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INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
bolli:
@Berghaus
Es ist die Frage, wie lange ein Insolvenzverwalter Zeit hat, die Angelegenheiten der Firma, die er nun zu führen hat, zu ordnen. Ich gehe aber davon aus, dass hier die 6-Wochenfrist des EnWG nicht zieht und Sie sich insofern gedulden müssen. Aber selbst WENN die Schlussrechnung erstellt oder Ihre Berechnung anerkannt würde, würden Sie Ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da im Insolvenzfall zunächst alle Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und erst dann entschieden werden kann, wie hoch das auszuschüttende Vermögen ist und wer mit welcher Quote bedient wird. Gehen Sie mal davon aus, dass da (leider) nicht viel übrig bleibt, wenn überhaupt etwas übrig bleibt. Möglich ist auch, dass mangels Masse gar nichts ausgeschüttet wird.
berghaus:
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.
Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?
Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.
Was sollten diese wann tun?
berghaus 11.04.19
bolli:
--- Zitat von: berghaus am 11. April 2019, 12:24:19 ---Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert
--- Ende Zitat ---
Das wird wohl so sein.
--- Zitat von: berghaus am 11. April 2019, 12:24:19 ---...und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.
--- Ende Zitat ---
Ob er soviel Höflichkeit walten lässt, wage ich zu bezweifeln.
--- Zitat von: berghaus am 11. April 2019, 12:24:19 ---Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?
Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.
--- Ende Zitat ---
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.
--- Zitat von: berghaus am 11. April 2019, 12:24:19 ---Was sollten diese wann tun?
--- Ende Zitat ---
Auf jeden Fall, bevor die Termine des Insolvenzverwalters auf Schluss der Gläubigerliste und vor Ablauf von 3 Jahren seit der Schlussrechnung (Einrede der Verjährung) ablaufen.
Erdferkel:
--- Zitat von: bolli am 12. April 2019, 08:27:20 ---...
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.
--- Ende Zitat ---
@berghaus: Ich fürchte, daß da für den Verbraucher aus der Insolvenzmasse nichts zu holen sein wird. Klar kann man sich die Mühe machen und eine eigene Rechnung aufstellen, würde ich warscheinlich auch machen. Ansonsten muss man das wirklich einfach sportlich sehen, das Geld ist ja nicht weg sondern woanders... an der Börse läufts genauso.
💶💶💶⚰️
jaz:
Abrechnungen wirds vermutlich eine ganze Zeit lang nicht geben.
BEV hat nämlich kein Zugriff auf das Abrechnungssystem mehr.
Der Dienstleister, der das bereitgestellt hat, verweigert wohl den Zugriff.
Nebenbei sind auch so ziemlich alle E-Mailadressen abgeschalten wurden.
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