Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Zwangsweise Einstufung in die Ersatzversorgung nach Kündigung von Sondervertrag?

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RR-E-ft:

--- Zitat von: berghaus am 06. November 2022, 02:56:54 ---Spielt es eine Rolle bei der Frage, ob man in die Grundversorgung oder die Ersatzversorgen fällt, ob der bisherige Lieferant oder der Kunde gekündigt hat?
--- Ende Zitat ---

Nein, es spielt keine Rolle, wer den Sondervertrag gekündigt hat.

Es kommt darauf an, ob ein Fall des § 36 Abs. 1 Satz 5 EnWG vorliegt oder der Versorger gem. § 36 Abs. 1 Satz 4 EnWG deshalb nicht zur Grundversorgung verpflichtet ist, weil ihm diese Versorgung  der Entnahmestelle wirtschaftlich unzumutbar ist. 

berghaus:
Interessant noch dies:

E.ON sagt selbst bei 'Häufigen Fragen':

Ich interessiere mich für den Tarif der Grundversorgung. Wie kann ich diesen buchen?

Antwort E.On:

"Grundversorgungs-Tarife können nicht aktiv gebucht werden. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung, solange Sie in einer Region wohnen, in denen E.ON Grundversorger ist."

berghaus 07.11.22

Erdferkel:
Na, und Nu? Wie läuft's? Eigentlich doch alles völlig verständlich in der Gas und Strom Gvv geregelt, wo bleibt das mehrseitige Geseier von @Didakt, oder ist das selbst ihm mittlerweile zu blöd? Daß man sowas hier noch breittreten muss erschließt sich mir nicht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Und wer schreibt, der bleibt!😀

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