Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
Kite:
gerade gefunden:
es läßt ja hoffen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/
Kite
wartifan:
Jau, auch eben gesehn. Na, kündigt sich da endlich die Vernunft-Wende an? :D
RR-E-ft:
@Kite
Die Überschrift des Beitrages suggeriert einen Sachverhalt, wie er so leider nicht besteht:
Gegen die Versagung der Tariferhöhung können die Unternehmen vor den Verwaltungsgerichten klagen.
So geschehen in Thüringen 2002 im Fall TEAG (E.ON Thüringer Energie AG).
Ende 2003 hatte man sich dann vor dem Verwaltungsgericht verglichen. Die Allgemeinen Tarife durften dann erst zum 01.01. bzw. 01.02.2004 weiter erhöht werden, weitere Tariferhöhungen vor dem 31.12.2005 wurden dabei ausgeschlossen.
Das Unternehmen hatte reagiert und alle Tarife, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, kräftig erhöht, um seine Ziele gleichwohl zu erreichen.
Die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss konnte so weiter erheblich gesteigert werden:
TEAG Thüringer Energie AG: Gewinnsteigerung um 136 % im Jahr
Es bleibt zu hoffen, dass viele Bundesländer dem Beispiel Hessens folgen.
Die Tarifgenehmigungsverfahren sind jedoch in den einzelnen Bundesländern verschieden ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich der verlangten Nachweise für die Erforderlichkeit weiterer Strompreiserhöhungen.
Wenn der Nachweis über die Erforderlichkeit nicht erbracht werrden konnte, die Allgemeinen Tarife zu erhöhen, ist schwer vorstellbar, warum die Erhöhung sonstiger Stromtarife des selben Unternehmens erforderlich sein sollten.
Wenn die Tarifgenehmigungsverfahren sich als taugliches Mittel erweisen, einer etwaigen Selbstbedienungsmentalität entgegenzuwirken, so muss man noch einmal gründlich darüber nachdenken, ob diese Tarifgenehmigungsverfahren wirklich schon zum 31.06.2007 endgültig abgeschafft werden können, weil der Wettbewerb bisher nach wie vor nicht funktioniert:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=378&content_news_detail=4725&back_cont_id=4044
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
da kann ich Ihnen nur recht geben.
Siehe Stadtwerke Kreuznach.
Die Preise für Nachtspeicherheizstrom werden ab 1. Januar 2006 um 11% erhöht !!!
Dieser Tarif wird nicht zur Genehmigung vorgelegt.
RR-E-ft:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10614614/485072/
Wenn der VDEW darauf verweist, 40 Prozent der Strompreise seien staatliche Steuern und Abgaben, so betrug dieser Anteil ausweislich des Geschäftsberichts der E.ON Energie 2004 bereits in 2003 fast 41 Prozent.
Er ist also gesunken.
Zudem ist die Stromsteuer seit 2003 mit 2,05 Cent/ kWh stabil.
EEG und KWKG- Umlagen, die nach einem rechtskräftigen Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 erst nach - bisher nicht erfolgter - Spitzabrechnung fällig werden, machen zusammen weniger als 1 Cent/ kWh aus.
Auch dort kam es zu keinen Veränderungen, welche die Strompreiserhöhungen rechtfertigen könnten.
Die Versorger verweisen weiter darauf, die Großhandelspreise an der Leipziger EEX seien um 50 Prozent gestiegen.
Dort werden jedoch nur geringe Strommengen gehandelt undzwar wohl unter maßgeblicher Beteiligung des beherrschenden Oligopols.
Wenn die Preise dort unabhängig von den Stromerzeugungskosten in die Höhe schnellen, bedeutet dies auch zusätzliche Einnahmen für diejenigen, die den Strom dort jetzt viel teurer verkaufen.
Die Großhandelspreise sollen gestiegen sein, weil entgegen den bestehenden Überkapazitäten zu Beginn der Liberalisierung nunmehr das Angebot verknappt wäre.
Kraftwerke wurden in großem Stil stillgelegt oder eingemottet, um das Angebot zu verknappen.
Dann spart man jedoch auch entsprechende Kosten für den Betrieb dieser Kraftwerkskapazitäten, die aktuell nicht (mehr) betrieben werden.
Die Beschaffungskosten seien gestiegen z.B. wegen der gestiegenen Gaspreise für Gaskraftwerke.
Als die Gaspreise nach dem ersten Quartal 2001 deutlich sanken, hat sich auch niemand bei den Verbrauchern gemeldet, dass die Strompreise deshalb sinken müssten.
Verschwiegen wird, dass die Mineralölsteuerbelastung bei KWK- Anlagen gesunken ist, man durch fusionsbedingte Synergieeffekte oftmals in erheblichem Umfange Kosten gesenkt wurden.
Richtig ist, wenn Brandenburg darauf hinweist, dass man Tariferhöhungsanträge nicht pauschal zurückweisen kann, es einer Einzelfallprüfung bedarf.
Die Unternehmen müssen nchweisen, dass die Strompreiserhöhungen bei energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung erforderlich sind.
Diesen Nachweis sieht Hessen offensichtlich als nicht erbracht an.
Die hohen Renditen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen sprechen dafür, dass die Preise bereits überhöht sind.
Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis von Brandenburg, im Spreewald fielen wegen hohen Grundwasserspiegels höhere Kosten an.
Denn dies war schon immer so und kann deshalb keine Preiserhöhungen rechtfertigen.
Preiserhöhungen können nur durch nicht beeinflussbare Kostensteigerungen gerechtfertigt sein.
Meines Erachtens sind das nur solche, die man selbst nicht mit dem Unbilligkeitseinwand abwehren kann.
Hiervon hat man sich jedoch zu überzeugen, in dem man auch Vorlieferanten und vorgelagerte Netzbetreiber den Nachweis über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Preiserhöhungen führen lässt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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