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CO2-Steuer Berechnungsgrundlachen rechtens?
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Schascha:
Guten Morgen Zusammen!
Gestern erhielt ich von meinem Flüssiggas-Anbieter Primagas ein Schreiben, in dem geschrieben steht, dass die CO2-Abgabe ab 2021 in Kraft tritt und sich deshalb mein Preis pro Kubikmeter Flüssiggas um netto 0,15 € erhöht. Hinzu käme dann noch Mehrwertsteuer in Höhe von 19%, da es damit ab 01.01.2021 beginnt.
Ich habe drei Fragen:
- Darf Primagas diese CO2-Abgabe an mich weiterberechnen?
- Darf Primagas dies, ohne mir zu erklären, wie genau sich dieser Preis/cbm zusammensetzt?
- Darf Primagas auf eine CO2-Steuer noch Mehrwertsteuer erheben?
Ich werde im Netz nicht schlau, wahrscheinlich ist das Thema noch zu frisch.
Ich bitte dringend um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus!
Sascha
Vertragsbefreiter:
--- Zitat ---Darf Primagas diese CO2-Abgabe an mich weiterberechnen?
--- Ende Zitat ---
Ja, die CO2 Abgabe soll den Verursacher d.h. denjenigen der das Gas verbrennt (also Sie ;)) treffen und zum sparen animieren. An der Tankstelle wird das mit Benzin/Diesel/LPG/... genauso passieren.
--- Zitat ---Darf Primagas dies, ohne mir zu erklären, wie genau sich dieser Preis/cbm zusammensetzt?
--- Ende Zitat ---
Fragen Sie bei P. nach. Knapp 4ct/l CO2 Umlage habe ich auch errechnet.
--- Zitat ---Darf Primagas auf eine CO2-Steuer noch Mehrwertsteuer erheben?
--- Ende Zitat ---
Das ist gängige Praxis mit der Brennstoffsteuer jetzt schon. Auch die Steuern/Umlagen an der Tankstelle unterliegen allesamt der MwSt. Da ist der Vater Staat nicht so zimperlich.
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