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Hallo Forum!...Hat sowas schonmal jemand gehabt?
Als Info wie das genau Abläuft: Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger, hier gelten z.B. andere Kündigungszeiten, es kann jederzeit ein neuer Versorger beauftragt werden, die Preise entsprechen in der Regel denen in der Grundversorgung.
Die aktuellen Preise müssen auf der Homepage veröffentlicht sein, am besten sichern und gut aufbewahren.
Als Warnung: Manche Grundversorger versuchen gerade unterschiedliche Preise für „Neu“ und „Bestandskunden“ einzuführen, dagegen sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, eine entsprechende Klage ist beim LG Frankfurt anhängig, aber noch nicht endgültig entschieden.
...Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass nach den drei Monaten eine weitere Ersatzversorgung nicht mehr möglich ist. Schließen Sie für die Verbrauchsstelle bis dahin keinen Gaslieferungsvertrag ab, so müsste die Entnahme von Erdgas aus dem Netz unterbunden und Ihr Erdgasverbrauch bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden....
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