Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Preiserhöhung - Vertragsunterlagen nicht auffindbar

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berghaus:
Zitat:   "..... denn eine auf versteckte, völlig intransparente Art und Weise vorgenommene Preisanpassung, über die Sie nicht in rechtmäßig eindeutiger Form informiert wurden, entfaltet keine Rechtswirksamkeit."

Ist denn der Versorger E-wie einfach dafür bekannt, dass er Mitteilungen über Preisanpassungen "versteckt"?

berghaus 12.03.19

Megavolt:
Guten Tag,


--- Zitat von: Didakt am 12. März 2019, 18:18:19 ---Ob die in den AGB verwendete Preisanpassungsklausel Rechtswirksamkeit entfaltet, ist deshalb eigentlich gegenwärtig aus den vorstehenden Gründen von nachrangiger Bedeutung, denn eine auf versteckte, völlig intransparente Art und Weise vorgenommene Preisanpassung, über die Sie nicht in rechtmäßig eindeutiger Form informiert wurden, entfaltet keine Rechtswirksamkeit.

--- Ende Zitat ---

Darüber würde ich mich wirklich sehr für meine Bekannte freuen. Ich hoffe nur, dass ich selbst in diesem Zusammenhang objektiv genug bin und das Schreiben auch nach objektiven Maßstäben als ausreichend intransparent einzustufen ist. Hierzulande ist es anscheinend nur nach sehr sorgfältiger juristischer Abwägung erlaubt, geschäftliche Korrespondenz 1:1 im Internet zu veröffentlichen, daher werden ich das Anschreiben nicht öffentlich hier im Thread zur Verfügung stellen können. Ich wäre aber natürlich schon daran interessiert, von einer objektiveren Person als mir selbst eine Einschätzung zu dem Anschreiben zu bekommen.


--- Zitat von: Didakt am 12. März 2019, 18:18:19 ---Wenn die vorstehenden Ausführungen auf Ihren Fall zutreffen, haben Sie Grund genug, der Preisanpassung wirksam zu widersprechen, sodass der Vertrag zu den alten Bedingungen weiterlaufen kann. Über Form und Inhalt des Widerspruch gebe ich Ihnen ggf. noch Hinweise.

--- Ende Zitat ---
Das wäre wirklich sehr nett von Ihnen.

Vielen Dank und beste Grüße
Megavolt

bolli:

--- Zitat von: berghaus am 12. März 2019, 22:09:12 ---Ist denn der Versorger E-wie einfach dafür bekannt, dass er Mitteilungen über Preisanpassungen "versteckt"?

--- Ende Zitat ---
Ändert das etwas an der Tatsache, wenn er es BISHER nicht getan haben sollte ?

Es gibt da ja mittlerweile eine Rechtsprechung zu, wie etwas NICHT auszusehen hat. ( z.B. OLG Düsseldorf Urteil v. 20.10.2016 - Az.: I-20 U 37/16;)

Schauen Sie auch mal hier https://forum.energienetz.de/index.php?topic=20306.0 

Didakt:
Vorab:
In den aktuellen „Allgemeine Stromlieferbedingungen zum MeinWärmestromTarif“ des Versorgers sind unter Ziff. 7 die Bestimmungen „Preisanpassungen, Sonderkündigungsrecht“ ausgeführt, insbesondere die in gegenständlicher Sache fraglichen Bestimmungen wie folgt:

--- Zitat ---7.2 Informationspflicht/Sonderkündigungsrecht im Fall von Preisänderungen
7.2.1 Wir teilen Ihnen Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Im Rahmen dieser Mitteilung informieren wir Sie in allgemein verständlicher Form über Anlass und Umfang der Preisänderung. Preisänderungen können nur zum Monatsersten erfolgen.
7.2.2 Ihnen steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Wir werden Sie zeitgleich mit der Information über die Preisänderung auf dieses Kündigungsrecht in Textform besonders hinweisen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
--- Ende Zitat ---

Aus meiner Sicht erfüllen sowohl die unter Ziff. 7.1. enthaltene Preisanpassungsklausel als auch die Ausführungen unter Ziff. 7.2. die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Entscheidend ist allerdings die Umsetzung!

@ Megavolt


--- Zitat von: Ihnen ---Hierzulande ist es anscheinend nur nach sehr sorgfältiger juristischer Abwägung erlaubt, geschäftliche Korrespondenz 1:1 im Internet zu veröffentlichen, daher werden ich das Anschreiben nicht öffentlich hier im Thread zur Verfügung stellen können. Ich wäre aber natürlich schon daran interessiert, von einer objektiveren Person als mir selbst eine Einschätzung zu dem Anschreiben zu bekommen.
--- Ende Zitat ---

Daraus schließe ich, dass Sie im Besitz des Originals der fraglichen „Preisänderungsmitteilung“ sind. Die sollten Sie zwar keinesfalls in diesen Thread einstellen und zudem hier im Forum auch alles vermeiden, was auf die Identität Ihrer Bekannten/der Kundin schließen lässt. Die Versorger lesen hier nämlich ab und an auch mit.

Ich würde das besagte Schreiben – Ihrem Angebot folgend – gern einsehen und aus meiner Sicht bewerten. Vorschlag: Scannen Sie das Schreiben (Ausgabe im PDF-Format), neutralisieren Sie es dann (Schwärzen bzw. Überkleben der persönlichen Daten) und scannen Sie es dann erneut. Laden Sie es anschließend z. B. mit https://www.bilder-upload.eu/ hoch und stellen Sie es in eine PM an mich ein.

Danach entscheiden wir evtl. über den nächsten Schritt.

Didakt:
Hallo @ Megavolt,

siehe weitere PM (versehentlich doppelt gesendet).

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