Angenommen, der Fall ist so, wie sie ihn schildern, dann konfrontieren sie doch diese Firma mit diesen Fragen.
Man muss das Grundstück des betroffenen betreten, um den Tank zu entleern und ihn abzutransportieren.
Wir leben in einem Land, wo das Betreten von fremden Grundstücken nicht so einfach möglich ist, nur weil dort ein der Ball liegt, den man verschossen hat.
Warum ist im BGB (§962) expliziet geregelt, dass eine Imker auch ein fremdes Grundstück betreten darf, um dort seinen Bienenschwarm einzufangen.
Von Gasfirmen ist da nichts zu lesen.
Der Tank muss definitiv leer sein, wenn man ihn transprotieren will. Was heißt dann "nicht ganz leer"?
Im angedeuteten Fall gäbe es also die Möglichkeit, die Sache hinauszuzöger und der Firma Fragen zu stellen.
Guten Erfolg
Berichten sie, wie der angenommene Fall nun denn weitergeht.
H. Watzl