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Autor Thema: Kündigung zum 31.12.21 (Strom & Gas)  (Gelesen 1295 mal)

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Offline EviSell

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Kündigung zum 31.12.21 (Strom & Gas)
« am: 18. Dezember 2021, 11:05:36 »
Auch die 24/7 Energie & Kommunikation GmbH hat gestern (17.12.21) Kündigungsemails für Strom und Gas verschickt. Da drängelte wohl die 14-tägige Kündigungsfrist, auf die sich der Anbieter beruft.
Ich selber hab bisher noch keine bekommen, aber ich hab Emails  zur Ansicht erhalten. Die Kündigungen betreffen deren Vertriebsname Kaiserenergie.

Zitiert aus Informationsemail zur Kündigung:
Zitat
...
Die aktuellen Marktentwicklungen mit, gerade auch in der Kalenderwoche 50, immer weiter stark steigenden Großhandelspreisen für Strom und Gas, zwangen uns leider dazu, ihren bestehenden Liefervertrag zum 31.12.2021 zu kündigen. Dabei wurde der mit Ihnen bestehende Liefervertrag auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für Sie ein Folgeangebot zu entwickeln und über unseren Tarifrechner wieder online zu stellen. Allerdings kann dies erst erfolgen, sobald sich der Großhandelsmarkt wieder beruhigt hat.
...

Ich hab mal in meinen AGB geschaut, bei der Passage zu den Kündigungen seitens des Anbieters: Da geht man im Grunde nur von dem Fall aus, dass der Kunde unzureichend zahlt. Der Fall von "verrücktspielenden" Großhandelspreisen ist da nicht berücksichtigt. Aber sowas wird man dann wohl in den künftigen AGB formulieren.

Edit: Auch sind derzeit bei Kaiserstrom.de und kaisergas.de keine Neuabschlüsse möglich. Der fehlende Tarifrechner zeugt davon.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2021, 13:31:09 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline EviSell

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Re: Kündigung zum 31.12.21 (Strom & Gas)
« Antwort #1 am: 21. Februar 2022, 09:39:55 »
Ich bin ja immer noch am Rätseln, nach welchen Kriterien die o.g. beiden Fälle von 24/7 Energie & Kommunikation gekündigt wurden, und ich nicht (selbes Netzgebiet).
Gerade weil der Anbieter nicht zu den "Billigheimern" zählt. Die Mutter der Gesellschaft ist schließlich auch ein Stadtwerk und die betroffenen Kunden keine "Tarifhopper".
Die eine Abnahmestelle war die eines neu gegründeten Gewerbes, das trotz der Corona-Maßnahmen den Schritt in die Selbständigkeit wagte. Da aber nicht branchenüblich die Tätigkeit - also auch im Stromverbrauch - in Kombination mit den evtl. zu erwartenden weiteren Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen war es schlicht unmöglich einen realitätsnahen Verbrauch im Vorfeld zu veranschlagen.
Der zweite Fall war kein Neukunde in dem Sinne, sondern durch Umzug in eine andere Wohnung. Durch veränderte Gegebenheiten war es auch hier schwer, im Vorfeld auf realitätsnahe Schätzungen des Stromverbrauchs zu kommen.

Vielleicht hatte die kurzzeitig zuvor stattgefundene turnusmäßige Zählerablesung durch den Netzbetreiber einen zu hohen Mehrverbrauch (als verabschlagt) ergeben.

Ich selber bin seit April 2015 Kaiserstrom-Kunde mit sinkenden Stromverbrauch.

Oder es ist schlicht nach dem Prinzip gegangen: wer zuletzt kommt, geht zuerst.  ::)

Edit:
Ich hab mir nochmal die AGB von Kaiserstrom angeschaut. Der Punkt 7 der AGB zur Ordentlichen Kündigung könnte die Auswahl der abzuwerfenden Kunden auch mitbestimmen.

Im Classic-Tarif heißt es (die oben erwähnten beiden Fälle waren in diesem):

Zitat
Ordentliche Kündigung und Laufzeit des Stromlieferungsvertrags
(1) Der Stromlieferungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Und im green-Tarif (den ich habe):
Zitat
Ordentliche Kündigung und Laufzeit des Stromlieferungsvertrags
(1) Der Stromlieferungsvertrag hat ab Lieferbeginn eine Laufzeit von 6 Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der Laufzeit um jeweils 6 Monate, sofern er nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
(3) Der Vertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform zu kündigen.

Was bedeutet, sollte sich die Lage nicht entspannen, kann ich von Kaiserstrom bis spätestens Mitte März auch eine Kündigungsemail erhalten.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2022, 09:51:13 von EviSell »
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