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Autor Thema: Nur 24% Tankfüllung erhalten.  (Gelesen 3817 mal)

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Offline Domali

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Nur 24% Tankfüllung erhalten.
« am: 06. April 2022, 21:02:28 »
Hallo zusammen,
wir sind vertraglich gebunden und haben bei unserem Vertragspartner vor ca. einem Monat eine komplette Tankfüllung bestellt. Die Bestellung mit dem damals aktuellen Preis wurde uns auch bestätigt. Geliefert wurden nun aber nur 24% Füllung. Unser Tank wurde von einem Restfüllstand mit 21% nur auf 45 % befüllt :o. Gibt es aufgrund der aktuellen Situation bereits eine begrenzte Zuteilung von Flüssiggas?

Viele Grüße
Domali


 

Offline Watzl

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Re: Nur 24% Tankfüllung erhalten.
« Antwort #1 am: 07. April 2022, 08:59:03 »
Flüssiggas wir gewonnen, wenn man Erdöl zu Benzin, Diesel etc. verarbeitet.
An den Tankstellen sind die Preise gestiegen, weil...... weil das Öl knapp wird, weil aus Russland kein Üö mehr kommt, weil die Nachfrage steigt, weil es eine günstige Gelegenheit ist, die Preise zu erhöhen,.... ??????

Zu beobachten war, dass Händler z. B. nur Kunden beliefern, wenn sie weniger als 45% Füllstand hatten. Das sollte dazu dienen, das nirgendwo die Heizung ausgeht.

Was haben sie bestellt?
Wahrscheinlich, wie sonst auch immer, haben sie Flüssiggas bestellt. Sie haben vielleicht nicht ausdrücklich gesagt "bitte voll machen".
Der Preis wurde bestätigt, nicht aber die Füllmenge, weil diese wahrscheinlich gar nicht erwähnt wurde.

Sie sind vertraglich gebunden. Vielleicht solten sie ihren Vertrag mal herausholen und dort nachlesen. Evtl. gibt es dort einen Hinweis, dass die Liefermenge aus irgendwelchen Gründen vom Lieferanten reduziert werden kann.

Begrenzte Zuteilung von Flüssiggas dergestalt, dass die Mengen rationiert werden, um die Versorgung aller Flüssiggaskunden sicherzustelle, gibt es nicht. Seitens des Staats schon gar nicht.
Es ist aber den Händlern überlassen, wie sie mit ihren Kunden umgehen. Wer also die Liefermenge in irgendeiner Form begrenzt setzt sich evtl. der Gefahr aus, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen und riskiert einen Rechtssstreit.

Ich vermute, dass sie aufgrund ihrer vertraglichen Bindung das Vorgehen ihres Lieferanten wohl hinnehmen müssen. Der Liefervertrag verpflichtet den Lieferanten nur dazu, sie mit Gas zu versorgen. Versorgt sind sie auch mit einem Füllstand von 45%. Natürlich ist das etwas blöd, wenn der Tank nicht voll befüllt wird, wenn dann bei der nächsten Bestellung der Preis wieder ein Stück angestiegen ist.
Da sie aber sowieso keinen Einfluss auf den Preis dergestalt haben, dass sie zur Konkurenz wechseln könne, macht es keinen Sinn diesen Gedanken weiter zu verfolgen.

Sie sind mit ihrem Vertrag gebunden, sie müssen immer das akzeptieren, was ihr Vertragslieferant ihnen anbietet.

Alternative: Ausstieg aus dem Vetrag.

Vielleicht wird ihnen jetzt bewußt, in welcher Mausefalle sie mit ihrem Vetrag stecken.

Guten Erfolg weiterhin

H. Watzl


 

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