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Autor Thema: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?  (Gelesen 8854 mal)

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Offline LL0rd

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Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« am: 04. März 2019, 13:33:06 »
Hallo Leute,

ich habe aktuell ein Problem mit meinen Stadtwerken von denen ich Strom, Wasser und Strom für die Wärmepumpe beziehe. Kurz gesagt haben wir schon seit 5 Jahren einen Konflikt der bereits zu zwei Klagen der Stadtwerke geführt hat, die beide – nach Hinweis des Gerichts – zurückgezogen wurden.

Aktueller Stand ist, dass ich alle Abschlagszahlungen pünktlich gezahlt habe, dennoch hatte ich eine Forderung von über 800€ in der Sperrankündigung. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Alle nicht bestrittenen Forderungen wurden bezahlt. Wie die auf 800€ kommen, ist mir schleierhaft, da wenige Tage wieder eine Sperrankündigung kam, in der noch 300€ gefordert wurden. Deshalb habe ich eine EV beim AG beantragt. Statt die EV ohne mündliche Verhandlung durchzuwinken, da wohl alles klar ist, wurde ein mündlicher Termin mit einer Ladungsfrist von nur einem Tag angesetzt.

Damit ich auf alles vorbereitet bin, habe ich mal eine Frage. Eine Stromsperre nach § 19 StromGVV ist ja ein eingeschränktes Zurückbehaltungsrecht. Rein Theoretisch kann die Stadtwerke ja sagen, dass die alle offenen Forderungen (auch die bestrittenen) zusammengefasst hat. Ich beziehe von denen Strom, Gas und Strom für die Wärmepumpe. Die könnten nur dann die Forderungen nicht zusammenfassen, wenn es unterschiedliche Lebensbereiche wären. Sind sie es? Gibt es da Urteile?

Ein weiterer Punkt, den man auch hier im Forum liest, ist dass eine Versorgungsunterbrechung dazu da ist, den Anbieter vor uneinbringlichen Forderungen zu schützen. Es darf kein Druckmittel sein. Worauf stützen sich solche Aussagen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Offline Didakt

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #1 am: 05. März 2019, 18:06:11 »
Zitat
Ein weiterer Punkt, den man auch hier im Forum liest, ist dass eine Versorgungsunterbrechung dazu da ist, den Anbieter vor uneinbringlichen Forderungen zu schützen. Es darf kein Druckmittel sein. Worauf stützen sich solche Aussagen?

Diese Frage stellt sich in dieser Form an sich doch gar nicht. Die Gründe für eine Versorgungsunterbrechung ergeben sich bei grundversorgten Verbrauchern aus den StromGVV/GasGVV, sonst aus den AGB zum jeweiligen mit dem Versorger abgeschlossenen Sonder-/Liefervertrag.

Insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist der Versorger nach den genannten Vorschriften unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen.

Wenn alle Abschlagszahlungen im laufenden Abrechnungszeitraum pünktlich entrichtet worden sind, dürfte es doch Gründe für die genannten weiteren offenen Forderungen aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen aus evtl. früheren Abrechnungszeiträumen geben und diese auch rechnerisch nachvollziehbar und nicht schleierhaft sein. Dazu enthält der obige Beitrag aber keine näheren Angaben!

Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Versorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur aus bestimmten Gründen, die in § 17 StromGVV/GasGVV bzw. in den AGB zum Vertrag näher genannt sind.

Im Übrigen gilt allgemein, dass gegen berechtigte Ansprüche des Versorgers vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden kann.

Das AG wird wohl einen Anlass für die anberaumte mündliche Verhandlung der beantragten EV haben, möglicherweise wegen mangelnder, nicht ausreichender/nachvollziehbarer Begründung des Antrags.

Offline LL0rd

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #2 am: 05. März 2019, 18:51:52 »
Heute morgen kam vom AG die Antwort der Antragsgegnerin. Die sagt, dass aus dem Strom-Vertrag zwar alles bezahlt wurde, aber noch ein Abschlag aus dem Vertrag Wärmepumpe und Wasser offen ist. Insgesamt ca. 150€. Sie sagt, dass der Betrag ausreicht um eine Einstellung der Stromversorgung durchzuführen.

Ich sage, dass dieser Betrag überwiesen wurde. Dennoch möchte der Versorger gleich alles haben. Also sowohl die Abschläge als auch die bestrittenen Kosten. Die bestrittenen Kosten sind ca. 60€. Diese 60€ sind Mahngebühren. Nach den ergänzenden Bedingungen zur StromGVV hat die Antragsgegnerin sich selbst 2€ pro Mahnung zugestanden. In der Mahnung selbst wurden aber 3,20€ berechnet. Und dann gab es Mahnungen auf nicht bezahlte Mahnkosten. Und so ist der Betrag zustande gekommen.

Ich brauche jetzt aber dringend eine Argumentationshilfe, wieso denn Strom, Gas und Wasser unterschiedliche Lebensbereiche sind und die Stadtwerke nicht wegen angeblichen Wasserschulden den Strom abstellen darf.

Meine Argumentation wäre im Moment, dass Wasser "unwichtig" ist. Bei Wasser kann ich in den Garten gehen und es aus dem Brunnen zapfen. Genauso mit Wärme. Da kann ich mit Gas heizen. Bei einer Stromsperre kann ich aber weder Wasser aus dem Brunnen zapfen noch mit Gas oder Strom heizen.

Im Übrigen geht es tatsächlich darum, dass die Antragsgegnerin Geld haben möchte. Sie möchte über den Weg der Stromsperre eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und so mich als Kunden zur Zahlung zu nötigen.

Übrigens geht es tatsächlich nicht um Viel, da ich die Forderung problemlos bedienen könnte. Nur sehe ich es nicht ein einfach so einzuknicken, nur weil ein Großkonzern sagt: Zahle!

Offline Didakt

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #3 am: 05. März 2019, 20:35:41 »
Zitat
Ich brauche jetzt aber dringend eine Argumentationshilfe, wieso denn Strom, Gas und Wasser un-terschiedliche Lebensbereiche sind und die Stadtwerke nicht wegen angeblichen Wasserschulden den Strom abstellen darf.

Ich bezweifele, ob hierzu etwas im Forum zu finden ist. Aber noch folgende Hinweise:

1. Sie müssen mit mindestens 100 Euro (ohne Mahnkosten) im Rückstand sein, bevor überhaupt etwas in die Wege geleitet werden darf. Das gilt für Stromkunden und ist vom Gesetzgeber festgeschrieben.

2. Vorliegend sind Sie dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet.
Hinsichtlich der Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen sollte § 366 BGB beachtet werden.

Offline LL0rd

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #4 am: 05. März 2019, 20:54:08 »
1. Sie müssen mit mindestens 100 Euro (ohne Mahnkosten) im Rückstand sein, bevor überhaupt etwas in die Wege geleitet werden darf. Das gilt für Stromkunden und ist vom Gesetzgeber festgeschrieben.
Darf ich mal fragen, wo das steht? Also genauer gesagt dass die 100 Euro ohne die Mahnkosten sein müssen? Ich habe es auch irgendwo mal gelesen, ich weiß aber nicht wo. Aus dem § 19 Abs. 2 StromGVV geht das aber leider nicht hervor.

Und selbst wenn ich sage, dass das Wasser in Abwasser und Frischwasser geteilt wird, so wäre ich noch leicht über den 100€. Wobei ich müsste noch einmal das Urteil mit dem Wasser lesen, evtl. geht da etwas hervor, dass man nicht einmal Wasser und Abwasser - was ja wohl ganz ähnlich ist - nicht in einen Topf werfen kann.

Vielen Dank für diese Anregung!

2. Vorliegend sind Sie dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet.
Hinsichtlich der Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen sollte § 366 BGB beachtet werden.

Ja, das ist mir bekannt. Nur wird er hier wahrscheinlich nichts bringen.


Boah ey, ich habe so einen ... auf die Stadtwerke. Mit denen gab es nur Ärger.
2011 Haben die für einen Anschluss Geld abgebucht, der schon längst getrennt war - ein halbes Jahr lang!
2011 Wollte ich ein Angebot für einen Baustromanschluss haben. Die haben den gleich gelegt. Und 5 Jahre später dafür Geld berechnet. Die haben geklagt und kurz vor dem Urteil die Klage zurückgezogen.
Zwischendurch gab es immer wieder Ärger.
2017 Haben die die Jahresabrechnung für einen Anschluss wohl einem anderen Kunden geschickt und ich habe die Jahresabrechnung eines anderen Kunden erhalten.Dann wollten die mir die Abrechnung nicht im Original senden sondern nur mit Duplikat oben drüber.  Ich habe von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht und den Rechnungsbetrag nicht bezahlt, bis ich die Abrechnung im Original habe. Da wollten die mir auch schon den Anschluss sperren. Ich habe eine Schutzschrift beim AG beantragt.
Und jetzt 2019 diese ... schon wieder.

Sorry, musste mal raus ;)
« Letzte Änderung: 06. März 2019, 12:17:30 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #5 am: 06. März 2019, 12:03:32 »
Zitat von: @ LLOrd unter Antwort # 4
Darf ich mal fragen, wo das steht? Also genauer gesagt dass die 100 Euro ohne die Mahnkosten sein müssen?

Meine Quelle: https://www.energieverbraucher.de/de/energieunrecht__2433/

Offline berghaus

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Re: Strom, Gas, Wasser unterschiedliche Lebensbereiche?
« Antwort #6 am: 07. März 2019, 11:09:42 »
Da steht auch:

Nicht geperrt werden darf, "wenn die Forderung schlüssig bestritten wurde".

Man sollte auch betonen, dass man zahlungbereit ist, und die Forderungen sofort begleichen werde, wenn die offenen Fragen geklärt sind.

Aber oft kann man sich die Finger wund schreiben, ohne den Automatismus zu stoppen, mit dem die Sperrung betrieben wird.

berghaus 07.03.19



 

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