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Autor Thema: BEV-Strom für 2018 Guthaben wird nicht ausgezahlt, gibt es eine Sammelklage  (Gelesen 12507 mal)

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Offline Strom2018-Diddi

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Hallo Forum,
ich hatte 2018 Strom von BEV, habe gem. Schlussrechnung noch ein Guthaben sowie die Erstattung der 15 % bei Schlussrechnung. Nun ist BEV Insolvenz, gibt es hier eine Sammelklage oder zuständigen Insolvenzverwalter?
Danke für Eure Hilfe
Dieter

Offline bolli

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Wozu eine Sammelklage ? Wegen was wollen Sie WEN verklagen. Wenn Sie noch offene Forderungen gegen die BEV haben, können Sie die auch ohne Sammelklage beim Insolvenzverwalter einreichen, sobald dieser dazu aufruft. Nach der bisherigen Berichterstattung ist aber nicht davon auszugehen, dass da noch viel Konkursmasse vorhanden ist, so dass Ihre Quote nicht besonders hoch sein dürfte.  Das muss man wohl leider als "Lehrgeld" abbuchen.

Offline Erdferkel

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Hä, Sammelklage? Gebts net. Selber klagen. Musterfeststellungsklage wirds auch nicht geben, da ist nichts zu holen. Sind ja nur Kleckerbeträge. Kohle ist weg, nächstes mal besser machen! 🤓

Offline Strom2018-Diddi

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Hallo "Erdferkel" Du machst Deinem Namen alle Ehre, danke!

Offline Erdferkel

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Immer wieder gerne, schön, daß ich helfen konnte! Gib bitte Rückmeldung wie es weitergeht, ich verfolge das auch als unbetroffener mit grösstem Interesse. Wobei dein Fall da wohl aus der Masse herausfällt, da Vertrag beendet. Viel Lustiger wirds bei den Gierlappen die da noch Verträge laufen haben, das wird richtig spannend!
Verbuche es als Lebenserfahrung, ist wie beim Reiten oder Motorradfahren, man muss wissen wann man absteigen sollte. ;D

Offline holdi411

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Vor allen Dingen hätte man erst gar nicht "aufsteigen" sollen. Dieser Versorger war doch schon seit längerem als "Problemanbieter"  bekannt.
Wer sich vorher! informiert erspart sich oft viel Ärger, Zeit und Nerven. (In diesem Fall auch noch Geld)

Offline bolli

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Man sollte das Ganze auch nicht zu hoch aufhängen. Wer nichts wagt, gewinnt auch nichts. Anfang der 2000er hieß es auch zuerst "keine Chance auf Widerspruch gem. § 315 BGB". Wer's doch getan hat und ein bisschen Ausdauer hatte, konnte da viel Geld sparen. Da lohnte auch ein gewisses Risiko. Bei mir sind letztlich 3 volle Jahre verjährt, bis der Versorger seine Ansprüche geltend gemacht hat. Da gab es dann zwar mittlerweile eine Rechtsprechung in Richtung Sondervertrag, aber durch die 3 eingesparten Jahre (ich hatte die Zahlungen auf den Vertragsanfangspreis aus den 90er Jahren gekürzt) gab das einen Gewinn. :-)

Inwieweit was hier auskömmlich ist oder nicht, ist doch für den "Unbedarften" kaum zu durchschauen. Ich kann lediglich die Preise der Versorger mit den aktuellen Preisen an der Strombörse vergleichen und ein paar festgesetzte Umlagen zuschlagen.
Was der Versorger letztlich für Preise zahlt und welche internen Kosten er hat, weiß ich ja nicht.

Offline berghaus

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Bei mir war es ähnlich.

Mutig 12.000 € nicht bezahlt, 30.000 € (Preis von 1975) zurückgefordert, 3 massive Sperrandrohungen, nach LG und OLG-Verfahren 7.000 von den 12.000 behalten dürfen.

Wäre ich bei meinem ersten Widerspruch gegen eine Gaspreiserhöhung von 40 % wegen Unerfahrenheit bis Hoffnungslosigkeit nicht zu nachlässig gewesen (ich konnte den Zugang des Schreibens nicht beweisen), wären es ein paar tausend Euro mehr gewesen.

Und hätte der BGH nicht zugunsten der Versorger willkürlich eine Bremse gezogen (Preis 3 Jahre vor dem ersten (beweisbaren) Widerspruch), hätte der Preis von 1975 gegolten.

Nun bin ich (mal) mit minus 353 € bei BEV dabei, habe aber immer noch für dieses Lieferjahr 70 € gegenüber dem Tarif RWE-Klassik gespart, den vielleicht 80 % der Kunden der Region artig bezahlen und sich dabei von publikumwirksamen Sozial- und Umweltaktionen dieser Firma einlullen lassen.

Selbst beim Vergleich mit den Tarifen der örtlichen Stadtwerke hätte ich nur 40 € verloren.

berghaus 05.03.19

Offline Ingenieur13

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Hallo zusammen

ich habe genau den gleichen Fall. Bei mir wurde der Neukundenbonus auch nicht in der Endabrechnung mit berücksichtigt.
Daher habe ich den Neukundenbonus anteilig von der Endabrechnung abgezogen und den Restbetrag der Forderung an BEV überwiesen.

Heute (24.7.19) habe ich von der Creditreform ein schreiben erhalten, dass noch eine offene Forderung und zusätzlich eine Mahnuggebühr von 5 Euro besteht.

Ich denke, dass wir nicht die einzigen sind bei denen der Neukundenbonus nicht mitberücksichtig wurde obwohl wir es nicht verschuldet haben, dass wir keine 12 Monate beliefert wurden.

Ich würde Vorschlagen, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen und eine Sammelklage einreichen. Falls noch jemand anders davon Betroffen ist könnt Ihr euch gerne bei mir melden.

Offline bolli

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Ich würde da gar nicht aktiv gegen vorgehen. Lassen Sie die doch ihre Forderungen beitreiben (wollen). Wenn der Insolvenzverwalter Klage erhebt über den Restbetrag, können Sie sich immer noch wehren, dann zwar alleine, aber viele Dinge erledigen sich manchmal durch Zeitablauf. Nicht jede Forderung eines Inkassounternehemns, welche nicht beglichen wird, landet vor Gericht. Geduld ist da oft erste Pflicht.

Offline moorkluten

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Hallo, bei mir hat sich inzwischen Creditreform zweimal gemeldet und ca. 200 € + Mahngebühren eingefordert. NK-Bonus in Höhe von 25 % des Jahresumsatzes natürlich nicht berücksichtigt. Ich habe natürlich nicht gezahlt und mich inzwischen an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt. Die haben meinen Fall gerne angenommen, da sie mindestens 10 Personen mit eindeutigen Fällen brauchen, zu denen ich auch gehöre.

Offline Erdferkel

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.... und mich inzwischen an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt. Die haben meinen Fall gerne angenommen...
Hallo @moorkluten, gibts einen Link zum Verfahren? Das interessiert doch sicher noch mehr Betroffene!

Offline moorkluten

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Hallo Erdferkel,
durch diesen Beitrag auf Facebook bin ich darauf gestoßen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mich informiert, dass er noch immer prüft, ob er eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter von BEV erheben kann, weil dieser den Neukundenbonus verweigert. Für eine solche Klage benötigt er aber weiterhin Betroffene, deren Sachverhalte er in der Klage vortragen könnte. Es sollte sich um Betroffene handeln, die die Forderung des Insolvenzverwalters entweder noch nicht oder jedenfalls erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (16.10.) beglichen haben. Gesucht werden vor allem noch Kunden mit Gaslieferungsverträgen.

Wenn Ihr euch beteiligen und eine solche Klage ermöglichen wollt, schickt eure Unterlagen (Vertragsbestätigung mit Vertragskonditionen, aus denen sich auch der Neukundenbonus ergibt, AGB, Endabrechnung).

Teilt auch mit, ob ihr die Forderung des Insolvenzverwalters bezahlt habt bzw. wann ihr sie bezahlt habt. Das ganze könnt ihr an info@vzbv.de schicken. Vielen Dank.


[Edit DieAdmin: Spezifische Email-Adresse gelöscht, da diese augenscheinlich nicht selber vom vzbv veröffentlicht wurde. Auf den Websiten des vzbv ließ sich keine Info zum Vorhaben eine Musterfeststellungsklage finden. Sollten fremde Texte kopiert worden sein, ist dies durch bspw. den quote-Tag zu kennzeichnen und nur in Auszügen (Zitaten) erlaubt. Ebenso sollte das Link zu der Quelle nicht fehlen.]
« Letzte Änderung: 27. November 2019, 09:04:53 von DieAdmin »

Offline Erdferkel

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Danke an @moorkluten und @Admin, es wird also geprüft ob und wie... !
Es gibt aktuell keine Musterfeststellungsklage auf Feststellung von irgendetwas, an der man sich beteiligen könnte!
Man sucht 10 wie auch immer Geschädigte, und dann prüft das zuständige Gericht ob das überhaupt zugelassen wird.
M.E. wird es soweit nicht kommen, Ansprüche selbst geltend machen oder abschreiben. 🌝

Offline Erdferkel

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... und teilnehmen kann man dann, wenn man sich in das Klageregister eintragen lässt, und wirklich beteiligt ist man wenn die Bestätigung mit korrekter Bezeichnung von Aktenzeichen, Gericht und Prozessbeteiligten schriftlich vorliegt, das hat bei mir im Verfahren VW./Verbraucher aufgrund von „Büroproblemen“ etwas gedauert...
Ich wünsche trotzdem allen Geschädigten viel Erfolg!

 

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