Hallo,
Almado / 365 AG beauftragt in 2020 dohr Inkasso in Grevenbroich mit Einzug rechtswidriger Forderungen.
Zur Vorgeschichte:
Ich war von Oktober 2013 bis Oktober 2016 Almado-Kunde. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hatte ich meine versprochenen Neukundenbonis problemlos erhalten.
Da ich feststellte, dass Almado in 10/2015 den Lastschrifteinzug einstellte und ab 11/2015 eine 365 AG die Lastschriften einzog, ließ ich im Februar 2016 Lastschriften für Abschläge und Endabrechnung zurückgehen, da 365 AG keine Lastschrifteinzugsermächtigung besaß und Almado weder eine Abrechnung zugesandt hatte, noch den Wechsel des Firmennamens mitgeteilt hatte. Almado mahnte dann angeblich offene Entgelte an. Die Gründe für die Rücklastschriften (fehlende Geschäftsbeziehung /fehlende Lastschrifteinzugsermächtigung für 365 AG) teilte ich Almado dann schriftlich mit. Zudem kündigte ich wegen diesem Durcheinander die Vertragsbeziehung fristgerecht und widerrief die Lastschrifteinzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.
Darauf erhielt ich die fällige Verbrauchsabrechnung, allerdings fehlte dort jede Angabe einer Bankverbindung. Telefonischer Kontakt klappte weder über Mobilfunk, noch Festnetz.
Ich recherchierte dann eine Bankverbindung der Almado AG aus den Mahnungen, und überwies darauf die fälligen und die zuvor zurückgebuchten Abschläge jeweils zu den entsprechenden Zeitpunkten.
Zusätzlich waren auch sämtliche Abrechnungen der Almado falsch, denn diese waren nicht nur unübersichtlich und fast nicht nachvollziehbar, sondern im Punkt Grundpreis ebenfalls falsch, wie man meinem Antrag für Stromversorgerwechsel von 2013 entnehmen konnte. Vereinbart war ein Grundpreis in Höhe von brutto 119,42 EUR (netto 100,35) EUR / Jahr, Almado wollte jedoch brutto 239,40 € (netto 201,1765 €) kassieren.
Almado berechnete jedoch überhöhte statt vertraglich vereinbarter Grundpreise.
Die Grundpreiserhöhungen der Almado entsprachen jedoch nicht gesetzlich vorgeschriebener Form brieflicher Informationen und waren unwirksam. Gem. Urteil des LG Dortmund (AZ: 25 O 247/11) waren Grundpreiserhöhungen rechtswidrig. Nach BGH-Urteil AZ: VIII ZR 52/12, sowie BGH- Urteil AZ: VIII ZR 113/11, sind rechtswidrig überhöhte Grundpreise rückwirkend für 3 Jahre durch Almado zu erstatten.
Ich korrigierte die Schluss-Abrechnung somit mit den tatsächlich vereinbarten Beträgen, und überwies an Almado den dann unstrittigen Betrag.
Soviel zur Vorgeschichte.
Am 24.01.2020 erhielt ich dann ein recht unfreundliches Schreiben der Firma dohr Inkasso Grevenbroich, mit welchem mitgeteilt wurde, dass dohr den Forderungseinzug für Almado... übernommen habe.
Ich hätte dort angeblich per 21.01.2020 noch über 628 € offen..., welche ich in Raten (zusammen 651 €) oder einmalig sofort 565 € zahlen könne.
Es lag ein vorausgefülltes SEPA_Lastschriftmandat für 21 Raten zu je 30 € zuzüglich Schlussrate 21 € mit dabei, um es mir einfach zu machen.
Zusätzlich dazu standen dort auch die üblichen Hinweise auf Datenspeicherung bei der Schufa, wenn ich nicht zahle, usw.
Was war geschehen?
Nachdem die Geschäftsführerschaft bei der Firma Almado gewechselt hat, hat wohl der neue Almado-Geschäftsführer alle offenen Forderungen aus Almado-Kundenkonten ohne Prüfung auf Rechtmäßigkeit an das Inkasso-Unternehmen verkauft.
Ich schrieb daraufhin dohr Inkasso an und wies auf die Rechtswidrigkeit der Forderungen und der Inkasso-Aufschläge hin. Beiläufig erwähnte ich, dass ausschließlich ersatzweise die Forderungen seit dem 31.12.2019 verjährt wäre. Ich forderte bei der Gelegenheit gleich Datenauskunft an, forderte Löschung aller Daten, und untersagte dohr Inkasso jede weitere Verarbeitung/Speicherung meiner Daten.
Mein Anschreiben kam natürlich angeblich nie bei dohr-Inkasso an, weshalb ich am 06.04.2020 eine erneute Mahnung von dohr Inkasso bekam.
Diese beantwortete ich mit kurzem Brief, dem ich eine Kopie meines vorherigen Schreibens beifügte.
Um die Angelegenheit wasserdicht zu machen, druckte ich Anschreiben und Kopie dreimal aus, und übersandte das Schreiben nebst den Kopien an meinen zuständigen Gerichtsvollzieher meines zuständigen Amtsgerichts mit der Bitte um Zustellung an dohr Inkasso mit Zustellungsurkunde.
Der Gerichtsvollzieher liest dann das Schreiben durch, versieht es mit seinem Aktenzeichen, stellt eine Kopie dem Empfänger zu, heftet eine Kopie in seine eigene Akte, und sendet die dritte Kopie nach Zustellung mit angehefteter/gesiegelter Zustellungsurkunde an mich als Auftraggeber zurück. Kosten: Ca. 12 Euro. Ein Schriftstück gilt dann auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg als dem Empfänger zugestellt. Ein Einschreiben kann ja auch immer abhanden kommen..., nicht aber der Brief mit Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher.
Innerhalb von 2 Tagen nach Zustellung teilte dohr Inkasso GmbH die Erledigung der Forderung (der Einfachheit halber wegen eingetretener Verjährung) mit, und beglich später auch die Zustellungskosten. Für mich ist die Angelegenheit somit erledigt.
Wenn andere auch so seltsame Post von Inkassodienstleistern bekommen sollten, sollten Sie erstmal die Forderungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen.
Wie erwähnt, waren die Grundpreiserhöhungen der Almado seinerzeit rechtswidrig. Und manche Forderung verjährt auch, egal welche falschen Infos der freundliche Inkassomitarbeiter von sich gibt.