Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?  (Gelesen 17279 mal)

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Offline armin44

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Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« am: 11. Februar 2019, 22:07:44 »
Hallo,

ist die u.g. Klausel wirkksam? Es werden ja keine Kosten für die Rückführung genannt und  bin ich denn verpflichtet den Gaslieferanten für die Rückführung zu nehmen?


xxxGaslieferantxxx sorgt für die Anlieferung und für die Rückführung des Flüssiggasbehälters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Gruß Armin

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #1 am: 11. Februar 2019, 23:56:37 »
Wie will man da Kosten angeben?
Wenn der Tank erst in 10 Jahren zurückgeht, dann kann man da jetzt dafür keinen Preis kalkulieren.

Gut wäre es gewesen, den Vertrag vorher durchzulesen, bevor man seine Unterschrift dort leistet.
Die Alternative zu einem Miettank lässt sich immer finden.

Also, weg mit dem Ding, vielleicht noch einmal zahlen und dann ein freier Mann sein. Dazu gibt es eigentlich keine Altenative.

Guren Erfolg

H. Watzl

Offline stingmb

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #2 am: 12. Februar 2019, 09:54:26 »
Hallo,

ist die u.g. Klausel wirkksam? Es werden ja keine Kosten für die Rückführung genannt und  bin ich denn verpflichtet den Gaslieferanten für die Rückführung zu nehmen?


xxxGaslieferantxxx sorgt für die Anlieferung und für die Rückführung des Flüssiggasbehälters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Gruß Armin

Hallo Armin,

laut Stiftung Warentest ist diese Klausel unzulässig, da sie gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB verstößt.


https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/

Offline armin44

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #3 am: 12. Februar 2019, 19:10:56 »
danke @stingmb

Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #4 am: 07. April 2019, 19:30:41 »
@armin: Ich habe meinen Vertrag mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest gekündigt und die Abholung des Tanks gefordert. Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt.  Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

@alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

Danke im Voraus.




Offline DeJe63

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #5 am: 21. April 2019, 15:24:11 »
@armin: @alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.
Nach kleineren Querelen ich! :D

Gruss,
DeJe

Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #6 am: 31. Juli 2019, 12:26:21 »
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!

Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2019, 18:20:47 »
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!
Bitte Rückmeldung!

Offline kknoell

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2019, 16:59:38 »

Wenn im Vertrag folgendes steht, dann hast Du gute Chancen dass der Tank kostenlos abgeholt wird:
 im Vertrag unter
 A. Überlassung eines Flüssiggasbehälters....
5 Dauer.....
(4)Endet die Miete des Flüssiggasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten, die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport zun nächsten Tyczka Lager
Genau dieser Passus ist ungültig laut §307 Abs.2 BGB, festgestellt in folgenden  Urteilen des Amtsgerichts Schwelm vom 07.10.2014, Az. 22 C 228/14, des Amtsgerichts Borken vom 03.09.2014, Az. 15 C 103/14, des Amtsgerichts Köln vom 08.04.2014, Az. 223 C 8/14 und des Amtsgerichts Tostedt vom 02.12.2016, Az. 5 C 140/16.
Ein Muster Kündigungsschreiben gibt es bei der Stiftung Warentest unter:https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/

Viel Erfolg

Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #9 am: 07. Oktober 2020, 16:38:36 »
@kknoell: Der Link und der Musterbrief sind ja bekannt. Siehe Antwort #4 am: 07. April 2019, 19:30:41 »

@armin: Ich habe meinen Vertrag mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest gekündigt und die Abholung des Tanks gefordert. Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt.  Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

@alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

Leider habe ich keine verwertbaren Antworten bekommen!


Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2020, 14:16:28 »
Ist in diesem Unterforum überhaupt noch jemand aktiv und auch bereit sein Wissen zu teilen?
Ich finde nur neue Fragen und altbekannte Antworten, die nicht wirklich weiterhelfen!
Oder haben inzwischen alle resigniert und beugen sich dem Diktat?

Gruß!

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #11 am: 01. November 2020, 19:30:10 »
Hier beugt sich niemand irgendeinem Diktat!

Aber eine langjährige Erfahrung zeigt eben, dass es nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist, sich auf einen Hickhack mit diesen Firmen einzulassen.
Sie haben Geld und können gute Anwälte bezahlten. Einen Anwalt, der da dagegenhalten kann und das mit Erfolg, den müssen sie erst finden.

Es ist eine Sache der Vernuft, einfach auszusteigen. Ein letztes Mal zahlen (leiden) und dann Freiheit.

Stiftung Wahrentest:
hier hält sich meine Begeisterung arg in ganz engen Grenzen.

Wo ist diese Stiftung, wenn es um die Frage geht, dass man Versträge solcher Art überhaupt anbieten kann? Da warte ich schon ganz lange darauf, dass die Stiftung sich mal aufrafft und eine verbraucherfreundliches Urteil in Sachen Flüssiggasverträge erwirkt.
Tatsache ist doch immer noch, dass man als Vertragskunde die Freiheit verliert, günstig Gas einzukaufen.

Diese verklausulierten Ausstiegsklauseln gauklen dem Kunden doch immer wieder vor, dass er letztlich aussteigen könne, wann er wolle. Legt man ihm aber dann die damit verbundenen Kosten vor, dann überlegt er sich den Ausstieg doch noch einmal und bleibt schließlich im Vertrag. 1:0 für die Vertragsfirma!

H. Watzl

Offline 2002opal

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #12 am: 03. November 2020, 14:15:54 »
Hallo Herr Watzl,
der Beitrag heißt "Flüssiggastank Rückführungsklausel" und geht nunmal auf die von Stiftung Warentest beschriebene Vorgehensweise ein. Das bringt aber leider nichts, wenn aus dem Forum keine Rückmeldung zur Wirksamkeit kommen.
Ihre Beiträge sind meiner Meinung nach leider auch nicht sehr hilfreich, da Sie nur wiederholt das beschreiben, was leider Realität ist. Eine echte Hilfe ist das letztendlich nicht. Sorry! Warum kaum verwertbare Rückmeldungen kommen, liegt vielleicht auch daran.

Aussteigen wollen die meisten, das ist nicht Frage. Aber nicht zu jedem Preis. Wenn Ihr Ratschlag jedoch "Zahlen" ist, dann hat man sich final dem Diktat gebeugt.

Offline Jon

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #13 am: 23. November 2020, 11:28:32 »
Hallo zusammen,

ich bin seit diesem Jahr in der Flüssiggasthematik durch Hauskauf mit oberirdischem Miettank. Dank des Forums konnte ich mich sehr gut in die Materie einarbeiten, habe den Miettank gekündigt und einen Eigentumstank gekauft. Mein Erfahrung in kurz wie folgt, Miettank war von Tyczka:

- Anfrage  zum Kauf des Miettanks wurde abgelehnt, ab diesem Zeitpunkt war ich ein rotes Tuch für den Vermieter, Kontakt schwierig, Tyczka bot einmalig 40 % auf den Gaspreis und dauerhaft 20 % auf die Mietkosten. Dem Voreigentümer/Mieter wurden derartige Angebote in den letzten fast 50 Jahren nie unterbreitet, er hat aber auch nicht aktiv danach gefragt.

- Nach schritftlicher Ablehnung meiner Kaufofferte habe ich den Vermieter/Eigentümer aufgefordert, sein Eigentum abzuholen, der Mietvertrag bestand mit dem Voreigentümer des Grundstücks und wurde form- und fristgerecht gekündigt.

- Tyczka verlangte rd. 500 Euro und das Erstgeborene für die Abholung vom Voreigentümer/Mieter und bombardierte sowohl mich als auch den Mieter/Voreigentümer des Grundstücks, wie hochgefährlich ein Eigentumstank doch sei. Fünf Tage, fünf Briefe, alle verfasst als "Information" eines verantwortungsbewussten Unternehmens.

- Ich habe Tyczka final und ohne Missverständnisse aufgefordert, die anhaltende Besitzstörung umgehend zu beseitigen, sonst kümmert sich der örtliche Altmetallfachbetrieb darum. In diesem Schreiben habe ich auf die Unzulässigkeit des Erhebens von Rückholkosten hingewiesen.

- Tyczka hat recht zügig schriftlich mitgeteilt, man sei ausnahmsweise bereit, den Tank kostenlos abzuholen. Das war vor rd. drei Wochen, seitdem wieder Schweigen im Walde.

Meine Erfahrung, auch und gerade beim Kauf eines Eigentumtanks, die Anbieter brauchen alle Druck, gerne acht bis zehn bar, erst dann fühlt man sich dort so richtig wohl. Dann kommt auch was in Bewegung. Und bitte lasse sich keiner von marktschreierischen Außendienstlern erschrecken oder einschüchtern. Man scheint es in diesem Metier gewohnt zu sein, durch Dreistigkeit, Unverschämtheit und Lautstärke ans Ziel zu kommen und die Margen scheinen derart ordentlich zu sein, dass der eine oder andere gerne mal die gute Kinderstube vergisst. Der Weg kann steinig sein, lohnt sich aber definitiv.


Ich danke dem Forum sehr herzlich, ohne eure Beiträge hätte ich diese mafiösen Strunkturen der Flüssiggasbranche nicht so schnell durchschaut, daher teile ich auch gerne meine Erfahrungen mit ihr.


Gruß
Jon





« Letzte Änderung: 23. November 2020, 11:36:59 von Jon »

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #14 am: 24. November 2020, 21:08:24 »
#2002opal#

Wenn die "Methode Stirftung Warentest"  wirklich wirksam wäre, hätte sich diese Thematik hier schon längst erledingt.
Ist sie aber offensichtlich nicht.

Ich bin weit davon entfernt, hier eine juristische Diskussion unter Juristen anzuleiern.

Der einfachste Ausstieg ist eben mit Bezahlen verbunden. Das tut natürlich auch schon deshaln noch einmal mehr weh, weil man am Ende des Vertrages dann noch einmal die Dummheit erkennt, die einen seinerzeit einen solchen elenden Vertrag hat unterschreiben lassen.
Wer eine passende Rechtsschutzversicherung hat, dem empfehle ich die Klage. Das kann sich aber hinziehen und dabei kann es auch Winter werden und man gerne heizen möchte.

Jon hat das gut zusammengefasst

 

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