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Erdgedeckten Tank stilllegen

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Alfred:
Hallo,
da ich auf eine Pelletheizung umstelle brauche ich meinen erdgedeckten Flüssiggastank bald nicht mehr. Da ein Ausbau sehr aufwändig wäre würde ich den Tank gerne lassen wo er ist. Der Tank ist im Garten vergraben und wird später weder überbaut noch wird die Stelle mit schwerem Gerät befahren.
Darf der Tank so bleiben oder muß er nach der Stilllegung mit irgendwas aufgefüllt werden?
Danke und viele Grüße
Alfred

Jogi14:
Ich gehe davon aus dass der Tank dein Eigentum ist. Dann kannst du auch nach der Stillegung damit machen was du willst. Ich würde lediglich drauf achten, dass er drucklos ist und dieses auch regelmäßig kontrollieren.

Alfred:
Im Moment ist er noch nicht mein Eigeentum. Ich war mir nur noch nicht sicher ob ich mich darum benühen soll in zu erwerben um ihn danach trotzdem ausgraben zu müssen.
Hoffentlich macht mir die Firma Tyzcka ein Kaufangebot, aber ich weiß, daß das nicht so einfach ist. Lt. der Rechtsberatung von meiner Rechtsschutzversicherung gibt es dazu aber schon ein Urteil vom OLG Frankfurt.
Jetzt weiß ich jedenfalls, daß ich den Rechtsweg einschreiten soll. Danke für die Antwort.

TÜV-SV:
Wenn Sie es schaffen, den Tank zu kaufen, können Sie danach damit machen, was Sie wollen, wenn er Ihr Eigentum ist.

Ich würde Ihnen jedoch dringend raten, den Behälter komplett zu entleeren, d.h. entweder alles Gas verbrauchen, bis nichts mehr raus kommt, oder den Tank von einem örtlichen Gasversorger leer pumpen und drucklos machen zu lassen.
Wenn Sie den Tank in der Erde belassen wollen, ist es jedoch sehr wichtig, daß der Tank nach dem Leerpumpen auf jeden Fall von einem örtlichen Fachbetrieb mit gasförmigem Stickstoff gespült wird (ist ein Standardvorgang), damit sämtliche Restgase aus dem Tank entfernt werden. Denn es bleiben sonst immer explosionsfähige Restgase im Behälter. Das ist wichtig zu wissen!

Wenn der Behälter ein Mannloch hat (eine Öffnung, die so groß ist, daß ein Mensch durch paßt) und Sie ihn in der Erde belassen wollen, würde ich ihn an Ihrer Stelle einfach mit Erde, Sand oder etwas ähnlichem auffüllen. Sie sollten den Behälter aber keinesfalls selber öffnen, sondern dies einem Fachbetrieb überlassen. Das kann sonst richtig gefährlich werden, wenn Sie das selbst versuchen. Der Fachbetrieb kann dann auch Feststellen und Bestätigen, daß keinerlei Restgase mehr im Tank sind.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

Alfred:
In der Zwischenzeit habe ich von meiner Rechtschutzversicherung erfahren, daß es beim OLG Frankfurt ein Urteil gibt wo der Gaslieferant verpflichtet wurde, ein Kaufangebot für den Tank abzugeben.
Ich habe die Zusage für die Übernahme der Anwaltskosten erhalten.
Kennt jemand einen Anwalt, der sich auf solche Verträge oder sogar die Fa. Tyczka spezialisiert hat?

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