Raffiniert:
http://www.energate.de/news/86548Alle von VNG belieferten Stadtwerke und Regionalversorger, die zum 01.01.2007 nicht senken können wollen, sind demnach offensichtlich selbst schuld daran....
Die alten Langfristverträge, die nicht den Vorgaben des Bundeskartellamtes entsprachen, sind passe.
Neuvertrag heißt
Neuvertrag, weil der alte Vertrag weg ist.
Bei genauer Betrachtung dürften die alten Langfristverträge wegen §§ 1 GWB, 134 BGB wohl schon längst "weg" gewesen sein.....
Waren diese aber scon lange "weg", so kann es eigentlich gar keinen VNG- Kunden geben, der die Preise nicht zum 01.01.2007 senkt, unabhängig davon, ob ein Neuvertrag abgeschlossen wurde oder man sich gerade noch in einem
Interimsverhältnis befindet.
Bei einem noch bestehenden Interimsverhältnis könnte und müsste man indes § 315 BGB gegenüber dem Vorlieferanten VNG einwenden, so etwa OLG Düsseldorf in ständiger Hinweispraxis des 2. Kartellsenats.