Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Die örtlichen Stadtwerke wollen die Vorhandene Fernwärme in naher Zukunft abschalten. Die entsprechenden Verträge laufen in wenigen Jahren aus und wurden außerdem auch schriftlich gekündigt.
Jetzt fragen sich die Anwohner was mit der Leitung und dem Hausanschluss passiert. Kann gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Entfernung der Leitung vom Grundstück nach Vertragsende (eventuell 5 Jahre Duldung) verlangt werden?
Oder ergibt sich eine Dienstbarkeit und der Grundstückeigentümer muss die Leitung auch nach Vertragsende dulden? Eine Entsprechende Dienstbarkeit ist allerdings nicht im Grundbuch eingetragen.
Ich habe dazu dieses BGH Urteil gefunden (
https://openjur.de/u/66117.html), was dem Thema sehr nahe kommt. Aufgrund der doch etwas anderen Gegebenheiten bin ich mir aber nicht sicher ob das anwendbar ist. Es wäre nett wenn sich damit jemand besser auskennt und mir (bzw uns) da einen Hinweis geben kann.
Weiterer Hintergrund der vielleicht nützlich sein kann:
Die Nahwärme wurde durch ein Privatunternehmen errichtet und später aufgrund einer Insolvenz von den Stadtwerken übernommen.
Ich bin dankbar für jeden Hinweis.