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Autor Thema: Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung  (Gelesen 13181 mal)

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« am: 21. Dezember 2005, 17:24:16 »
@Forum

Unser Energieversorger stellt lt. unserem Verwalter seit mehreren Jahren monatlich eine detailte Rechnung. Es gibt bei uns also keine monatlichen Abschlagszahlungen. Also wird auch keine abschließende jährliche Rechnung gestellt.

Welche anderen Auswirkungen hat die detailte monatliche Rechnung gegenüber der jährlichen Rechnung im Hinblick auf den Widerspruch auf Billigkeit nach dem § 315 BGB?

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Offline Cremer

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2005, 18:24:50 »
@Lernender,

keine, Sie legen Widerspruch gemäß § 315 auf die Tarife ein.

Beim Kürzen der Beträge wird es etwas schwieriger.

Nur noch mal vorab: Wie wird der richtige Verbrauch ermittlet? Wann kommt die Ablesung?

Ich vermute, dass der Verbrauch anhand der Gradtagzahlen ermittelt wird. Dann sind diese auch als Abschläge zu bewerten.

Letztlich müssen Sie die monatlich verlängten Verbräuche auf den alten Preis umrechnen und die (Abschläage) rechnung kürzen und dann erst zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2005, 18:31:54 »
@Lernender

Es macht keinen Unterschied, bei den Rechnungen immer die alten Preise zugrunde legen, so wie sonst bei der Jahresverbrauchsabrechnung.


Es sei denn; Sie schließen von Monat zu Monat einen vollkommen neuen Vertrag ab oder so wie mancher Zeitgenosse, der an der Tankstelle auch immer einen vollkommen neuen Vertrag abschließt, mit dem Tankwart/ Tankstellenpächter/ Mineralölkonzern wohl noch keinen langfristigen Bezugsvertrag abgeschlossen hat und deshalb auch an der Tankstelle die Unbilligkeit nicht einwenden kann, auch wenn er es so gern würde.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2005, 18:38:24 »
@Cremer

Die Ablesung soll per Datenleitung monatlich erfolgen.

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Offline Cremer

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2005, 21:39:05 »
@Lernender,

das müssen Sie mir mal näher erklären.

Dann haben Sie ja einen ganz neuen Typ von Zähler.

Welcher Versorger ist das?
MFG
Gerd Cremer
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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2005, 13:28:02 »
@Cremer

Wir sind bei der EWR und es erfolgt definitiv eine Fernabfrage per Datenleitung für Gas und Wasser.

Lernender

Offline Cremer

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2005, 14:13:40 »
@Lernender,

gehe ich richtig in der Annahme, dass es der Versorger EWR mit Sitz in Worms ist?

Als Elektroingenieur kann ich mir technische Realisierung einer Fernabfrage (kontinuierlich, Ende eines Zeitraumes, Funkfernübertragung oder Leitungsfernabfrage) bei Kunden noch nicht so richtig vorstellen. Es gibt dies zwar schon bei den Wärmemessfirmen wie Minol, aber da fehlen noch weitere Erläuterungen von Ihnen.

Ein Kollege von mir, der von EWR versorgt wird, kennt diese Fernabfrage nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2005, 08:00:15 »
@Forum,

Beim Stöbern im Internet bin ich neben den EWR als Elektrizitätswerke Worms, auch auf die EWR, Energie und Wasser für Remscheid gestoßen.

Hier ist auch interessant ein Blick auf die Beteiligungsstruktur des Konzern Stadtwerke Remscheid zu werfen.

http://www.ewr-gmbh.de/beteiligungen_stand_01_11_2005.pdf

Auch hier findet man die E.ON (über Thüga) und die RWE Rhein Ruhr als Muttergesellschafter der EWR bzw. Stadtwerke Remscheid in Minderbeteiligungen.

Eine Fernabfrage des Verbrauchs für Strom kann ich mir noch vorstellen, weil digitale Stromzähler möglich sind. Aber bei Wasser und vor allem bei Gas ? Übertragung per Modem oder ähnlichem über das Niederspannungsnetz? Zweifelsfrei dürfte dies ein teuerer Weg sein, weil andere Zähler, Modems bzw. Übertragungseinrichtung, etc notwendig sind.

Hier hat man als Kunden den Nachteil oder auch den Vorteil, je nachdem wie man es betrachtet, monatlich gleich die Ist-Rechnungen zu erhalten und diese dann auf die alten Preise korrigieren zu können.

Die EWR hat den Nachteil für jede Monatsrechnung im Falle einer Kürzung auf die alten Preise ein eigene Klage einzuleiten.

H. Fricke wie verhält sich das, wenn die Kunden derart monatliche Endabrechnungen erhalten?
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #8 am: 23. Dezember 2005, 11:06:17 »
moin moin,

@Cremer

zur Fernauslesung von Zählern siehe als Beispiel

http//www.neuhaus.de/p_zdue_dm600.htm

Das Teil habe ich selber wochenlang getestet.

Mit Gruß vom
Pelikan

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« Antwort #9 am: 23. Dezember 2005, 12:03:29 »
@pelikan,

richtig:
 
Als Stromzähler mit entsprechenden Schnittstellen sind Übertragungseinrichtungen (ISDN, GSM,etc) anschließbar und auch als Hausanschlußzähler zugelassen.
Mit meiner Aussage
Zitat
Als Elektroingenieur kann ich mir technische Realisierung einer Fernabfrage (kontinuierlich, Ende eines Zeitraumes, Funkfernübertragung oder Leitungsfernabfrage) bei Kunden noch nicht so richtig vorstellen. Es gibt dies zwar schon bei den Wärmemessfirmen wie Minol, aber da fehlen noch weitere Erläuterungen von Ihnen


meinte ich selbstverständlich die praktische Umsetzung. Wirtschaftlich ist dies nur bei großen Wohneinheiten mit einheitlichen, zentralen Einbauplätzen der Zähler. Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist dies heute noch unwirtschaftlich.

Als Wasserzähler sind diese Meßzähler nur für Wohnungszähler (z.B. für große Wohnungseinheiten) zugelassen, nicht als geeichte Haus-Anschlußzähler.

Für Gas fehlt so etwas komplett.
MFG
Gerd Cremer
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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2005, 21:29:47 »
moin moin,

@Cremer,

Fernauslesung macht besonders auf dem \"Lande\" bei einzelnen Gehöften oder bei Verbrauchern die nach Lastprofil abgerechnet werden Sinn.

Stromzähler sind am einfachsten auszulesen. Für GAS und Wasser
gibt es auch schon Lösungen, nur sind die zur Zeit noch teurer.

Eine reale Abrechnung, auch wegen des unterschiedlichen Brennwertes (Tagesform) bei Gas ist eigendlich nur bei taggenauer Erfassung des Verbrauches möglich. Mein Versorge hat mir bisher noch keine Tabelle mit den monatlichen Brennwerten überlassen. Sonst hätte ich mal nachrechnen können, wie dann die Abrechnung ausgesehen hätte.
Mir schwebt da eine Abrechnung ähnlich der detailierten Telekomabrechnung vor. Mit den Taggradzahlen müsste das heute auch schon gehen. Und dem Computer sind ein paar mehr Rechenaufgaben egal.

Mit Gruß vom
Pelikan

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Keine monatl. Abschlagszahlungen, sondern monatl. Rechnung
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2005, 22:35:26 »
Also, ich habe jetzt Rechnungen von zwei Monaten diesen Jahres vorliegen.

Auf den Blättern zwei und drei gibt es verschiedene \"Abteilungen\"

Verbrauchsermittlung
Es wird aufgeführt Ablesedatum, Zählerstand neu und alt, Gas- und Luftdruck in mbar, Z-Zahl (keine Ahnung, was das ist), Brennwert in kWh/m3, Gaslieferung in kWh

Sonstige Kosten
Grundpreis

Gas Kostenermittlung

Arbeit
AP Verbrauch, Zonenpreis, zu bewertende Menge, Preis pro Einheit

Preisnachlass / Aufschlag

Bei diesen ganzen Details blicke ich im Moment nicht wirklich durch.

Ist im Moment auch nicht so schlimm.

Aber vielleicht ist das für den ein oder anderen hilfreich?

Ja, unser Versorger ist die EWR GmbH mit Sitz in Remscheid.

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