@ Timotheus,
besagter Zählerwechsel wurde bei mir kürzlich vorgenommen.
Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber – nach Ihren Angaben „Avacon“ – ist im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes verpflichtet, Ihre Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung (digitalen Stromzähler, wahrscheinlich iMSys) auszustatten, der den Stromverbrauch besser veranschaulicht und Ihren bisherigen Zähler ersetzt.
Der Austausch wird Ihnen sicherlich mit einer Vorabinformation avisiert. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Der Wechsel des Stromzählers wird wahrscheinlich von einer Partnerfirma durchgeführt. Diese wird sich rechtzeitig vor dem Zählerwechsel bei Ihnen bezüglich eines Termins melden.
Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos. Beim Wechsel kommt es logischerweise zu einer kurzen Stromunterbrechung.
Durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zu Anpassungen der Preise für den Messstellenbetrieb. Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb belaufen sich auf 20 € inkl. MwSt. pro Jahr, siehe auch Internetseite von Avacon. Die Berechnung erfolgt wie gewohnt über Ihren Strom-Lieferanten, sofern mit diesem nichts anderes vereinbart wurde.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
MfG