Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich  (Gelesen 4356 mal)

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Offline PeterMeter

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Erst einmal vielen Dank für Deine umfängliche(n) Antwort(en).

.. kann ich nur weiterempfehlen.
Ja, das sagt jeder von "seinem" Unternehmen, so lange alles läuft, wie es soll. Die Qualität eines  jeden Charakters (oder Unternehmens) zeigt sich erst, wenn irgendetwas eben mal nicht so läuft wie es soll. Was für sich genommen erst einmal okay wäre, Fehler sind bekanntermaßen menschlich, sofern diesen schnell und unkompliziert abgeholfen werden. Dies ist bei Vattenfall allerdings definitiv nicht der Fall. Hier einige Beispiele (aus der Praxis), weshalb von Vattenfall abraten würde:
  • Falsche Rechnungsstellungen werden trotz offensichtlicher Fehler (Zeitraum längst abgelaufen) -- und mehrfachem telefonischem Hinweis(!) -- nicht korrigiert. So mehrfach sinngemäß erfolgte Unterhaltung: "Aber das steht hier so im System." -- "Ja, daß sagten Sie bereits, aber das ist falsch weil XY." -- "Ich kann Ihnen nur sage, was hier steht."  >:(
  • An der Hotline überhaupt erst einmal in die Rechnungsabteilung richtig durchgestellt zu werden grenzt an einen Lotteriegewinn. Denn trotz ausdrücklicher Bitte mit dieser verbunden zu werden, landet man immer wieder im Kundencenter, dessen Mitarbeiter einem treu-doof vorlesen, was im Computer steht oder auch manches mal einfach direkt falsche Auskünfte erteilen. (Beispiel Corona: man bräuchte Termine für die Geschäftsstellen. Selbst Google weiß, daß diese wegen Corona Geschlossen haben. (Mitarbeiter darauf hingewiesen, es folgt die Lieblingsantwort: "Ja, das kann nicht sein, bei mir im System steht hier....." Fun Fact: die dann durchgegebene Nummer für Terminvergabe ist die Vattenfall-Hotline auf dessen Leitung ich gerade von eben jenem Mitarbeiter die falsche Auskunft erhalte. Keine Einzelfälle!)
  • Direktdurchwahlen für die Abteilungen gibt es nicht
  • Durchstellen von Mitarbeitern an andere Mitarbeiter "geht" nicht. (Technisch ohne Frage natürlich möglich, daher offensichtlich von Vattenfall nicht gewollt.)
  • Es gibt mehrere Geschäftsstellen in Berlin, diese haben aber keine Briefkästen in denen -- man Rechtlich relevante(!) -- und pers. wichtige Dinge unkompliziert einwerfen könnte!
  • Vermeintliche Poststelle als auch Rezeption Verweigert Annahme von Briefen außerhalb der Poststellen-Zeiten bzw. der Rezeption ist es Untersagt Briefe anzunehmen. (Randbemerkung: der Druck von Vattenfall auf die Mitarbeiter muß dermaßen massiv sein, daß die "kleine Mitarbeitern" (orig. Zitat Ihrerseits) von Ihrem Stuhl aufsprang, als ich meinen Brief zückte und meinte, daß sie keine Briefe Annhemen darf, "sie braucht diesen Job" und arbeitet nach eigener aussage 10 Std. pro Tag -- Sub-Unternehmen. Wenn ich sie Richtig verstanden habe unter Mindestlohnniveau.)
  • Wieder Hotline: es werden Zusicherungen am Telefon gemacht, welche nicht gehalten werden. (Man könnte hier in der Häufung der Fäll Hinhaltetaktik vermuten, da *ich* ja quasi unter Zeitdruck bin.)
    • Mir wurde jetzt mehrfach (3-4 mal) schon Zustellung einer "schriftlichen" Rechnung zugesagt -- bisher wurde keine einzige zugestellt.
    • War bisher mit 3 "echten" Mitarbeitern der Rechnungsabteilung verbunden, welche alle Rücksprache halten müßten. Versprochener Rückruf erfolgte, einmal, jedoch wurden meine Einwendungen gegen die Rechnung schlicht ignoriert und erneuter Rückruf erfolgte dann natürlich nicht mehr. Korrektur der Rechnungsstellung "im System" bisher auch nicht.

Zusammenfassend gibt es hier zwei mögliche Erklärungen:
  • (A) Vattenfall ist ein KOMPLETT inkompetent geführtes Unternehmen.
  • (B) Vattenfall ist ein großes ... handelndes ..., ... und Verbraucher im Grundversorgungstarif mittels Anwälten und fragwürdigen bis rechtlich nicht haltbare Klagen (könnte ich theoretisch belegen) versuchen unter Druck zu setzten.
Egal was hiervon zutreffend ist. Geschäftsbeziehungen -- außer vllt. als Aktionär -- möchte ich bin "beiden" unternehmen nicht Unterhalten.


Zurück zum eigentlichen Thema:

Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen.
Reale Kosten aus dem streitigen Zeitraum sind beglichen. Die Forderungsaufstellung seitens Vattenfall trotz mehrfachem Kontakt (Telefon, Brief via Email -- mit Eingangsbestätigung) jedoch noch nicht. (Pers. Briefzustellung wie geschildert bisher schwierig bzw. Annahmeverweigerung.)

Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Es liegt beim GV kein Kosteneinziehung vor, sondern Duldung auf Zugang zur Wohnung. Somit liegt dem GV auch keine Kostenrechnung vor -- bis ich da war, kannte er sie nicht einmal, da nicht seine Zuständigkeit.

Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche.
Keine Ahnung, vllt. weil es nichts abzugeben gibt? (Hier beißt sich der Hund ein wenig in den Schwanz.)

« Letzte Änderung: 07. April 2021, 08:27:03 von DieAdmin »

Offline Erdferkel

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Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
« Antwort #1 am: 26. März 2021, 08:54:10 »
Moin @PeterMeter, ich kann das Verhalten von Vattenfall überhaupt nicht verstehen, ich wurde ( und werde aktuell mit Gas) von Vattenfall mehrere Jahre mit Strom versorgt und hatte nie irgendwelche Probleme mit dem Versorger, Boni und Abrechnungen kommen ohne Aufforderung pünktlich, kann ich nur weiterempfehlen.
Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen. Eilanträge auf Rechtschutz gibt es für so ziemlich alles, wenn man Zeit und Geld hat kann man das selbstverständlich versuchen, würde aber einen Anwalt hinzuziehen, die wollen auch leben. Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche ( ich glaub das ist Tesch-Inkasso, hatte ich mal irgendwo gelesen) abgegeben hat, das kommt dann aber bestimmt noch on Top. Bin mal gespannt wie es weitergeht, beste Grüsse, Erdferkel ;D

Es wird ja Sommer, wie wäre es mit einem Solarpanel und einer dicken Autobatterie mit Spannungswandler als Alternative?  ;)

Offline Erdferkel

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Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
« Antwort #2 am: 26. März 2021, 17:02:41 »
...
Damit sollte ich unter der 100 € grenze nach StromGVV liegen.
....
Fragen:
  • Generell: welches Recht auf Rechnungsstellung habe ich und vor allem: auf welchen gesetzlichen Grundlage kann ich dieses durchsetzen!?
  • Wie lange ist der Titel auf Duldung gültig/rechtskräftig?
  • Wie kann ich gegen Zählersperrung (jetzt noch) vorgehen, um diese und die Kosten, die aus der Sperrung resultieren würden, abwenden?
  • Hätte eine Vollstreckungsabwehrklage §767 ZPO jetzt noch Sinn? (Gibts da so etwas wie ein Eilurteil oder vergleichbares?)
  • Wie stehen meine Chancen, im Falle eines etwaigen Klein-Beigebens, und weiterem "Überzahlen" durch 500 € das Geld jemals zurück zu bekommen? (Der Nachweis falscher Rechnungsstellung ohne Papier fällt schwer und Vattenfall stellt sich seit Jahren diesbezüglich quer.)

Besten Dank im Voraus

Zu den Fragen:
1: aufgrund der StromGVV, da haste dich doch schon ausgiebig eingelesen?
2: Bis er vollstreckt ist. Wird der GV sicher gerne erläutern.
3: Bezahle die verursachten Kosten.
4: Tue Es!
5: Sollte gerichtlich festgestellt werden, daß hier ein Guthaben zu erstatten ist bin ich ziemlich sicher, daß Vattenfall dieses unverzüglich auszahlen wird.

Offline PeterMeter

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Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
« Antwort #3 am: 31. März 2021, 16:05:36 »
Erst einmal vielen Dank für Deine umfängliche(n) Antwort(en).

.. kann ich nur weiterempfehlen.
Ja, das sagt jeder von "seinem" Unternehmen, so lange alles läuft, wie es soll. Die Qualität eines  jeden Charakters (oder Unternehmens) zeigt sich erst, wenn irgendetwas eben mal nicht so läuft wie es soll. Was für sich genommen erst einmal okay wäre, Fehler sind bekanntermaßen menschlich, sofern diesen schnell und unkompliziert abgeholfen werden. Dies ist bei Vattenfall allerdings definitiv nicht der Fall. Hier einige Beispiele (aus der Praxis), weshalb von Vattenfall abraten würde:
  • Falsche Rechnungsstellungen werden trotz offensichtlicher Fehler (Zeitraum längst abgelaufen) -- und mehrfachem telefonischem Hinweis(!) -- nicht korrigiert. So mehrfach sinngemäß erfolgte Unterhaltung: "Aber das steht hier so im System." -- "Ja, daß sagten Sie bereits, aber das ist falsch weil XY." -- "Ich kann Ihnen nur sage, was hier steht."  >:(
  • An der Hotline überhaupt erst einmal in die Rechnungsabteilung richtig durchgestellt zu werden grenzt an einen Lotteriegewinn. Denn trotz ausdrücklicher Bitte mit dieser verbunden zu werden, landet man immer wieder im Kundencenter, dessen Mitarbeiter einem treu-doof vorlesen, was im Computer steht oder auch manches mal einfach direkt falsche Auskünfte erteilen. (Beispiel Corona: man bräuchte Termine für die Geschäftsstellen. Selbst Google weiß, daß diese wegen Corona Geschlossen haben. (Mitarbeiter darauf hingewiesen, es folgt die Lieblingsantwort: "Ja, das kann nicht sein, bei mir im System steht hier....." Fun Fact: die dann durchgegebene Nummer für Terminvergabe ist die Vattenfall-Hotline auf dessen Leitung ich gerade von eben jenem Mitarbeiter die falsche Auskunft erhalte. Keine Einzelfälle!)
  • Direktdurchwahlen für die Abteilungen gibt es nicht
  • Durchstellen von Mitarbeitern an andere Mitarbeiter "geht" nicht. (Technisch ohne Frage natürlich möglich, daher offensichtlich von Vattenfall nicht gewollt.)
  • Es gibt mehrere Geschäftsstellen in Berlin, diese haben aber keine Briefkästen in denen -- man Rechtlich relevante(!) -- und pers. wichtige Dinge unkompliziert einwerfen könnte!
  • Vermeintliche Poststelle als auch Rezeption Verweigert Annahme von Briefen außerhalb der Poststellen-Zeiten bzw. der Rezeption ist es Untersagt Briefe anzunehmen. (Randbemerkung: der Druck von Vattenfall auf die Mitarbeiter muß dermaßen massiv sein, daß die "kleine Mitarbeitern" (orig. Zitat Ihrerseits) von Ihrem Stuhl aufsprang, als ich meinen Brief zückte und meinte, daß sie keine Briefe Annhemen darf, "sie braucht diesen Job" und arbeitet nach eigener aussage 10 Std. pro Tag -- Sub-Unternehmen. Wenn ich sie Richtig verstanden habe unter Mindestlohnniveau.)
  • Wieder Hotline: es werden Zusicherungen am Telefon gemacht, welche nicht gehalten werden. (Man könnte hier in der Häufung der Fäll Hinhaltetaktik vermuten, da *ich* ja quasi unter Zeitdruck bin.)
    • Mir wurde jetzt mehrfach (3-4 mal) schon Zustellung einer "schriftlichen" Rechnung zugesagt -- bisher wurde keine einzige zugestellt.
    • War bisher mit 3 "echten" Mitarbeitern der Rechnungsabteilung verbunden, welche alle Rücksprache halten müßten. Versprochener Rückruf erfolgte, einmal, jedoch wurden meine Einwendungen gegen die Rechnung schlicht ignoriert und erneuter Rückruf erfolgte dann natürlich nicht mehr. Korrektur der Rechnungsstellung "im System" bisher auch nicht.

Zusammenfassend gibt es hier zwei mögliche Erklärungen:
  • (A) Vattenfall ist ein KOMPLETT inkompetent geführtes Unternehmen.
  • (B) Vattenfall ist ein großes ... handelndes ..., ... und Verbraucher im Grundversorgungstarif mittels Anwälten und fragwürdigen bis rechtlich nicht haltbare Klagen (könnte ich theoretisch belegen) versuchen unter Druck zu setzten.
Egal was hiervon zutreffend ist. Geschäftsbeziehungen -- außer vllt. als Aktionär -- möchte ich bin "beiden" unternehmen nicht Unterhalten.


Zurück zum eigentlichen Thema:

Zu den Fragen: Es soll in Einzelfällen schon erfolgreich gewesen sein einfach die geforderten Abschläge pünktlich zu bezahlen.
Reale Kosten aus dem streitigen Zeitraum sind beglichen. Die Forderungsaufstellung seitens Vattenfall trotz mehrfachem Kontakt (Telefon, Brief via Email -- mit Eingangsbestätigung) jedoch noch nicht. (Pers. Briefzustellung wie geschildert bisher schwierig bzw. Annahmeverweigerung.)

Die gesamte Rechnung/Kostenaufstellung sollte der Gerichtsvollzieher vorlegen können, einfach mal anrufen und höflich um Übersendung bitten?
Es liegt beim GV kein Kosteneinziehung vor, sondern Duldung auf Zugang zur Wohnung. Somit liegt dem GV auch keine Kostenrechnung vor -- bis ich da war, kannte er sie nicht einmal, da nicht seine Zuständigkeit.

Wundert mich wirklich warum Vattenfall das nicht längst an seine Inkassoklitsche.
Keine Ahnung, vllt. weil es nichts abzugeben gibt? (Hier beißt sich der Hund ein wenig in den Schwanz.)
« Letzte Änderung: 07. April 2021, 08:32:40 von DieAdmin »

Offline PeterMeter

  • Wenigschreiber
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Re: Angesetzte Zählersperrung aus Urteil trotz Kostenausgleich
« Antwort #4 am: 31. März 2021, 16:37:56 »
...
Damit sollte ich unter der 100 € grenze nach StromGVV liegen.
....
Fragen:
  • Generell: welches Recht auf Rechnungsstellung habe ich und vor allem: auf welchen gesetzlichen Grundlage kann ich dieses durchsetzen!?
  • Wie lange ist der Titel auf Duldung gültig/rechtskräftig?
  • Wie kann ich gegen Zählersperrung (jetzt noch) vorgehen, um diese und die Kosten, die aus der Sperrung resultieren würden, abwenden?
  • Hätte eine Vollstreckungsabwehrklage §767 ZPO jetzt noch Sinn? (Gibts da so etwas wie ein Eilurteil oder vergleichbares?)
  • Wie stehen meine Chancen, im Falle eines etwaigen Klein-Beigebens, und weiterem "Überzahlen" durch 500 € das Geld jemals zurück zu bekommen? (Der Nachweis falscher Rechnungsstellung ohne Papier fällt schwer und Vattenfall stellt sich seit Jahren diesbezüglich quer.)

Besten Dank im Voraus

Zu den Fragen:
1: aufgrund der StromGVV, da haste dich doch schon ausgiebig eingelesen?
2: Bis er vollstreckt ist. Wird der GV sicher gerne erläutern.
3: Bezahle die verursachten Kosten.
4: Tue Es!
5: Sollte gerichtlich festgestellt werden, daß hier ein Guthaben zu erstatten ist bin ich ziemlich sicher, daß Vattenfall dieses unverzüglich auszahlen wird.

Antworten Zu:
1: Etwas Zeitdruck. Punktuell ja.
2: Der Titel beruht aber auf einem Urteil, welches bestimmte Voraussetzungen definiert hat; daher kann ja nicht per se "Vollstreckung" die Antwort sein (Stichwort: Erfüllung?). Antwort des GV: es wird vollstreckt, bis Gläubiger die ZV zurück zieht (was ich aber auch für fragwürdig halte, Stichwort Erfüllung.)
3: Erledigt. Meine Rede! Sieht Vattenfall halt einfach nicht ein.
4: Teuer. Ist jetzt nicht so, daß ich Geld im Überfluß hätte. Das ist wohl auch die Kalkulation der Gegenseite Vattenfall bzw. dessen Anwälten. Des weiteren ist Recht haben, bekannter maßen nicht gleich Recht bekommen. Die Erfahrung durfte ich leider schon selbst machen. Klar kann ich mich bis zum BGH hochklagen (aber da sind wir dann wieder bei Zeit/Geld.)
  4.2: Interessanter anderer Gesichtspunkt den ich bereits merke: man muß auch erst einmal einen Anwalt finden, der einen diesbzgl. vertreten möchte UND von dem man aber auch vertreten werden möchte! (Dies sind zwei nicht zu unterschätzende, sich gegenseitig erschwerende Voraussetzungen. Den einen lohnt sich der Aufwand pro Ertrag nicht, was andersherum bei den verbleibenden Anwälten die Frage aufwirft, ob man mit kompetenter Vertretung rechnen kann.)
5: s. Punkt 4.

 

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