In der Jahresabrechnung 2005 für Erdgas hat Gelsenwasser trotz Widerspruch nach § 315 BGB – wie zu erwarten – die erhöhten Preise berechnet. Aufgrund deutlich geringeren Verbrauchs ist es zur Überzahlung gekommen. Gelsenwasser hat aber nur den Betrag zurücküberwiesen, der sich nach Berechnung der erhöhten Preise ergab.
Habe Gelsenwasser unter Fristsetzung aufgefordert, den sich nach meiner Berechnung (auf der Grundlage des alten Preises) ergeben Betrag zu erstatten. Das ist nicht geschehen.
Zunächst wollte ich den verbleibenden und seitens Gelsenwasser noch auszuzahlenden Betrag mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Habe aber im Forum gelesen, dass das nicht zulässig ist und man sein Geld nur durch Klage zurückfordern kann.
Wegen des relativ geringen Betrages ist mir eine Klage aber zu aufwendig. Könnte ich alternativ ein Mahnverfahren einleiten, um Gelsenwasser zu zwingen, das verbliebene Guthaben auszuzahlen? Wie wären ggf. die Erfolgsaussichten? Und wie hoch sind die Kosten in einem Mahnverfahren?
Schöne Grüße
Moin