Komisch:
Die ostdeutsche Ferngasgesellschaft VNG Leipzig soll es abgelehnt haben, Verbrauchern die Bezugsverträge der Stadtwerke offen zu legen:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11246&g=fixedBei dem Verhältnis zwischen Kunde und Stadtwerke sitzt die VNG indes überhaupt nicht mit am Tisch. Nicht von dieser wird eine Offenlegung verlangt, sondern von den Stadtwerken- an denen die VNG wohl auch beteiligt sein kann.
Die Stadtwerke sollen sich im Wettbewerb ggf. bald neue Vorlieferanten suchen sollen. VNG verweist jedoch wohl in der aktuellen Werbekampagne weiterhin auf \"feste Bindungen\".
Dies spricht eher dafür, dass man die Stadtwerke nicht ziehen lassen will, damit diese ggf. neue Chancen im Wettbewerb suchen können.
Man sollte als Vorlieferant den Stadtwerken aber keinesfalls Vorschriften machen, wie diese mit ihren Kunden umzugehen haben. Hierzu gehört auch der Umgang mit dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt