Geehrte Forumsteilnehmerinnen und Forumsteilnehmer,
gerne möchte ich meinen Fall zur Kenntnis bringen und freue mich über eine lebhafte Diskussion.
Zum Sachverhalt:
Der Versorger (ElVeBe GmbH) hat die Veränderung der EEG-Umlage nicht kommuniziert und nicht in dem Abschlagen berücksichtigt. Daraufhin habe ich die Abschläge neu berechnet und ihm mitgeteilt.
Mit der Reduzierung der Abschläge war er aber nicht einverstanden. Trotzdem habe ich weniger überwiesen und gleichzeitig zum Vertragsende gekündigt.
Das führte zu diversen Mahnungen mit der Folge, dass der Versorger 14 Tage vor Vertragsende gekündigt hat.
Die Endabrechnung ergab eine Nachforderung von 40 Euro, die aber falsch ist, da die EEG-Umlage(bzw. deren Wegfall) nicht berücksichtigt wurde. Letztendlich würde sogar ein Guthaben für mich drin sein. Zuzüglich einem Neukundenbonus von 188 Euro, der mir allerdings verweigert wird weil keine 12 Monate voll.
Jetzt zu den Fragen:
1.) Die Abschläge sollen ja den Rechnungsendbetrag/12 widerspiegeln und nicht in ein zinsloses Darlehen für den Versorger münden.
Inwieweit habe ich da korrekt gehandelt ?
2.) Ist es statthaft 14 Tage vor dem Vertragsende zu kündigen, obwohl es keine nennenswerten Zahlungsrückstände gegeben hat. Ich meine mal irgendetwas im Netz gefunden zu haben, weiß aber nicht mehr wo.
Diese Angelegenheit ist jetzt bei der Schlichtungsstelle ansässig.
Ich freue mich über jede Nachricht und wünsche allen auch ein frohes neues Jahr.
Wilfried Ritz am 3.1.2023