Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Unterschiedliche Preise für Neukunden und Bestandskunden (in Grundversorgung)
EviSell:
Ich möchte folgendes in diesen Thread hervorheben, weil ich die Idee, dass von der Schlichtungsstelle klären zu lassen, ganz interessant finde:
--- Zitat von: Erdferkel am 25. Januar 2022, 11:43:54 -----
8) Ich bin seit 01.01.2022 ganz entspannt in der Ersatzversorgung der Gasuf und warte erstmal ab. Mein Versorger möchte mir zwar auch einen abweichenden Tarif „Allgemeine Preise V2“ für „neue“ Kunden aufdrücken, zu 18Ct/Kwh, ich bin aber recht guter Hoffnung, daß ich die alten Preise mit 8Ct / Kwh bekomme, das wird sicher die Schlichtungsstelle beschäftigen... >:(
...
--- Ende Zitat ---
Es geht zwar im zitierten Beitrag um Gas, aber bei Strom ist ja dasselbe. In beiden Energiesparten hat man eine 2-Klassen-Grundversorgung eingeführt.
Erdferkel:
Ja, das wird aber noch etwas dauern, die Verbraucherschützer raten ja zum Widerspruch, aber daß dagegen eine Klage eingereicht und anhängig wäre kann ich nicht in Erfahrung bringen, da koche ich lieber mein eigenes Süppchen. Ich warte auf die Endabrechnung und dann fliegt der Fisch.Wird Ende März soweit sein. Ich werde berichten... :)
Erdferkel:
Hmm, es tut sich was: Der Ersatzversorger GASUF hat eine Preissenkung im Ersatz/Grundversorgungstarif 2.0 zum 01.04.2022 angekündigt, durch „Umstrukturierung und Nachverhandlung“ könne man die Preise von 0,18€/Kwh auf 0,12€/Kwh senken...
Da ich, wie anderweitig beschrieben, in diesem milden Winter kaum Gas verbrannt habe und im Zeitraum von März bis Oktober gar kein Heizgas benötige lohnt sich der Aufwand für den Schriftverkehr mit Schlichtungsstelle etc. nicht wirklich. Die Mehrkosten nehme ich in diesem Fall zugunsten der kurzen Kündigungsfrist in der Grundversorgung ab 01.04. zumindest bis Oktober hin.
Erdferkel:
Oh, es gibt bereits ein Urteil zu dem Vorgehen, das LG Frankfurt hat die unterschiedlichen Preise für Neu- und Bestandskunden der Mainova für rechtswidrig erklärt: Az. 03-06 O 6/22
Da werde ich wohl doch kurz einen 2 Zeiler an meinen Grundversorger schicken 8)
EviSell:
--- Zitat von: Erdferkel am 19. Februar 2022, 14:15:42 ---Oh, es gibt bereits ein Urteil zu dem Vorgehen, das LG Frankfurt hat die unterschiedlichen Preise für Neu- und Bestandskunden der Mainova für rechtswidrig erklärt: Az. 03-06 O 6/22
Da werde ich wohl doch kurz einen 2 Zeiler an meinen Grundversorger schicken 8)
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Hab mal nach näheren Infos gestöbert:
https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/news/id_91700114/mainova-wegen-ueberhoehter-preise-fuer-neukunden-unter-druck.html
Lichtblick war der Verfahrensgegner der Mainova. :o Ob das damit zusammenhängt, dass Lichtblick auch in manchen Regionen Grundversorger ist? Ist übrigens kein Urteil, sondern eine einstweilige Verfügung. Deswegen ging das auch so fix. In der Sache an sich, wirds wohl Jahre dauern, bis das entschieden wird.
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