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Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?

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Harry01:
Hallo Forum!

Mein derzeitiger Erdgaslieferant erhöht zum 1. April den Arbeitspreis drastisch. Ich habe ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung, ansonsten bin ich wieder ein Jahr an den neuen Preis gebunden und dieser wird auch für 1 Jahr garantiert.

Nun habe ich im Internetportal meines hiesigen Grundversorgers (was nicht der momentane Sondervertragspartner ist) nach dem Grundversorgungstarif Ausschau gehalten und festgestellt, daß dieser um über 5 Cent pro kWh günstiger ist als der angepaßte Tarif meines jetzigen Lieferanten. Ich habe den Grundversorger per Email angeschrieben, um nach der Aktualität der Preisliste zu fragen und ob sich da ggf. Fehler eingeschlichen haben. Es kam aber gleich eine automatische Antwort, daß die Beantwortung länger dauern kann und auch die Telefonhotline aufgrund der "aktuellen Situation" überlastet sei.

Mein Plan wäre, wenn das so stimmt, den Sondervertrag zum April zu kündigen, um dann automatisch in die Grundversorgung zu fallen und dort erstmal zu bleiben.

Hat sowas schonmal jemand gehabt?

Erdferkel:

--- Zitat von: Harry01 am 16. März 2022, 00:55:40 ---Hallo Forum!...

Hat sowas schonmal jemand gehabt?

--- Ende Zitat ---
Hallo @Harry01, ich mache das gerade genau so.
Als Info wie das genau Abläuft:
Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate  in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger, hier gelten z.B. andere Kündigungszeiten, es kann jederzeit ein neuer Versorger beauftragt werden, die Preise entsprechen in der Regel denen in der Grundversorgung.
Nach den 3 Monaten, bei mir zum 01.04. endet die Ersatzversorgung und man schliesst automatisch einen „Grundversorgungsvertrag“ mit dem Grundversorger ab, dann gelten soweit ich weiss 2 Wochen Kündigungsfrist.
Die aktuellen Preise müssen auf der Homepage veröffentlicht sein, am besten sichern und gut aufbewahren.
Als Warnung: Manche Grundversorger versuchen gerade unterschiedliche Preise für „Neu“ und „Bestandskunden“ einzuführen, dagegen sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, eine entsprechende Klage ist beim LG Frankfurt anhängig, aber noch nicht endgültig entschieden.
Viel Erfolg, Erdferkel

Harry01:

--- Zitat von: Erdferkel am 16. März 2022, 08:42:37 ---Als Info wie das genau Abläuft:
Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate  in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger, hier gelten z.B. andere Kündigungszeiten, es kann jederzeit ein neuer Versorger beauftragt werden, die Preise entsprechen in der Regel denen in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---

Danke für die Info. Dann liege ich mit meiner Idee ja nicht ganz so verkehrt.


--- Zitat von: Erdferkel am 16. März 2022, 08:42:37 ---Die aktuellen Preise müssen auf der Homepage veröffentlicht sein, am besten sichern und gut aufbewahren.
--- Ende Zitat ---

Sind sie, aber nur für die Grundversorgung und nur mit Stand zu Jahresbeginn 2022


--- Zitat von: Erdferkel am 16. März 2022, 08:42:37 ---Als Warnung: Manche Grundversorger versuchen gerade unterschiedliche Preise für „Neu“ und „Bestandskunden“ einzuführen, dagegen sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, eine entsprechende Klage ist beim LG Frankfurt anhängig, aber noch nicht endgültig entschieden.
--- Ende Zitat ---

Ich habe nur davon gehört, daß unterschiedliche Preise für Grund- und Ersatzversorgung gemacht werden und ein Gericht das auch so bestätigt hat. Preise für die Ersatzversorgung sind bei meinem Grundversorger aber gar nicht zu finden.

Trotzdem weiß ich nicht, ob eine Vertragskündigung eine gute Idee ist. Folgendes habe ich recherchiert:

Kaum ein anderer Anbieter, der mich beliefern könnte, macht derzeit Neuverträge. Das würde auch für den Anbieter gelten, bei dem ich jetzt bin. Bei meinem Grundversorger habe ich mal einen Sondervertrag "simuliert". Der bietet einen Arbeitspreis an, der noch 3 Mal höher ist als der Preis, der mir jetzt bevorsteht. In diesem Preis sehe ich den Trend, den in Kürze auch der Grundversorgungstarif noch auf über diesen Preis hinaus angehoben wird. Sollte das der Fall sein, kann ich in den gekündigten Vertrag nicht mehr zurück und müßte entweder in der Grundversorgung bleiben oder einen Sondervertrag mit dem Grundversorger schließen und mich dort dann, wahrscheinlich für nur ein paar Cent weniger wieder binden. Ich bin absolut unschlüssig und auch nicht risikofreudig. Eine Antwort auf meine Anfrageemail habe ich auch noch nicht bekommen.

Erdferkel:
Moin @Harry01, deine Befürchtungen bezüglich Preissteigerungen kann ich nachvollziehen, ich lasse mich auf dieses Risiko auch nur ein weil ich bis September so gut wie kein Gas verbrauchen werde, im Herbst sehe ich dann weiter, kann natürlich schiefgehen. Ich wollte mich aber nicht jetzt schon für ein ganzes Jahr binden.
Die Grund und Ersatzversorgung wird zu den „allgemeinen Preisen“ abgerechnet, siehe hier:
 „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 36 Grundversorgungspflicht

(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Veröffentlichungen im Internet müssen einfach auffindbar sein und unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um die Preise und Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung handelt. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.“

Zu Preisanpassungen und Fristen geht die Gasgvv noch mehr ins Detail, das es da wohl Spielräume für unterschiedliche Preise in Ersatz und Grundversorgung zu geben scheint habe ich auch schon gehört, deswegen habe ich „ entsprechen in der Regel ....“ geschrieben, das müsste dann aber in der Bekanntmachung der allgemeinen Preise dargelegt werden.

Mein Grundversorger möchte unterschiedliche Preise für Bestandskunden in der Grundversorgung und seit Dezember neu hinzugekommene kassieren, die Neuen sollen fast das 3 Fache zahlen, und das widerspricht dem obigen Zitat aus dem Enwg, gibt bereits eine Einstweilige Verfügung zu dem Thema zugunsten der Neukunden, endgültige Klärung wird sicher noch dauern.

Blöde Situation, birgt alles gewisse Risiken, ich habe auch lange überlegt bevor ich gekündigt habe.  :(

Harry01:
Hallo Erdferkel,

meine Entscheidung ist gefallen. Ich werde im Vertrag bleiben.

Der Grund ist eine Reaktion auf meine Anfrageemail, allerdings ohne Beantwortung meines Anliegen. Das Kuriose: Die Antwort kam per Post, obwohl ich überhaupt keine Postanschrift angegeben habe! Hier dürfte sich ein Datenschutzverstoß auftun, denn ich bin seit Jahren dort kein Kunde mehr und das Schreiben bezieht sich auf ein Stromvertragskonto, obwohl ich wegen Gasbezug angefragt habe. Ich soll mich im Serviceportal anmelden und dort könne ich alternative Angebote finden (was ich ja gar nicht will) und einen passenden Tarif abschließen. Geht`s noch? Die sind genauso ignorant und inkompetent wie damals.

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