Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Überfüllsicherung defekt oder nicht defekt?  (Gelesen 1951 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 72
  • Karma: +5/-0
Überfüllsicherung defekt oder nicht defekt?
« am: 12. Februar 2021, 09:17:06 »
Folgende Frage erreichte mich vor einigen Tagen als private Nachricht.
Da das Thema vielleicht auch mal für andere relevant sein könnte, habe ich die Anfrage anonymisiert und teile sie hier.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV


Zitat von: Fragender
Guten Tag,

ich erlaube mir, mich nochmals an Sie zu wenden, eventuell ist meine Anfrage verloren gegangen.

Problem, ich hatte im September für meinen Erdtank (Eigentum) die 10-jährige TÜV-Prüfung. Zwei Monate später erhielt ich das Ergebnis. Darin wird die Überfüllsicherung als defekt ausgewiesen. Gleichzeitig mit dem Ergebnis kam das Angebot: Austausch, alles Gas raus, ... 500€ plus TÜV-Wiederholung.

Ich bat, mir eine detaillierte Beschreibung des Fehlers zu liefern. Es kam eine kurze Erklärung, die Sicherung wird mit einem Gerät gemessen, das sagt funktioniert oder funktioniert nicht.

Ganz klar, die Sicherung muss ausgetauscht werden, wenn Sie defekt ist.

Ich habe aber Zweifel. Durch einen Zufall wurde der Tank genau eine Stunde vor Eintreffen des TÜV gefüllt. Wie seit 18 Jahren, die Überfüllsicherung sprach bei 80% an. Das ist tatsächlich all die Jahre an diesem Punkt.

Ohne jemanden zu Nahe zu treten, aber Ich hege Zweifel  ....

Was würden Sie mir empfehlen zu tun?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Fragender

Hallo Herr .....:

ich war hier im Forum länger nicht online. Dewegen habe ich Ihre Nachricht erst jetzt bekommen.

Ich würde spontan sagen, daß Ihre Überfüllsicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht defekt ist.

Die Überfüllsicherung müssen Sie sich so vorstellen, daß im Behälter von der oberen Behälterseite ein kleiner dünner Metallstab (der sogenannte Peilstab) nach unten reicht, dessen Länge so bemessen ist, daß seine untere Seite da endet, wo der Behälter 80 bis 85% seines Füllstandes erreicht hat. Wenn nun beim Befüllen des Behälters der Flüssigkeitsspiegel ansteigt, erreicht er irgendwann diesen Peilstab.

Wenn der Flüssigkeitsspiegel den Peilstab berührt, ändert sich der elektrische Widerstand dieses Stabes. Der Tankwagenfahrer hat normalerweise beim Befüllen des Behälters selbst ein elektrisches Gerät, das mit seinem Tankwagen verbunden ist (per Kabel oder per Funk), an die Überfüllsicherung angeschlossen. Wenn der Flüssigkeitsspiegel dann den Peilstab erreicht und der elektrische Widerstand des Stabes sich ändert, sendet das Gerät ein Signal an den Tankwagen, daß der Behälter voll ist (d.h. 80 bis 85% Füllstand) und die Gaspumpe des Tankwagens schaltet sich automatisch ab.
Diese Sicherheitseinrichtung dient dazu, daß der Behälter nicht überfüllt wird, zum Beispiel falls der Tankwagenfahrers während des Befüllens tot umfällt (Herzinfarkt oder ähnliches). Denn dann würde ja die Pumpe eventuell immer weiter laufen und nie stoppen. Bei neueren Tankwagen sollte auch das nicht mehr passieren, da die selbst noch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen haben, aber bei älteren Tankwagen könnte das noch vorkommen.

Der TÜV prüft die elektrische Funktion der Überfüllsicherung des Behälters ebenfalls mit einem kleinen Gerät. Das Gerät heizt die Überfüllsicherung geringfügig auf und läßt ihn wieder abkühlen. Entsprechend der Temperaturänderung ändert sich auch der elektrische Widerstand des Peilstabes. Somit wird ein Anstoßen des Flüssigkeitsspiegels an den Peilstab und eine damit einhergehende Widerstandsänderung simuliert.

Und jetzt kommt der Knackpunkt. Wenn Ihr Behälter eine Stunde vor der TÜV-Prüfung erst befüllt wurde und die Abschaltung des Tankvorganges durch das Ansprechen der Überfüllsicherung bewirkt wurde, dann kann die Prüfung der Überfüllsicherung mit dem Prüfgerät nicht funktionieren. Denn wenn der Flüssigkeitsspiegel des Gases bereits an dem Peilstab ansteht und den Peilstab berührt, kann der Stab durch das Prüfgerät nicht aufgeheizt werden und der elektrische Widerstand kann sich nicht ändern. Demzufolge kann die Messung gar nicht erst funktionieren. Das Gerät wird dann eine Fehlermeldung anzeigen oder gar kein Prüfergebnis anzeigen... und das obwohl das Gerät wahrscheinlich überhaupt nicht defekt ist.

Die Prüfung der Überfüllsicherung kann grundsätzlich nicht funktionieren, wenn der Behälter so voll ist, daß der Flüssigkeitsspiegel des Gases den Peilstab berührt.

Der Prüfer hat entweder nicht gesehen, daß der Behälter voll ist, oder er wusste schlicht nicht, daß die Messung bei vollem Behälter meistens nicht funktioniert, und hat das vom Gerät angezeigte Ergebnis so interpretiert, daß die Überfüllsicherung wirklich defekt ist.

Natürlich besteht noch eine Restwahrscheinlichkeit, daß Ihre Überfüllsicherung wirklich defekt ist. Das kann ich nicht ausschließen. Aber es bleibt die Tatsache, daß die Messung nicht funktionieren kann, wenn der Behälter so voll ist, daß die Flüssigkeit den Peilstab berührt.... was höchstwahrscheinlich so ist, wenn der Tankwagen den Behälter erst eine Stunde vorher voll gefüllt hat.

Ich würde dem Gasversorger mitteilen, daß die Prüfung der Überfüllsicherung mit dem Prüfgerät durch den TÜV-Prüfer wahrscheinlich nicht korrekt durchgeführt oder interpretiert wurde, da die Messung bei komplett vollem Behälter (Flüssigkeitsspiegel steht am Peilstab an) technisch nicht funktionieren kann.
Auf jeden Fall würde ich das Prüfergebnis mit dieser Begründung anzweifeln und darauf bestehen, daß die Überfüllsicherung erneut geprüft wird, wenn der Behälter nicht voll ist, also wenn er zum Beispiel einen Füllstand von 70% oder weniger hat. Wenn sich dann herausstellt, daß die Überfüllsicherung tatsächlich defekt ist, dann muß sie eben ausgetauscht werden. Aber alles spricht eigentlich dafür, daß nur die Prüfung nicht korrekt durchgeführt wurde.


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz