Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiserhöhung um 6,7%  (Gelesen 10018 mal)

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Offline haurax

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« am: 20. Dezember 2005, 13:18:44 »
Hallo,

heute morgen las ich in einem Zeitungsartikel, dass die großen bayerischen Energieversorger EON Bayern, LEW und N-Energie eine Erhöhung ihrer Tarife um durchschnittlich 3 Prozent vom Bayer. Wirtschaftsministerium genehmigt bekommen haben. Nun habe ich heute von meinem Stromversorger, SWW Wunsiedel (kleines regionales EVU) die Mitteilung bekommen, dass mein gewähltes Preismodell mit einem bisherigen Arbeitspreis von 16,40 Ct/kWh auf 17,50 Ct/kWh erhöht wird, und zwar ab 1.1.06. Das sind 6,7% Erhöhung, und nicht 3%. Kann denn trotzdem jedes Unternehmen tun und lassen, was es will?

In der Presse-Mitteilung des Bayer. Wirtschaftsministeriums, die ich im Internet fand, steht mit Datum 19.12.05: \"Bayern wird bei den noch anstehenden Anträgen der kleinen regionalen und kommunalen Versorgungsunternehmen genau prüfen, ob die beantragten Erhöhungen ökonomisch gerechtfertigt sind\". Überzogene Forderungen werden nicht genehmigt. Anhand der Kosten- und Erlöslage der Unternehmen werde jeweils überprüft, ob die beantragte Erhöhung gerechtfertigt sei. Die Prüfungen laufen bei den Regierungen.

Die Erhöhung meines Stromlieferanten um 6,7% datiert vom 19.12.05.

Wie soll ich mich nun verhalten? Kann ich auch bei einem Sondervertrag den Einspruch der Billigkeit nach §315BGB anwenden, was ist mit den Vorauszahlungen ab 1.1.06, die mit der Erhöhung berechnet werden sollen? Gibt es auch bei Strom ein Musterschreiben wie bei Gas?

Viele Grüße

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2005, 13:28:24 »
@haurax

Musterbrief für Strom-Sonderverträge ist auf der Seite vorhanden.

Bei Sonderverträgen genehmigen sich die Versorger die Preiserhöhungen selbst. Eine staatliche Preisaufsicht findet nicht statt. Deshalb braucht man auf eine solche auch keine Rücksicht nehmen und kann die Begründungen oft weit abenteuerlicher ausfallen lassen, wenn es überhaupt eine Begründung gibt.

Haben Sie heute schon unter 1.000 verschiedenen deutschen Stromanbietern einen für sich gewählt?

VDEW zu den Strompreiserhöhungen

Es gibt ja auch noch ausländische Stromanbieter, die Sie auch wählen können. Osteuropäische gehören oft zur E.ON- Familie.....

Die ganze Welt mit ihren vielfältigen wie atrraktiven  Strompreis - Angeboten steht Ihnen offen, meint der Branchenverband VDEW.

Ständig treiben die deutschen Stromversorger durch strukturelle Anpassungen in der Branche den Wettbewerb voran (und keiner der Kunden merkt etwas davon).

Dann müssen die Kunden auch mal mitmachen !!!

http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/schwerpunkt/index.html

http://www.verivox.de/power/




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2005, 14:17:25 »
@haurax,

gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie einen Sobdervertrag für Nachtspeicherstrom haben?

Dann sind solche Tarife eben nicht bei Wirtschaftsministerium vorlagepflichtig.


Widerspruch nach § 315 aber ist ebenso möglich.
MFG
Gerd Cremer
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Offline haurax

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2005, 16:15:09 »
@ Cremer
Hallo!

Das mit dem Sondervertrag bezieht sich auf einen Stromlieferungsvertrag, der nicht zu den Allgemeinen Bedingungen (Preisen), sondern nach Verbrauchsmenge abgeschlossen wurde. Es ist aber kein Nachtstrom!!!

Grüße
[/quote]

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2005, 17:03:31 »
@haurax

Wenn Sie sich vergegenwärtigen, welchen geringen Anteil der Anteil des Versorgers am Strompreis hat, und die staatlichen Steuern und Abgaben gar nicht gestiegen sind, ersehen Sie, dass der Anteil des Versorgers am Strompreis sich viel kräftiger erhöht als nur 6,7 Prozent.

Die Netzentgelte steigen nicht mehr. Diese sollen sogar sinken.

Der Vertriebsanteil einschließlich Vertriebs- Gewinnanteil am Strompreis macht ca. 25 Prozent aus, so dass sich dieser um stolze 27 Prozent erhöhen müsste, damit der Gesamtpreis um 6,7 Prozent steigt.

Das soll mal jemand angesichts des Energiemixes erklären.

Laut Aussage des VBEW ist doch gerade in Bayern ausgesprochen viel Atomstrom und Strom aus Wasserkraft am Netz. Die entsprechenden Kraftwerke stehen in Bayern:

http://www.stromfuerbayern.de/index.php?id=49&type=1#

Wie sollte der Strom sich denn  derart verteuert haben?

Auch wenn die Strompreise keiner Tarifgenehmigungspflicht unterliegen, können Sie sich ja mal mit einer gezielten Anfrage deshalb an die Landeskartellbehörde wenden.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Versorger aufgrund seines hohen Marktanteiles vor Ort und seiner Einflussmöglichkeit auf die Netzentgelte, die von anderen Stromhändlern zu zahlen sind, eine marktbeherrschende Stellung (über 30 Prozent Marktanteil im Netzgebiet) inne hat.

Dann kann auch bei der nicht nachvollziehbaren und als unberechtigt besorgten Preiserhöhung der Verdacht des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung nahe liegen.

Hierzu müssen Sie sich jedoch gezielt an die Landeskartellbehörde wenden, ggf. um Unterstützung bei der VZ Bayern nachsuchen.

Nur weil Preise nicht der Tarifaufsicht unterliegen, können diese auch nicht nach freiem Belieben erhöht werden, sondern es bedarf einer sachlichen Rechtfertigung, an der es zu mangeln scheint.

Vielleicht muss der selbe Versorger ja Verluste aus der Gassparte ausgleichen, weil er etwa dort gestiegene Bezugskosten nur teilweise an die Gaskunden weitergegeben hat, wie das oft der Fall sein soll.....

Hierzu kann man jedoch nicht die Stromkunden heranziehen, die mit dem Gasgeschäft gar nichts zu tun haben.

Ich sehe schon: Erdgas nicht im Angebot.

Vielleicht braucht man an anderer Stelle mehr Geld.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2005, 20:03:40 »
@Fricke,
@haurax,

Das sehen Sie, dass bei den nichtgenehmigungspflichtigen Tarifen ordentlich zugelangt wird.

Gerade dies hatte ich bereits an unseren Wirtschaftminister geschrieben, dass die SW KH bei Nachstrom außerortdentlich hinlangen, nämlich mit 11%.

Leider ist mein Schreiben an ihn vom 3.11.2005 diesbezüglich immernoch nicht beantwortet.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline haurax

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Strompreiserhöhung um 6,7%
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2005, 14:03:26 »
@ Fricke
@Cremer

Hallo und vielen Dank für die Antworten. Nun muß ich erst mal ein Lob an das Forum loswerden, denn mit den Beiträgen hier habe ich und viele andere Verbraucher erst mitbekommen, was auf dem Energiemarkt los ist. Weiter so !!!

Nun zum Thema: Ich habe gestern per eMail an das Bayerische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde eine Anfrage gestellt, wie es sein kann, dass in einer Presseinfo vom 19.12.05 zu lesen ist, dass die Anträge der kleinen und regionalen Versorger noch zu prüfen sind, und zwar nach strengen Maßstäben. Ungerechtfertigte Preiserhöhungen soll es danach nicht geben! Und dass ich mit gleichem Datum von meinem Versorger die Erhöhung meines Tarifes geschickt bekam! Eine Antwort ist noch nicht da, ich werde Sie jedoch informieren, wenn was kommt.

Zudem bin ich inzwischen fast schon soweit, mir einen anderen, billigeren Versorger zu suchen. Denn nach einem Telefonat gestern mit meinem Versorger wurde ich nur mit den üblichen Begründungen wie gestiegene Einkaufskosten, gestiegener Staatsanteil usw. abgefertigt. Außerdem wurde mir klar bedeutet, dass Sondertarife nicht genehmigt werden müssen. Der Allgemeine Tarif sei von der Regierung aber genehmigt. Zudem erklärte man mir, dass ich mir gut überlegen sollte, ob ich wegen der paar Euro (geschätzt 100 Euro zum billigsten Anbieter!) überhaupt wechseln will, denn in einem halben Jahr werden auch die jetzt billigeren Anbieter ihre Preise wieder erhöhen, und dann gleicht sich das doch aus.

So geht das mit freier Marktwirtschaft!

Viele Grüße

 

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