Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt

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martino35:
Hallo Gemeinde,

ich habe seit heute einen neuen Stromversorger mit folgenden Konditionen:

Verbrauchsannahme 5400 kwh/a
Arbeitspreis 31,39 Ct/kWh
Grundpreis 110,46 €/a
Sofortbonus 251 €
Neukundenbonus 270 €
Gesamtpreis incl. Bonus im 1. Jahr 1284,52 €

Meine Frage:  Kann es Probleme mit der Bonuszahlung geben, wenn mein tatsächlicher Verbrauch am Ende des Bezugsjahres deutlich unter der Verbrauchsannahme liegt ?

Realistisch zu erwarten sind eher 3000 kWh; das ergäbe dann nach Bonusabzug einen Gesamtpreis von 531,16 €. Bei einer Verbrauchsannahme mit 3000 kWh ist dieser Preis in den einschlägigen Vergleichsportalen so nicht zu erzielen.

Bei meinem laufenden Gasvertrag seit 01.01.19 sieht es übrigens ähnlich aus. Verkürzt dargestelt würden mich hier Dank eines Sofortbonus von 556 € (Verbrauchsannahme 19000 kWh) die realistischen 13.000 kWh nur 396,52 € kosten.

Die höheren Abschläge nehme ich in beiden Fällen gerne in Kauf.

In den AGB der jew. Versorger habe ich übrigens nichts zu dem Thema gefunden.

Wie sind Eure Erfahrungen ?

Grüße
Martin

Didakt:
@ martino

Mit Verlaub, für Ihren Vertragsabschluss habe ich absolut kein Verständnis. Aber das ist Ansichtssache.


--- Zitat von: Ihnen ---In den AGB der jew. Versorger habe ich übrigens nichts zu dem Thema gefunden.
--- Ende Zitat ---

In der Regel gibt es zu solchen Verträgen „Nebenabsprachen“ außerhalb der AGB, die auch von rechtlicher Relevanz sind. Überprüfen Sie diesbezüglich mal den Schriftwechsel mit dem Versorger. Ist das nicht der Fall, haben Sie insgesamt einen schlechten Deal gemacht. ;)

bolli:

--- Zitat von: martino35 am 01. Februar 2019, 15:54:51 ---Meine Frage:  Kann es Probleme mit der Bonuszahlung geben, wenn mein tatsächlicher Verbrauch am Ende des Bezugsjahres deutlich unter der Verbrauchsannahme liegt ?

--- Ende Zitat ---
Üblicherweise lautet die Formel für den Neukundenbonus X% vom Jahrespreis max X% von der Verbrauchsprognose, je nachdem, was günstiger ist (für den Versorger  ;) ).

Mit Ihrem künstlichen hochtreiben Ihrer Verbrauchsprognose werden Sie nichts erreichen außer einen hohen Abschlag und eine entsprechende Überzahlung Ihres Verbrauches.  ;D

berghaus:
Zitat von didakt in Antwort #1<

"In der Regel gibt es zu solchen Verträgen „Nebenabsprachen“ außerhalb der AGB, die auch von rechtlicher Relevanz sind. Überprüfen Sie diesbezüglich mal den Schriftwechsel mit dem Versorger. Ist das nicht der Fall, haben Sie insgesamt einen schlechten Deal gemacht."

@didakt

Was sind denn Nebenabsprachen außerhalb der AGB?

Und was meinen Sie mit 'Schriftverkehr', wenn man über Portale den Vertrag bestellt hat? Zu einem 'Verkehr' gehören doch immer zwei  Personen!  :D

Was könnte in dem Schriftverkehr in diesem Fall stehen, was den Vertrag zu einem guten Deal macht?

Wenn der Sofortbonus oder auch der Neukundenbonus gestaffelt ist und in den AGB nicht steht, dass er oder sie sich letztendlich nach dem tatsächlichen Verbrauch richten, ist das doch ein guter Deal, vorausgesetzt, man muss die Überzahlungen durch die hohen Abschläge nicht wie bei BEV verlieren.

Die Frage ist, ob das Vorspiegeln zu hoher Verbräuche strafbar ist.

Ich achte schon bei Suche nach einem neuen Anbieter darauf, ob sich die Boni, die Grundpreise und die Arbeitspreise des einzelnen Anbieters bei (etwas) höheren oder niedrigeren Verbräuchen ändern und ob sich die Reihenfolge der Anbieter verändert und überlege,  ob ein höherer oder niedrigerer Verbrauch gegenüber dem der Suche zugrundgelegten zu erwarten ist.

berghaus 05.02.19

bolli:
Normalerweise haben die Anbieter entsprechende Regelungen, dass die reine Angabe eines höheren Verbrauchs bei der Prognose keinen höheren (Neukunden-)Bonus bringt. Mich würde daher interessieren, welchen Anbieter Martin da gewählt hat, wo das anders sein soll. Meiner Erfahrung nach fanden sich die Bonusregelungen aber auch immer in den AGB und bedurften keiner angeblichen "Nebenabreden", die ich ebenfalls kritisch sehen würde.

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