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Autor Thema: Tankbuch? bei Eigentumstank mit Liefervertrag  (Gelesen 1738 mal)

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Offline alexpfeffer95

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Tankbuch? bei Eigentumstank mit Liefervertrag
« am: 07. Januar 2022, 11:56:16 »
Hallo,

seit letztem Jahr haben wohnen wir in unserem Ende 2020 erworbenen Haus.
Das Gebäude hat einen Eigentums Flüssiggastank aus 1974. Allerdings habe ich kein Tankbuch zu dem Tank - ich weiß auch nicht wie so eins aussieht oder was alles vorhanden sein muss. Ich habe es schließlich nie zu Gesicht bekommen.

Die Vorbesitzer haben schon immer trotz Eigentumstank einen Vertrag mit Progas gehabt.
Da der Tank beim Kauf sogut wie leer war und ich unter Zeitdruck stand habe ich idiotischerweise einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen über Lieferung und Wartung. Der Vertrag wurde also Nahtlos weitergeführt.

Seit dem wurde 2 mal getankt. Jedes mal ohne mein beisein.

Meine Frage ist folgende: Hat Progas bzw. Transgas die das ganze liefern das Tankbuch eingesackt und gibt es heraus wenn der Vertrag gekündigt wird?

Wie bei Zulassungspapieren bei einem Auto das noch finanziert wird?

Ich stelle mir das ganze Prozedere ein wenig riskant vor wenn ich den Vertrag kündige und plötzlich niemand liefern will weil ich kein Tankbuch habe. Ich möchte aber nicht mehr die ca 15ct zu teuren Preise in Kauf nehmen.

Außerdem steht 2026 die nächste 10 Jahres Prüfung an. Ob das alte Ding nochmal besteht ist eine Sache - aber ohne Tankbuch wird das bestimmt schwer?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

Alex

Offline Watzl

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Re: Tankbuch? bei Eigentumstank mit Liefervertrag
« Antwort #1 am: 08. Januar 2022, 00:08:18 »
Wenn die Vorbesitzer schon immer einen Liefervertrag mit Progas hatten, dann wird Progas vermutlich nur dann geliefert haben, wenn der Tank eben nicht im Privateigentum des Hausbesitzers gewesen ist. Kaum vorstellbar, dass Progass einen Eigentankbesitzer überhaupt veliefert. Das widerspricht eigentlich der Doktrin dieser Vertragsfirma.

Sie hätten dieses Thema vor dem Kauf umfassend klären, bzw. den Vorbesitzer dazu auffordern müssen.

Schreiben sie Progas an, ob die das Tankbuch haben. Auch Progas wird keinen Tank füllen, von dem nicht bekannt ist, wem er gehört. Progas wird sich vorher versichern, wem der Tank gehört und dafür gegebenenfalls Nachweise verlangen. Wenn der Tank aber Progas gehört, dann brauchen sie keinen Eigentumsnachweis, sonder nur in die eigenen Archive schauen.

Wollen sie für die Zukunft wirklich Ruhe haben, dann kaufen sie sich einen eigenen Tank und kündigen vorher aber den Vertrag mit Progas. Achten sie auf Termine, damit sich der Vertrag nicht stillschweigend um wieder eine Jahr verlänger.

Lassen sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit Progas ein. Machen sie das nur, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlössen habe, die das Prozesskostenrisiko abdeckt. Auch das wird sie Nerven kosten.

Also kündigen, Eigenen Tank kaufen und auf dem freien Markt tanken. Wenn der Preisunterschied zwichen Vertragshändlern und freien Händlern der Preisunterschied nur bei 15 Ct liegen würde, lännte man sich manche Diskussion sparen. Der Unterschied liegt oft doppelt und dreifach so hoch. Bei einem Vertrag haben sie überhaupt keine Möglichkeit mehr, das Gas anderswo zu kaufen als bei diesem Vertragshändler. Und der kann jeden Preis verlangen! Ein alternative Preisangebot von einem freien Händler werde sie auch nicht bekommen. Da der freien Händer kein Preisdepp ist, der einen super Preis anbietet, dann aber nicht tanken kann.

Berichten sie, wie diese Geschichte nun weitergegangen ist.

Guten Erfolg

H.Watzl

Offline TÜV-SV

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Re: Tankbuch? bei Eigentumstank mit Liefervertrag
« Antwort #2 am: 23. Februar 2022, 21:35:44 »
Als erstes müssen Sie klären, ob der Behälter wirklich ein Eigentumsbehälter ist.
Fragen Sie dazu am besten nochmal explizit bei den Vorbsitzern des Hauses nach.

Die Vorbesitzer müßten dann auch das "Tankbuch" haben oder gehabt haben. In der Regel ist das kein Buch. Mit Tankbuch sind einfach nur die Herstellerunterlagen des Behälters und die bisherigen Prüfbescheinigungen gemeint. Normalerweise sind das alles lose Zettel und Unterlagen, kein wirkliches Buch. Es kann aber auch ein Buch oder eine Art Hefter/Ordner sein.

Wenn Progas der Meinung sein sollte, daß der Tank Eigentum von Progas ist, müßte Progas das ja irgendwie schriftlich nachweisen können. Wenn Progas das nicht eindeutig nachweisen kann, würde ich an Ihrer Stelle davon ausgehen, daß es Ihr eigener Behälter ist und daß Sie ihn zusammen mit dem Haus gekauft haben. Bei einem Behälterbaujahr von 1974 denke ich, daß es wohl tatsächlich ein Eigentumsbehälter ist. 1974 waren Mietverträge bei weitem noch nicht so verbreitet wie heute - sofern es damals überhaupt schon solche Mietverträge gegeben hat. Die meisten Behälter aus dieser Epoche sind tatsächlich Eigentumsbehälter. Aber 100%-ig kann ich das für Ihren Fall natürlich nicht wissen.

Wenn der Behälter Ihr Eigentum ist, können Sie den Wartungs- und Liefervertrag mit Progas natürlich jederzeit entsprechend der Vertragskonditionen kündigen. Welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen etc. müssen Sie in Ihrem Progas-Wartungsvertrag nachschauen. Das muß da ja irgendwo drin stehen.

Wenn Sie künftig den Behälter dann von einem anderen Gasversorger befüllen lassen wollen, wird dieser andere Gasversorger in der Regel die letzte Bescheinigung der inneren Prüfung (z.B. vom TÜV oder einer anderen gleichwertigen Prüforganisation) verlangen. Diese Bescheinigung müssen Sie dem neuen Gasversorger dann vorlegen können, sonst darf er Ihnen den Behälter nicht befüllen! Und diese Bescheinigung müssen Sie sich irgendwoher besorgen.
Idealerweise hat der Vorbseitzer des Hauses die Bescheinigung noch und Sie können sie von dem bekommen.
Progas könnte diese letzte Bescheinigung eventuell auch vorliegen haben. Aber ob Sie die von Progas bekommen, ist eine andere Frage. Eigentlich müßte Progas diese Bescheinigung vorliegen haben, denn sonst dürfte Progas selbst Ihnen den Behälter auch nicht befüllen. Das hat Watzl schon richtig geschrieben.

Wenn alle Stricke reißen und Sie die Bescheinigung der letzten inneren Prüfung nicht mehr auftreiben können, könnten Sie selbst versuchen, eine Prüfung des Behälters beim TÜV zu beauftragen. Wenn der TÜV die innere Prüfung durchführt und die Bescheinigung ausstellt, ist das ausreichend, um den Behälter dann von anderen Gasversorgern befüllen zu lassen. Den anderen Gasversorgern können Sie ja dann diese Bescheinigung vorlegen.
Bei einem oberirdischen Behälter hätte ich erst mal keine großen Bedenken, ob er die Prüfung besteht, auch wenn er schon Baujahr 1974 ist. Bei einem oberirdischen Behälter ist immer wichtig, daß der Farbanstrich in Ordnung ist, damit er von außen nicht rosten kann. Wenn das gewährleistet ist, sollte bei der Prüfung nicht allzuviel schiefgehen. Aber ohne Ihren Behälter zu kennen, kann ich dazu natürlich nichts konkretes sagen.

Sie können sich gern auch mal per PN direkt bei mir melden und mir mal mitteilen, ob Ihr Behälter oberirdisch aufgestellt oder unterirdisch eingegraben ist. Davon hinge dann ab, wie die "innere Prüfung" ablaufen würde und wie aufwändig die wäre. Da gibt es große Unterschiede.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Watzl

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Re: Tankbuch? bei Eigentumstank mit Liefervertrag
« Antwort #3 am: 29. März 2022, 20:34:36 »
Nachgefragt:

was ist nun inzwischen weiter geschehen?

Vielen Dank

H. Watzl

 

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