Energiebezug > Vertragliches
Kündigung des Flüssiggaslieferanten, obwohl Grundversorger
GreenWeezel:
Hallo Zusammen,
wir haben ein möglicherweise ernstes Problem:
Vorgeschichte (so kurz wie möglich): Wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft auf dessen Grundstück auch ein Tank der Firma Tyczka Energie verbaut ist. Dies ist ein Miettank, was wir auch wussten. An diesem Tank hängen noch 7 weitere Abnehmer dran. Das öffentliche Gasnetz liegt in der Straße (oder vertretbarer Reichweite) nicht an. Es ist also die einzige mögliche Energieversorgung.
Die Belange um das Nutzungsrecht sind in unserm Grundbuch als "Beschränkte Persönliche Dienstbarkeit" eingetragen. Da steht aber nur das die den Tank da haben dürfen und zum Unterhalten und Befüllen usw. auf unser Grundstück dürfen. Einen Gestattungsvertrag gibt es nicht.
Die Gasabnahme ist über einen Liefervertrag geregelt.
Besagtes Unternehmen kümmert sich nicht um den Tank, befüllt Ihn, lässt die Kontrollen machen und kassiert regelmäßig. Mehr nicht.
Wegen diverser Streitigkeiten wegen dieses Tanks befinden wir befinden wir uns in einem Dauerstreit mit dieser Firma wegen diverser Angelegenheiten den Tank auf unserem Grundstück betreffend. Die Korrespondenz läuft nur noch über deren Anwalt.
Jetzt das Problem:
Besagtes Unternehmen schickte 2017 ein Preiserhöhungsschreiben welche grob ab 2018 gelten sollte. Mit der Rechnung in 2019 für das Jahr 2018 widersprachen wir der Preiserhöhung mit der Begründung, dass uns kein gültiges Schreiben hierzu zuging. Diesem fehlte nämlich sowohl die Begründung für die Preissteigerung als auch der Hinweis auf unser gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach §41 (3) EnWG. Nach einigem hin und her haben sie tatsächlich nachgegeben und "ausnahmsweise den alten Preis berechnet".
Eine Woche später hat Tyczka uns den Liefervertrag gekündigt, mit der Begründung dass wir "leider nicht bereit sind den neuen Preis zu zahlen" und sie uns zu den alten Konditionen nicht mehr beliefern können. Es würde jemand kommen der den Zähler abschraubt und die Leitung versiegelt. Der Spaß soll uns dann auch noch 190 Euro kosten.
Wir sind überzeugt davon, dass man uns mit der Kündigung "überzeugen" will deren Forderungen bezüglich oben erwähnter Streitigkeiten wegen dem Tank und der Preissteigerung nachzugeben.
Wir haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass wir die Kündigung für widerrechtlich halten. Teil des Liefervertrags ist die GasGVV welche unter anderem besagt, dass der Grundversorger ohne trifftigen Grund nicht kündigen darf. Da wir aber immer brav unsere Rechnungen bezahlt haben, dürfte dieser Grund nicht vorliegen.
Unsere Fragen im einzelnen:
Gilt der Kündigungsschutz der GasGVV (§20) auch bei Flüssiggaslieferanten?
Gelten diese überhaupt als Grundversorger im Sinne der GasGVV?
Gilt das Energiewirtschaftsgesetz für Flüssiggasunternehmen? (Deren Anwalt behauptet nämlich: Nein.)
An welche Gesetzlichkeiten müssen sich gegebenenfalls sonst die Flüssiggasanbieter halten?
Aktuell haben wir dem Unternehmen Hausverbot erteilt (um zumindest das Abklemmen zu verhindern) und die Lieferung mit Flüssiggas erfolgt (ungelregelt) weiter. Deren Anwalt droht nun mit Klagen gegen uns, um die Kündigung durchzudrücken ...
Energieschlichtungsstellen sind für Flüssiggaslieferanten nicht zuständig.
Verbraucherzentrale kann nicht helfen, sagt nur, dass wir uns nen Anwalt nehmen sollen.
Anwälte scheinen sich wegen des geringen Streitwerts allerdings nicht für die Angelegenheit zu interessieren oder wenn dann nur über (für uns horrende) Stundensatzverträge, da eine Abrechnung über Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für sie leider nicht wirklich wirtschaftlich ist. Auf den Kosten für diese Stunden würde ich jedoch selbst beim Obsiegen, sitzen bleiben soweit ich weiß, da der Gegner nur die Kosten nach RVG bezahlen muss. Eine Stundensatzvereinbarung kommt für uns nicht in Frage, wegen der unkalkulierbar hohen Kosten. Wir können die Anwälte sogar verstehen, wenn sie sagen, dass es für sie nicht wirtschaftlich ist. Ändert aber nichts daran, das wir uns die Kosten nicht leisten können.
Der Rechtsweg ist also für uns wegen Geldmangel ausgeschlossen :-\ Trotz Rechtsschutzversicherung. Die zahlt nämlich nur was per RVG anfällt.
Ich hoffe irgendwer hat noch einen Anhaltspunkt oder eine Anlaufstelle für uns.
Ich sehe uns schon ohne Anwalt vor Gericht gegen die stehen.
Für Eure Hilfe bereits im Voraus vielen Dank. Für das Lesen des ganzen Elends auch vielen Dank. ;)
Gruß GreenWeezel
stingmb:
Naja, wenn ihr eh gekündigt seit, wieso holt ihr euch dann jetzt nicht einfach einen eigenen Tank ?
GreenWeezel:
Hallo Stingmb,
das würde ich wohl am liebsten auch so machen. Die Anschaffungskosten sind ja tatsächlich überschaubar. Aber: Es gibt keinen geeigneten Aufstellort dafür. Neben dem Haus steht ein Carport/Garage. Der hintere Gartenteil ist nur über einen ewig langen schmalen "Dungweg" erreichbar, der vermutlich zu lang für den "Tankrüssel" ist. Vor dem Haus ist der Tank von Tyczka und ein PKWstellplatz/Freifläche über den die Garage erreicht werden kann. Im Erdreich verlaufen Abwasser und die Leitungen von Tyczka zu den anderen Häusern, so, dass ein unteritdischer Tank unter der Fläche ausscheidet. Zudem ist Tyczka der Meinung, dass sie uns keine Leitungspläne zu geben braucht (haben se nämlich damals nicht mitgekauft. Außerdem gehören Leitungen bis zum Zähler denen und sie werden einen Teufel tun und die wegbauen, damit ich meinen eigenen Tank anschließen kann ...
Die wissen schon wie sie ihre "Kunden" halten können.
Außerdem ist dann das Problem, dass sie sich einen Sch* um die Sicherheit der Anlage kümmern noch nicht vom Tisch.
iceracer:
....wie lang ist denn der sog. Dungweg? Der Gasschlauch eines Tank-LKW ist so ca. 30m lang. Vieleicht reicht das.
Tycka will euch also kündigen, was passiert mit dem Tank? Wird der von tycka abgeholt?
GreenWeezel:
... der Dungweg ist ohne Umbauen über 60 m lang. Aber der Tank hinter dem Haus kommt nicht in Frage. Der Garten ist zu klein und der Gasanschluss (im Haus) liegt auf der Vorderseite. Das Haus ist nicht unterkellert, also mal eben die Rohre im Keller nach hinten legen ist auch nicht möglich. Außen lang auch nicht, weil da die Garage steht.
Außerdem löst ein neuer Tank nur das Kündigungsproblem. Die mangelhafte Absicherung von deren Anlage auf meinem Grundstück bleibt. (bei aufgebrochenem Tankschloss oder/und seltsamen Geräuschen unter dem Deckel kümmert sich keiner, die Betanken die Anlage trotz nicht exgeschützter elektrischer Einrichtungen im Sicherheitsbereich, usw. ...)
Tyczka ist der Meinung uns rechtsgültig gekündigt zu haben. Sie wollten einen Techniker schicken den wir reinlassen sollten damit sie den Zähler ausbauen und die Leitung versiegeln können. Den sollten wir übrigens bezahlen. Wir haben Hausverbot erteilt und gegen die Kündigung widerspruch mit Verweis auf das Energiewirtschaftsgesetz eingelegt.
Deren Anwalt ist der Meinung das EnWG gilt bei Flüssiggas nicht (Welches denn dann?). Das BGB geht denen auch am A* vorbei.
Laut EnWG darf ein Grundversorger nur dann Kündigen, wenn es ihm wirtschaftlich nicht zuzumuten ist weiter zu liefern (Bei ner Preiserhöhung von ca. 5 Euro pro Monat eher unwahrscheinlich). Grundversorger ist wer in einem Gebiet die meisten Haushalte versorgt. Wer das aber bei Flüssiggas ist, lässt sich nicht rausbekommen. Im besagten Gesetz ist auch nur von Strom und Gas (Gasleitung bis zum Haus) die Rede ...
Die haben offiziell mit der Begründung gekündigt, weil wir Ihre Preiserhöhung nicht bereit sind zu zahlen. Dieser hatten wir widersprochen, weil sie keinen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht enthielt. (EnWG) Inoffiziell vermuten wir den Versuch uns zu Erpressen damit wir in der anderen Streitigkeit nachgeben.
Sorry, ich bin bemüht mich kurz zu fassen. Ist nicht einfach.
Also wieder mal danke fürs Lesen.
Gruß GreenWeezel
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