Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit Voxenergie  (Gelesen 1574 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline EriRaa40

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Probleme mit Voxenergie
« am: 12. März 2022, 11:10:31 »
Hallo zusammen,
wir beziehen unser Gas und unseren Strom seit einigen Jahren von Voxenergie.  Bisher
gab es keine Probleme.  Seit einigen Monaten steigen die Rechnungen aber dramatisch an.
Ich hatte leider die letzten Monate bedingt durch die Tatsache, dass sich der Gesundheitszustand
meiner Eltern ( beide 81 ) extrem verschlechtert hat nicht die Nerven und die Zeit mich darum zu kümmern.   Eigentlich wäre es kein Problem gewesen wenn ich mich frühzeitig um einen Wechsel
beispielsweise über Verivox bemüht hätte.   Das habe ich nun versucht.  Leider erfolglos.  Laut meiner letzten Gasrechnung bin ich bis zum 31.3.2025 !!!! an Voxenergie gebunden.  Dieser Laufzeit habe ich aktiv niemals zugestimmt.   Was den Strom betrifft bin ich scheinbar noch bis November 2023 gebunden.
Voxenergie reagiert nicht auf meine Emails und telefonisch kann ich niemanden erreichen.  Ich hänge immer nur in der Warteschleife. 
Ich ärgere mich wahnsinnig über dieses Unternehmen, da man mich immer mit Preisgarantie geködert hatte.  Meine Gasrechnung hat sich nun aber mehr als vervierfacht. 
Mein Plan sieht nun wie folgt aus :  Zunächst möchte ich das Lastschriftverfahren kündigen und mein Konto für Voxenergie sperren.     Was kann ich darüber hinaus tun um von diesem dubiosen Anbieter wegzukommen ?   Ich wäre sehr dankbar für Anregungen. 
Oder könnt ihr mir vielleicht mitteilen an wen man sich in so einer Situation wenden kann ?

Sonnige Grüße
Roland





Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Probleme mit Voxenergie
« Antwort #1 am: 14. März 2022, 09:27:20 »
@EriRaa40,

ich erinnere mich an eine Regelung, dass die vorvereinbarte Vertragslaufzeit von Strom- und Gaslieferungen nicht länger als 2 Jahre sein darf. Kann allerdings diese Aussage nicht mit einer Fundstelle im Internet unterlegen, da ich jetzt nicht weiß, wo das mal genau stand. Die Suche nach dieser alten Regelung wird durch das neue Gesetz für "faire Verbraucherverträge" erschwert, welches wohl auch erst für Verträge ab den 1. März 2022 gültig ist.
Aber vielleicht wissen andere User noch, wo etwas zu der alten Regel stand. Oder es finden sich hier rechtsversierte User, die in dem Thread genaueres dazu schreiben.

Wie die weitere Laufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit ist, sollten die AGB (bei Vertragsabschluss) des Anbieters Auskunft geben. Wenn der Kunde nicht zu den festgelegten Termin kündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch.

Wenn ich mir die aktuellen AGB https://voxenergie.de/media/pdf/voxenergie_AGB_Strom.pdf anschaue, gelten nach Ablauf dieser Erstvertragslaufzeit "unbestimmte Zeit" mit relativ kurzer Kündigungsfrist. Diese Neubefristung hat für mich den Anschein, als ob es bei Ihnen zu einem Neuabschluss gekommen wäre.

Zitat
....
5. Vertragslaufzeiten/Kündigung
5.1. Es gelten die im Auftrag getroffenen Regelungen. Im Falle einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten, verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern der Kunde nicht einen Monat vor Laufzeitende gekündigt hat oder die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der automatisch (stillschweigend) verlängerte Vertrag ist monatlich kündbar. Die Kündigung hat zumindest in Textform zu erfolgen.
...

Sie könnten sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, dass die Verträge schon vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, und diese Befristung von Voxenergie falsch ist bzw . nicht zugestimmt haben.

Edit: Auch bei trustpilot und reclabox tauchen zahlreiche Beschwerden über den Anbieter auf: https://de.trustpilot.com/review/www.voxenergie.de und https://de.reclabox.com/firma/4183-voxenergie-GmbH. Nachtigall, ich hör dir trapsen.




« Letzte Änderung: 14. März 2022, 10:45:52 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline El Zorro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 45
  • Karma: +2/-0
Re: Probleme mit Voxenergie
« Antwort #2 am: 14. März 2022, 14:09:59 »
Der Ratschlag, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, ist nicht schlecht. Aber es ist zu befürchten, dass es schlicht zu lange dauern kann, bis es zu einer Entscheidung kommt.

Was würde ich tun, wäre ich in EriRaa40s Situation?

1. Ich würde mir meine Vertragsunterlagen für Strom und Gas heranziehen, um festzustellen, wann ich die Verträge kündigen kann, nicht die - neu gesetzten Termine - von Voxenergie akzeptieren. Und eine schriftliche (also auf Papier) Kündigung formulieren, in dem dann der eigene ermittelte Termin genannt ist. Evtl. auch als Einschreiben mit Rückschein versenden. Da der Anbieter nicht auf Emails reagiert, ist "Textform" ungünstig.
Ebenso würde darin stehen, dass ich der von Voxenergie genannten neuen Vertragslaufzeit nicht zustimme und nie zugestimmt habe.
Auch sollte das Schreiben eigene Berechnungen enthalten. (s. unter 2.)
Man landet zwar möglicherweise erstmal bei tatsächlichen Vertragsende beim Grundversorger, aber man ist aus den Verträgen mit diesem Anbieter raus.

2. Eigene Berechnungen für die Abschlagszahlungen vornehmen für den voraussichtlichen Verbrauch. Unter Bezugnahme der zuletzt anerkannten Preise. Dieses Jahresbetrag durch 12 Raten teilen und man hat die monatliche Abschlagshöhe. Sollte diese wesentlich geringer sein als der Betrag den Voxenergie einzieht, dann würde ich Voxenergie (in dem Kündigungsschreiben s. unter 1.) mitteilen, dass ich bis zum gekündigten Zeitraum monatlich den eigenen errechneten Betrag überweise und die Erlaubnis zum LS-Einzug entziehe. Sollte allerdings schon eine immense Überzahlung sich ergeben haben, würde ich womöglich gänzlich die Zahlung einstellen. Das muss man sich errechnen. Wenn man einfach aufs Geradewohl den Anbieter für den LS-Einzug sperrt, kann sich das als sehr ungünstig erweisen.
Für die eigene Abschlagsberechnung könnte man auch die inzwischen neu abgelesenen Zählerstände zur Hand nehmen und die Verbräuche seit den letzten Jahresrechnungen berücksichtigen.

Vorausgesetzt die erste Vertragslaufzeit ist vorbei, wäre nach der obigen AGB-Klausel der nächste mögliche Kündigungstermin bis spätestens am 31. März 2022 abzuschicken zum 30. April 2022. Aber sicherheitshalber noch einige Tage früher das Kündigungsschreiben versenden, sodass es garantiert am 31. März bei Voxenergie angekommen ist. Den Nachweis dafür hat man durch den Rückschein bzw. Sendungsverfolgung beim Einschreiben.
« Letzte Änderung: 15. März 2022, 08:06:35 von El Zorro »

Offline EriRaa40

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Probleme mit Voxenergie
« Antwort #3 am: 15. März 2022, 10:04:04 »
Hallo EviSell und El Zorro,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Probleme mit Voxenergie
« Antwort #4 am: 17. März 2022, 09:42:52 »
Wer als betroffener Kunde sich mit anwaltlicher Hilfe gegen den Anbieter wehren möchte, findet auf der Website des Bundes der Energieverbraucher eine Liste von Rechtsanwälten, welche sich auf die Rechte von Energiekunden spezialisiert haben.
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz