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Ein weiterer Punkt, den man auch hier im Forum liest, ist dass eine Versorgungsunterbrechung dazu da ist, den Anbieter vor uneinbringlichen Forderungen zu schützen. Es darf kein Druckmittel sein. Worauf stützen sich solche Aussagen?
Ich brauche jetzt aber dringend eine Argumentationshilfe, wieso denn Strom, Gas und Wasser un-terschiedliche Lebensbereiche sind und die Stadtwerke nicht wegen angeblichen Wasserschulden den Strom abstellen darf.
1. Sie müssen mit mindestens 100 Euro (ohne Mahnkosten) im Rückstand sein, bevor überhaupt etwas in die Wege geleitet werden darf. Das gilt für Stromkunden und ist vom Gesetzgeber festgeschrieben.
2. Vorliegend sind Sie dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet.Hinsichtlich der Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen sollte § 366 BGB beachtet werden.
Darf ich mal fragen, wo das steht? Also genauer gesagt dass die 100 Euro ohne die Mahnkosten sein müssen?
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