So, es geht weiter. Progas hat die Kündigung bestätigt. Sie wollen uns den Bahälterrücktransport und Absaugung in Rechnung stellen.
Wörtlich steht in unserem Vertrag:
"3.3 Nach Beendigung der Progas plus-Vereinbarung ist Progas berechtigt, die Versorgungsanlage ganz oder teilweise auf Kosten des Kunden zu entleeren, zu entfernen und zurückzunehmen. Der Kunde erhält über die Kosten eine gesonderte Abrechnung von Progas."
Genau diese Formulierung ist laut der Stiftung Warentest bei Zählerverträgen unwirksam wegen
"Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB"
https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/In der Kündigung hatte ich bereits explizit geschrieben, dass die Klausel 3.3 unwirksam ist und wir die Kosten des Rückbaus nicht übernehmen werden. Das hat ProGas einfach ignoriert. (Blöde Frage zwischendurch: Wir haben eine Gaszähler, zahlen monatlichen Abschlag und ProGas befüllt regelmäßig den Tank. Das ist 100%ig ein Zählervertrag?)
Hier zur Info die Auflistung seitens ProGas (alles inkl. Mehrwertsteuer):
Behälterrücktransport 273,70€
Absaugen, falls erforderlich 189,21€
Übernahme Rohrleitung 75€
Übernahme Material 119€
Alternativ Demontage Material 160€
Die Rohrleitung möchten wir auf jeden fall übernehmen. "Material" müssen wir ja fast übernehmen, weil der Rückbau teuer als die Übernahme ist. Es sei denn, wir können den Rückbau durch die Firma übenehmen lassen, die den Neuen Tank hinstellt und das "Material" dann an ProGas schicken (wird wohl der Druckminderer und der Zähler sein).
Können wir uns mit guten Erfolgsaussichten gegen die Kosten für Behälterrücktransport und Absaugen wehren?
Kann ProGas uns zwingen, den Rückbau des "Materials" von ihrem Monteur vornehmen zu lassen oder müssen sie akzeptieren, dass wir das selbst machen und ihnen den Kram dann zusenden?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
Björn