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BEV-Strom für 2018 Guthaben wird nicht ausgezahlt, gibt es eine Sammelklage

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holdi411:
Vor allen Dingen hätte man erst gar nicht "aufsteigen" sollen. Dieser Versorger war doch schon seit längerem als "Problemanbieter"  bekannt.
Wer sich vorher! informiert erspart sich oft viel Ärger, Zeit und Nerven. (In diesem Fall auch noch Geld)

bolli:
Man sollte das Ganze auch nicht zu hoch aufhängen. Wer nichts wagt, gewinnt auch nichts. Anfang der 2000er hieß es auch zuerst "keine Chance auf Widerspruch gem. § 315 BGB". Wer's doch getan hat und ein bisschen Ausdauer hatte, konnte da viel Geld sparen. Da lohnte auch ein gewisses Risiko. Bei mir sind letztlich 3 volle Jahre verjährt, bis der Versorger seine Ansprüche geltend gemacht hat. Da gab es dann zwar mittlerweile eine Rechtsprechung in Richtung Sondervertrag, aber durch die 3 eingesparten Jahre (ich hatte die Zahlungen auf den Vertragsanfangspreis aus den 90er Jahren gekürzt) gab das einen Gewinn. :-)

Inwieweit was hier auskömmlich ist oder nicht, ist doch für den "Unbedarften" kaum zu durchschauen. Ich kann lediglich die Preise der Versorger mit den aktuellen Preisen an der Strombörse vergleichen und ein paar festgesetzte Umlagen zuschlagen.
Was der Versorger letztlich für Preise zahlt und welche internen Kosten er hat, weiß ich ja nicht.

berghaus:
Bei mir war es ähnlich.

Mutig 12.000 € nicht bezahlt, 30.000 € (Preis von 1975) zurückgefordert, 3 massive Sperrandrohungen, nach LG und OLG-Verfahren 7.000 von den 12.000 behalten dürfen.

Wäre ich bei meinem ersten Widerspruch gegen eine Gaspreiserhöhung von 40 % wegen Unerfahrenheit bis Hoffnungslosigkeit nicht zu nachlässig gewesen (ich konnte den Zugang des Schreibens nicht beweisen), wären es ein paar tausend Euro mehr gewesen.

Und hätte der BGH nicht zugunsten der Versorger willkürlich eine Bremse gezogen (Preis 3 Jahre vor dem ersten (beweisbaren) Widerspruch), hätte der Preis von 1975 gegolten.

Nun bin ich (mal) mit minus 353 € bei BEV dabei, habe aber immer noch für dieses Lieferjahr 70 € gegenüber dem Tarif RWE-Klassik gespart, den vielleicht 80 % der Kunden der Region artig bezahlen und sich dabei von publikumwirksamen Sozial- und Umweltaktionen dieser Firma einlullen lassen.

Selbst beim Vergleich mit den Tarifen der örtlichen Stadtwerke hätte ich nur 40 € verloren.

berghaus 05.03.19

Ingenieur13:
Hallo zusammen

ich habe genau den gleichen Fall. Bei mir wurde der Neukundenbonus auch nicht in der Endabrechnung mit berücksichtigt.
Daher habe ich den Neukundenbonus anteilig von der Endabrechnung abgezogen und den Restbetrag der Forderung an BEV überwiesen.

Heute (24.7.19) habe ich von der Creditreform ein schreiben erhalten, dass noch eine offene Forderung und zusätzlich eine Mahnuggebühr von 5 Euro besteht.

Ich denke, dass wir nicht die einzigen sind bei denen der Neukundenbonus nicht mitberücksichtig wurde obwohl wir es nicht verschuldet haben, dass wir keine 12 Monate beliefert wurden.

Ich würde Vorschlagen, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen und eine Sammelklage einreichen. Falls noch jemand anders davon Betroffen ist könnt Ihr euch gerne bei mir melden.

bolli:
Ich würde da gar nicht aktiv gegen vorgehen. Lassen Sie die doch ihre Forderungen beitreiben (wollen). Wenn der Insolvenzverwalter Klage erhebt über den Restbetrag, können Sie sich immer noch wehren, dann zwar alleine, aber viele Dinge erledigen sich manchmal durch Zeitablauf. Nicht jede Forderung eines Inkassounternehemns, welche nicht beglichen wird, landet vor Gericht. Geduld ist da oft erste Pflicht.

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