Hallo Beghaus,
[Die Frage ist, ob die Kündigung form- und fristgerecht ist.]
Ich würde davon ausgehen wollen, dass die Kündigung formal in Ordnung ist.
[Die eigentliche Frage (für uns) ist, ob denn die Abschlagszahlungen dem Preis des Vertrages von vor 10 Jahren (2009) angepasst waren, wie hoch der Preis damals war und wieviel Euro dem 'Freundlichen' in der Zeit schon vorenthalten wurden.]
Siehe nächster Kommentar
[Nur die Jahresrechnung neu durchzurechnen und gegen sie Widerspruch einzulegen, bringt ja nichts, zumal man ja nur zu viel Gezahltes für nichtverjahrte Zeiträume (3 Jahre und ev. ein paar Monate) einklagen kann.]
Der Widerspruch erfolgte jeweils auf Grund einer nicht vorhandenen, respektive gültigen Preisanpassungsklausel. Natürlich ist für bezogene Energie ein angemessener Preis zu zahlen, in diesem Fall eben der Bezugspreis von 2009. Errechnete Unterzahlungen wurden immer von mir bezahlt, errechnete Überzahlungen (selbstredend) vom Versorger nie erstattet. Zukünftige Abschlagszahlungen wurden auf Basis von eigenen Verbräuchen in vorausgegangenen Abrechnungsperioden durchschnittlich ermittelt, um eben zu vermeiden, dass es höhere Überzahlungen meinerseits gibt.
Eigentlich würde ich am liebsten mit einer (oder dieser) Kündigung einen Schlussstrich ziehen und mir einen neuen Versorger suchen, wohlwissend, dass die neuen Bedingungen sicherlich alle Situationen der vergangenen 10 Jahre berücksichtigen. Aber schenken will ich auch keinem dieser Unternehmen was.
Was tun? ... wenn ich jetzt einen neuen Vertrag abschließe, dann würde der neue Versorger ja hergehen und in meinem Namen den alten kündigen. Damit würde die aktuelle Kündigung des Versorgers zwar noch existieren, aber welche rechtliche Relevanz entfalten?!
Danke & Gruß