Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?  (Gelesen 5398 mal)

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Anonymous

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Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
« am: 04. November 2004, 01:13:17 »
Wenn der Gasversorger trotz Einspruch die neuen Monatsraten abbucht, wäre es dann nicht möglich diese Buchungen zuzulassen und nur die letzte Monatsrate - wenn man meint genug gezahlt zu haben - ersatzlos unter Hinweis auf die Unbilligkeit zu streichen ?

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Offline RR-E-ft

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Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
« Antwort #1 am: 04. November 2004, 20:37:12 »
Von dieser Lösung ist abzuraten. Die Fälligkeit der Abschläge ergibt sich aus § 27 II AVBV. Es besteht ein Aufrechnungsverbot gem. § 31 AVBV.

Andererseits. Kleinbeträge werden wohl schon immer von den Versorgern ausgebucht und abgeschrieben und nicht weiterverfolgt. Das wird durch Preissteigerungen mit abgegolten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous

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Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
« Antwort #2 am: 05. November 2004, 15:11:09 »
Wo finde ich den Text der AVBV, da auch die Stadtwerke Kreuznach in Ihrer Rechnungsstellung daraufabheben?

Offline RR-E-ft

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Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
« Antwort #3 am: 11. November 2004, 14:33:43 »
Den Text der AVBV gibt es bei Ihrem Versorger. Sie erhalten dort auf Nachfrage ein gedrucktes Exemplar.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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