Der Ratschlag, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, ist nicht schlecht. Aber es ist zu befürchten, dass es schlicht zu lange dauern kann, bis es zu einer Entscheidung kommt.
Was würde ich tun, wäre ich in EriRaa40s Situation?
1. Ich würde mir meine Vertragsunterlagen für Strom und Gas heranziehen, um festzustellen, wann ich die Verträge kündigen kann, nicht die - neu gesetzten Termine - von Voxenergie akzeptieren. Und eine schriftliche (also auf Papier) Kündigung formulieren, in dem dann der eigene ermittelte Termin genannt ist. Evtl. auch als Einschreiben mit Rückschein versenden. Da der Anbieter nicht auf Emails reagiert, ist "Textform" ungünstig.
Ebenso würde darin stehen, dass ich der von Voxenergie genannten neuen Vertragslaufzeit nicht zustimme und nie zugestimmt habe.
Auch sollte das Schreiben eigene Berechnungen enthalten. (s. unter 2.)
Man landet zwar möglicherweise erstmal bei tatsächlichen Vertragsende beim Grundversorger, aber man ist aus den Verträgen mit diesem Anbieter raus.
2. Eigene Berechnungen für die Abschlagszahlungen vornehmen für den voraussichtlichen Verbrauch. Unter Bezugnahme der zuletzt anerkannten Preise. Dieses Jahresbetrag durch 12 Raten teilen und man hat die monatliche Abschlagshöhe. Sollte diese wesentlich geringer sein als der Betrag den Voxenergie einzieht, dann würde ich Voxenergie (in dem Kündigungsschreiben s. unter 1.) mitteilen, dass ich bis zum gekündigten Zeitraum monatlich den eigenen errechneten Betrag überweise und die Erlaubnis zum LS-Einzug entziehe. Sollte allerdings schon eine immense Überzahlung sich ergeben haben, würde ich womöglich gänzlich die Zahlung einstellen. Das muss man sich errechnen. Wenn man einfach aufs Geradewohl den Anbieter für den LS-Einzug sperrt, kann sich das als sehr ungünstig erweisen.
Für die eigene Abschlagsberechnung könnte man auch die inzwischen neu abgelesenen Zählerstände zur Hand nehmen und die Verbräuche seit den letzten Jahresrechnungen berücksichtigen.
Vorausgesetzt die erste Vertragslaufzeit ist vorbei, wäre nach der obigen AGB-Klausel der nächste mögliche Kündigungstermin bis spätestens am 31. März 2022 abzuschicken zum 30. April 2022. Aber sicherheitshalber noch einige Tage früher das Kündigungsschreiben versenden, sodass es garantiert am 31. März bei Voxenergie angekommen ist. Den Nachweis dafür hat man durch den Rückschein bzw. Sendungsverfolgung beim Einschreiben.