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Gegen Gaseintritt ungeschützter Abwasser-Kanaleinlauf

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DerGasmann:
Hallo,
vielleicht hat jemand einen passenden Rat für mich:

Ich muss folgendes Problem lösen:
Am Domschacht meines unterirdischen Flüssiggastanks führt eine handelsübliche oberirdische offene Regenablaufrinne im Abstand von 2,55m an der engsten Stelle vorbei. Sie leitet in ihrer Verlängerung das Regenwasser weiter ins Kanalsystem ab. 3m Abstand sind das Minimum, wobei ich immer annahm, das würde ab der Tankarmatur gerechnet. Bis dahin sind es 3m.

Neulich hatte ich Tankbefüllung mit äußerer Sichtprüfung. Diese Prüfung hat zum ersten Mal in 24 Jahren nicht der Tankwagenfahrer, sondern ein extra hergeschickter Prüfer der GFÜ gemacht. Es bestehe über die mit einem Gitter abgedeckte Rinne die Gefahr eines unabsichtlichen Gaseintritts ins Kanalsystem. Er hat die oben beschriebene Regelabweichung dokumentiert und mir die Prüfplakette unter Vorbehalt der Mangelbehebung erteilt.

Nun muss ich sehen, wie ich eventuellen Gaseintritt ins Kanalsystem verhindere.
Nach meiner laienhaften Sicht kämen

eine 4m lange Abdeckung der Regenablaufrinne oder
Einbau eines Syphons ins Fallrohr nach der Rinne oder
Verlegung der Rinne weiter weg vom Domschacht oder
Verfüllen der Rinne

in Frage.

Hat jemand eine andere Idee?
Für hilfreiche Vorschläge bin ich immer froh. Danke für eure Hilfe!

Freundliche Grüße

DerGasmann

PS: könnte meinen Beitrag auf Wunsch auch um ein Foto der Situation vor Ort ergänzen.

Jogi14:
Ich würde im fraglichen Bereich das Gitter gegen eine gasdichte Abdeckung austauschen.

DerGasmann:

--- Zitat von: Jogi14 am 10. Januar 2020, 16:37:43 ---Ich würde im fraglichen Bereich das Gitter gegen eine gasdichte Abdeckung austauschen.

--- Ende Zitat ---

Hallo Yogi14,

deinem Ratschlag bin ich gefolgt und habe das so gemacht. Vom Schlosser habe ich einen passenden Zinkblechstreifen (4m lang) bekommen, ihn allerdings oben auf die Rinne und direkt unter dem Gitter eingeklebt, nicht bloß ausgetauscht. Vom GFÜ-Prüfer habe ich mir bestätigen lassen, dass der Mangel damit behoben ist.

Danke für die Empfehlung!

Freundlichen Gruß, DerGasmann

C₃H₈-Driver:
Bei KSÖ (Kanäle, Schächte, Öffnungen) wird der Abstand bei erdgedeckten Flüssiggasanlagen bis zur Eintrittsöffnung, in der Regel ab Mitte Domschacht gemessene. Im Umkreis von 5m Radius dürfen sich keine Eintrittsöffnungen befinden. Der Abstand kann bei privaten Anlagen auf 3m reduziert werden, sofern beim Befüllvorgang (ggf. auch bei anderen Arbeiten) Eintrittsöffnungen gasdicht verschlossen werden können.

Der Explosionsgeschützte Bereich (EX-Zone) bei erdgedeckten Flüssiggasanlagen hat eine Radius von 3 m (genau Darstellung: siehe Link), jener ab dem Rand des Domschachtes gemessen wird.

Link: https://fluessiggas.de/wissen/fluessiggastank/vorschriften/#vorhandensein-von-kanaelen-schaechten-oeffnungen

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