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Autor Thema: Fallstricke beim Eintragen im Klageregister für die Musterfeststellungsklagen  (Gelesen 17360 mal)

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Offline EviSell

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Über mögliche Fallstricke, über die man beim Eintragen ins Klageregister stolpern kann, berichtet dieser Artikel:

Chaos bei der Anmeldung von Forderungen zum Klageregister?
https://www.zpoblog.de/anmeldung-forderungen-klageregister-musterfeststellungsklage-probleme-johannes-deiss/

Hätte man eigentlich auch vorher schon bei der Ausgestaltung wissen können, wie es praktisch läuft, aus den Erfahrungen beispielsweise mit den Formalienwust für die Schlichtungsstelle Energie.
Warum sollte dies gerade bei Gerichtsverfahren einfacher werden? ::)
« Letzte Änderung: 20. April 2019, 10:54:10 von EviSell »
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„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline Erdferkel

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Danke @EviSell, interessanter Blogartikel, ich kann dieses Chaos aus eigener Erfahrung genau so bestätigen, habe mich mit dem Vordruck für die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG vor dem OLG Braunschweig eingetragen und bekam eine Bestätigung über die Eintragung in das Register gegen die Mercedes Benz Bank, nach Aufforderung zur Korrektur wurde der Vorfall als „Büroversehen“ bezeichnet und ich bekam die Bestätigung für die Eintragung in das Register gegen VW. Das scheint wohl kein Versehen gewesen zu sein bei so vielen Betroffenen, ist das ein Versuch die Musterfeststellungsklagen zu sabotieren? Ich traue denen mittlerweile alles zu, wem gehört denn die VW AG?  ::)

 

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