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Autor Thema: Preiserhöhung zum Januar 2022  (Gelesen 1612 mal)

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Offline Ottokar

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Preiserhöhung zum Januar 2022
« am: 17. November 2021, 10:24:33 »
Liebes Forum,
nachdem ich Jahre untätig gewesen bin und nur weiterhin die Beiträge entrichtet habe, ist mein Interesse wieder geweckt. Sozusagen aus dem Tiefschlaf geweckt.
Drastisch auch deswegen, weil mit dem jetzigen Hintergrund der Gaspreiserhöhungen schneit auch mir diese Erhöhung ins Haus.  :(Gerade noch habe ich mit Interesse die Energiedepesche gelesen. Eigentlich stand ein Anbieter-Wechsel an, den ich aber nicht mehr rechtzeitig vornehmen konnte, weil die Preise frei nach oben gehen und die Anbieter schwinden. Wahrscheinlich wäre das aus mehreren Gründen nicht gut gegangen.
Zu Beginn der Woche erhielt ich wiegesat dann ein Anschreiben der NGW mit der Anhebung der Grundversorgung und der monatlichen Grundpreise.
Ich bin völlig unvorbereitet, denn gerade noch habe ich die Jahresabrechnung erhalten und sämtliche Überweisungen für das nächste Jahr terminiert. Die Kernfrage ist natürlich: Kann man widersprechen - sollte man widersprechen? Man beruft sich auf §5 Absatz 2 GasGVV ... :-[ :-\
Vielen Dank für jeden "Fingerzeig"!
Ottokar

Offline berghaus

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Re: Preiserhöhung zum Januar 2022
« Antwort #1 am: 18. November 2021, 14:07:55 »
Zitat
erhielt ich .... dann ein Anschreiben der NGW mit der Anhebung der Grundversorgung und der monatlichen Grundpreise.

Geht es wirklich um eine Grundversorgung und wurde nur der Grundpreis angehoben?

Mitglieder des BdE bleiben i.d.R. wohl nur vorübergehend in der Grundversorgung, in der der örtliche Versorger bisher höhere Preise als bei seinen normalen Tarifen nehmen durfte.

Der Preiskampf der früheren Jahre bezog sich darauf, dass man Geld für viele vergangene Jahre zurück haben wollte, weil der Versorger nicht berechtigt war, die Preise nach Gutsherrnart häufig anzuheben und selten zu senken.

Heute betreibt man die Abstimmung mit den Füßen!
Man hat das Recht, jederzeit bis zum Tag der Erhöhung fristlos zu kündigen und sich einen neuen Versorger zu suchen.
Dabei sollte man aber gut darauf achten, dass man als Neukunde das volle Lieferjahr erreicht, um die Boni nicht zu verlieren.

Es gibt immer noch die Versorger, die für Neukunden mit oder ohne Boni ein paar hundert Euro  preiswerter sind als andere, nur ist das gesamte Preisgefüge vor ein paar Tagen um rd. 130% angehoben worden. siehe auch berghaus v. 18.11.21

berghaus 18.11.21

Offline Ottokar

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Re: Preiserhöhung zum Januar 2022
« Antwort #2 am: 19. November 2021, 12:42:19 »
Danke für die Aufklärung, berghaus! Ich bin völlig eingerostet und habe den Focus verloren.
Hier einmal ein Abschnitt:

"Ab dem 1. Januar 2022 erhöhen wir die Erdgas-Arbeitspreise in der Grundversorgung: Der
Arbeitspreis für die Grundversorgung steigt um 0,82 ct/kWh auf 8,23 ct/kWh brutto, der
Arbeitspreis für die Grundversorgung (Kleinverbrauch) steigt um 0,67 ct/kWh auf 9,68 ct/kWh
brutto. Die monatlichen Grundpreise erhöhen sich um 3,69 € brutto auf 26,18 € brutto und für
Kleinverbrauch um 1,84 € brutto auf 4,87 € brutto.
Zwischen den beiden angegebenen Tarifen wird bei einem ununterbrochenen Erdgasbezug
von 12 Monaten für die Jahresverbrauchsrechnung eine Bestabrechnung durchgeführt, d.h.
auf Basis des individuellen Verbrauchs wird der jeweils günstigere Preis abgerechnet. Die
Preisänderung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Gasgrundversorgungverordnung (GasGVV)."

Ein Wechsel erscheint mir gerade zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorteilhaft - die Preise sind astronomisch hoch. Solange wir in einer solchen -selbstgewählten- Abhängigkeit befinden (Putin), werden wir als Kunden zum Spielball der Politik. Mir ist so etwas unverständlich, wäre aber ein anderes Thema.

Offline berghaus

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Re: Preiserhöhung zum Januar 2022
« Antwort #3 am: 28. November 2021, 23:56:12 »
Grundversorgung 8,23 ct/kWh und 314,16 Jahresgrundpreis bedeuten je nach PLZ bei z.B. 12.000 kWh/J. 1.301,76 Jahrespreis.

Als niedrigsten Preis für Neukunden mit Boni finde ich gerade z.B. für Essen (PLZ 45141) rd. 1.300 € also 100 € mehr und man muss sich für ein Jahr binden.

Die Preise der Grundversorgung können aber kurzfristig geändert werden, allerdings erst nach einer schriftlichen (auch per E-Mail) Ankündigung 6 Wochen vorher.

Manche Grundversorger unterscheiden (auch in Ihren normalen Tarifen) inzwischen zwischen Altkunden und Neukunden ab sofort oder erst ab 2022.

Siehe z.B. Preisblätter der Stadtwerke Essen als Gas- und Stromanbieter und (in der anderen Welt im Internet) als Grundversorger.

berghaus 29.11.21
« Letzte Änderung: 29. November 2021, 00:22:19 von berghaus »

 

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