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Autor Thema: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung  (Gelesen 3386 mal)

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Offline Tricer

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Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« am: 26. Januar 2020, 20:58:07 »
Bei Nachfrage bei meinem Versorger wegen Tausch des Flüssiggasbehälters wegen falschem Standort (Siehe unten) bekam ich ein sehr dürftig gehaltenes und teures Angebot zu Tanktausch das ein paar Monate später nochmals teurer wurde. Tel. Nachfragen was dieses Tanktausch-Angebot alles beinhaltet, wurden mir nur sehr unhöflich beantwortet.

Hab jetzt meinen langjährigen Flüssiggasvertrag gekündigt.

Beim Formular zur Behälterrückgabe steht auch " Für abgesaugtes Flüssiggas erfolgt keine Vergütung"
Nach meinem Empfinden nach erlaube ich mit meiner Unterschrift den 'Diebstahl' meines eigenen und bezahlten Gases.  Ist das rechtens?

Des weiteren wurde/ist der Flüssiggastank nachweislich an einer Stelle eingelagert die nicht die TRF 5.4.5 (Schutz vor Brandlasten) erfüllt.
Tank hat bereits mehrere 2jährige und auch 10jährige Prüfung/en hinter sich und der wurde nie beanstandet. Warum nicht ??????

Muss ich die Behälterrückgabe auch dann bezahlen wenn der vom Versorger an falscher Stelle eingelagert wurde?

Offline Watzl

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Re: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« Antwort #1 am: 28. Januar 2020, 18:39:12 »
Wenn der Tank verkehrt steht, dann muss das auch von jemanden festgestellt werden.
Haben sie die Prüfunterlagen der Prüfungen und wissen damit auch, wer die Prüfung durchgeführt hat.

Diesen Prüfer können sie dann mit der Tatsache konfrontieren, dass der Tank dort nicht stehen darf.

Dür sie ist das dann ein erheblichen Sicherheitsrisiko, da bei Brandlast zu befürchten ist, dass es zu einem Zwischenfall kommen kann.

Hatten sie nur einen Liefervertrag oder auch einen Mietvertrag für die Tanknutzung?

Wenn der Behälter nicht ihnen gehört, dann kann der Eigentümer auch sein Eigentum wieder zurückverlagen. Ob er nun falsch steht oder nicht. Wenn er falsch steht, dann darf er eh nicht mehr dort stehen bleiben oder man muss die Verhältnisse vor Ort so verändern, dass der Tank wieder stehen bleiben darf.

Tankinhalt:
Fahren sie den Tank doch einfach leer. Das Gasunternehmen kann nicht einfach am Tag x vor der Tür stehen und den Tank absaugen. Er steht auf ihrem Grundstück und da darf nicht einfach so jeder reinkommen.
Schießen Kinder ihren Ball auf das Grundstück des Nachbarn, dürfen sie nicht einfach über den Zaun klettern, das Nachbargrundstück betreten und den Ball wieder holen. (Nur dem Imker ist es gestattet, ein fremdes Grundstück zu betreten, um seinen Bienenschwarm wieder einzufangen.)

Also Ruhe bewahren, Tank leerfahren und abwarten.

Guten Erfolg


Offline Tricer

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Re: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2020, 23:35:50 »

"Hatten sie nur einen Liefervertrag oder auch einen Mietvertrag für die Tanknutzung?"

Vertrag ist von 1999 und ich hab damals einen Einmal-Betrag für die Nutzung bezahlt.

Tank leerfahren wird schwierig. Ist ein 2.9 Tonner, 30 cm länger als die angegeben Maße, hat noch 28% Inhalt (ca. 2000l) und mein Jahresverbrauch liegt bei etwa 900 Liter.

Das Behälterrückgabe "Angebot" von T..... werde ich jedenfalls nicht unterschreiben da ich ja damit mein Restgas verschenke und zusätzlich die hohen Rückhol und Tankabsaugkosten akzeptiere.

Des weiteren steht im Vertrag:
Endet das Überlassungsverhältnis des Behälters (Miete/Nutzung), so obliegt dem Kunden die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport des Behälters zum nächsten
T.....-Lager.
Es gibt ja bereits einige Gerichtsurteile die diesen Absatz laut §307 Abs.2 BGB als ungültig werten.
Mal sehen wie es weitergeht.

Offline Watzl

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Re: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« Antwort #3 am: 13. Mai 2020, 16:18:07 »
Hallo,

gibt es eine Entwicklung in ihrem Fall?


H. Watzl

Offline Tricer

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Re: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« Antwort #4 am: 29. Juni 2020, 12:34:36 »
Hallo,

für mich ist nun alles gut ausgegangen.

Habe meinen ehemaligen Versorger mitgeteilt das ich das "Angebot" über die Tankrückholung nicht unterschreiben werde und wegen dem  Zusatz " abgesaugtes Restgas wird nicht vergütet" das Schreiben und den 1999 geschlossenen Vertrag überprüfen lassen werde.
Wegen identischer (ungültiger?) Vertragsklauseln habe ich noch ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen angehängt.

Die Tankabsaugung und der Rücktransport war für mich jetzt kostenfrei und das abgesaugte Restgas wurde vergütet.

Offline Watzl

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Re: Keine Rückvergütung bei Gasabsaugung
« Antwort #5 am: 25. August 2020, 17:10:47 »
Prima! Glückwunsch!

Geht doch

H. Watzl

 

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