Als erstes müssen Sie klären, ob der Behälter wirklich ein Eigentumsbehälter ist.
Fragen Sie dazu am besten nochmal explizit bei den Vorbsitzern des Hauses nach.
Die Vorbesitzer müßten dann auch das "Tankbuch" haben oder gehabt haben. In der Regel ist das kein Buch. Mit Tankbuch sind einfach nur die Herstellerunterlagen des Behälters und die bisherigen Prüfbescheinigungen gemeint. Normalerweise sind das alles lose Zettel und Unterlagen, kein wirkliches Buch. Es kann aber auch ein Buch oder eine Art Hefter/Ordner sein.
Wenn Progas der Meinung sein sollte, daß der Tank Eigentum von Progas ist, müßte Progas das ja irgendwie schriftlich nachweisen können. Wenn Progas das nicht eindeutig nachweisen kann, würde ich an Ihrer Stelle davon ausgehen, daß es Ihr eigener Behälter ist und daß Sie ihn zusammen mit dem Haus gekauft haben. Bei einem Behälterbaujahr von 1974 denke ich, daß es wohl tatsächlich ein Eigentumsbehälter ist. 1974 waren Mietverträge bei weitem noch nicht so verbreitet wie heute - sofern es damals überhaupt schon solche Mietverträge gegeben hat. Die meisten Behälter aus dieser Epoche sind tatsächlich Eigentumsbehälter. Aber 100%-ig kann ich das für Ihren Fall natürlich nicht wissen.
Wenn der Behälter Ihr Eigentum ist, können Sie den Wartungs- und Liefervertrag mit Progas natürlich jederzeit entsprechend der Vertragskonditionen kündigen. Welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen etc. müssen Sie in Ihrem Progas-Wartungsvertrag nachschauen. Das muß da ja irgendwo drin stehen.
Wenn Sie künftig den Behälter dann von einem anderen Gasversorger befüllen lassen wollen, wird dieser andere Gasversorger in der Regel die letzte Bescheinigung der inneren Prüfung (z.B. vom TÜV oder einer anderen gleichwertigen Prüforganisation) verlangen. Diese Bescheinigung müssen Sie dem neuen Gasversorger dann vorlegen können, sonst darf er Ihnen den Behälter nicht befüllen! Und diese Bescheinigung müssen Sie sich irgendwoher besorgen.
Idealerweise hat der Vorbseitzer des Hauses die Bescheinigung noch und Sie können sie von dem bekommen.
Progas könnte diese letzte Bescheinigung eventuell auch vorliegen haben. Aber ob Sie die von Progas bekommen, ist eine andere Frage. Eigentlich müßte Progas diese Bescheinigung vorliegen haben, denn sonst dürfte Progas selbst Ihnen den Behälter auch nicht befüllen. Das hat Watzl schon richtig geschrieben.
Wenn alle Stricke reißen und Sie die Bescheinigung der letzten inneren Prüfung nicht mehr auftreiben können, könnten Sie selbst versuchen, eine Prüfung des Behälters beim TÜV zu beauftragen. Wenn der TÜV die innere Prüfung durchführt und die Bescheinigung ausstellt, ist das ausreichend, um den Behälter dann von anderen Gasversorgern befüllen zu lassen. Den anderen Gasversorgern können Sie ja dann diese Bescheinigung vorlegen.
Bei einem oberirdischen Behälter hätte ich erst mal keine großen Bedenken, ob er die Prüfung besteht, auch wenn er schon Baujahr 1974 ist. Bei einem oberirdischen Behälter ist immer wichtig, daß der Farbanstrich in Ordnung ist, damit er von außen nicht rosten kann. Wenn das gewährleistet ist, sollte bei der Prüfung nicht allzuviel schiefgehen. Aber ohne Ihren Behälter zu kennen, kann ich dazu natürlich nichts konkretes sagen.
Sie können sich gern auch mal per PN direkt bei mir melden und mir mal mitteilen, ob Ihr Behälter oberirdisch aufgestellt oder unterirdisch eingegraben ist. Davon hinge dann ab, wie die "innere Prüfung" ablaufen würde und wie aufwändig die wäre. Da gibt es große Unterschiede.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV