Energiebezug > Vertragliches

Vertragsklausel

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Snoozie:
Hallo,

bei meiner Suche im Internet habe bereits mehrere unzulässige Kündigungsklauseln meines Flüssiggasliefervertrags gefunden. Nur zu der nachfolgenden Klausel gab es keine Infos:

"Außerdem trägt der Kunde die auf die Nutzungszeit entfallenden anteiligen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Tankprüfungen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten"

Der Tank steht seit 25 Jahren bei uns. Bedeutet diese Klausel, dass man uns bei der Kündigung des Vertrags die anteiligen Prüfungskosten des gesamten Zeitraums in Rechnung stellen will? Und ist dies zulässig?

Gruß
Snoozie

Watzl:
Haben sie bisher schon einmal anteilige Kosten bezahlt. Der Tank wurde ja sicher schon in den 25 Jahren geprüft?

H. Wazl

Snoozie:
Hallo,

richtig, der Tank wurde regelmäßig geprüft und wir zahlen jedes Jahr eine Wartungspauschale. In den ersten 10 Jahren haben wir zusätzlich eine Tankmiete gezahlt. Damit sollte doch alles abgedeckt sein, sodass bei einer Vertragskündigung keine weiteren anteilmäßigen Wartungskosten anfallen, oder?

Gruß
Snoozie

Watzl:
Gibt es eine neue Entwicklung?

H. Watz

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