Stadtwerkekunde ist meine Mutter nur noch mit Bezug vom Wasser. Strom und Gas bezieht sie schon seit Jahren von anderen Lieferanten. Beendigung des Stromliefervertrages zum 30.5.17, wurde am 24.4.17 der Lieferant gewechselt und auch bestätigt. Die Stadtwerke hatten trotzdem ein "Begrüssungsschreiben zum 1.6.17" geschickt. Darin enthalten auch, dass ein Abschlag zum 1.6.17 abgebucht würde.
Meine Frage: Können die Stadtwerke die Abbuchungserlaubnis/ Lastschrift von der Sparte Wasser einfach auch auf die Sparte Strom ausdehnen, denn sie würde ja ein neuer Kunde für Strom sein?