2022 stammenden Abrechnung und Prognose des Versorgers stammen soll, hilfsweise die Prognose des Netzbetreibers vom 30.09.22 nach § 24 GasNZV.
Ich bin gespannt, was Westnetz bei mir prognostiziert hat.
Mehrere User in dem E.ON-Forum berichten, dass der Netzbetreiber zwar einen vernünftigen Wert genannt hat, E.ON aber davon erheblich nach unten abweicht, als hätte jemand zweimal auf die 80%-Taste gedrückt, - und keiner weiß am Telefon Bescheid und auf schriftliche Anfragen erfolgt keine Antwort.
Nun ist ja die Höhe der Abschläge nicht so wichtig, wenn nicht wieder ein Versorger mit dem 'Insolvenz-Geschäftsmodell' dabei ist, sondern die endgültige 2023-Jahresabrechnung und die Abrechnung der 'Soforthilfe Dezember', der ja auch die Sept22Prognose zugrunde liegt.
Bleibt es bei mir (warum auch immer) bei der Prognose von 23.401 kWh und spare ich von dem üblichen Verbrauch von 30.000 tatsächlich 20 % ein, habe ich Mehrkosten von rd. 1.000 €, - man glaubt es kaum.
berghaus 01.03.23
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