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Autor Thema: Stromsperre Hausverbot erteilt  (Gelesen 8328 mal)

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Offline kally

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Stromsperre Hausverbot erteilt
« am: 18. Dezember 2018, 16:34:39 »
Hallo und guten Tag,

da ich neu hier bin möchte meine Lage kurz schildern:

Ich habe bei meinem Energieversorger EVL-Leverkusen 440,00 EUR sperrfähige Rückstände. Heute war der gute Mitarbeiter hier und wollte den Anschluss sperren. Ich habe die Tür geöffnet ihn aber nicht rein gelassen.Es handelt sich um ein Einfamilien-Reihenhaus und die Anschlüsse sind im Keller. In unzähligen Mails mit dem Versorger wird ein Ratenzahlung auf Grund meiner Zahlungsmoral in den letzten 12 Monaten abgelehnt obwohl ich jeden Abschlag und auch die Nachzahlung geleistet habe. Allerdings immer mit einem Monat Verzug. Ich benötige jetzt Zeit bis nach Weihnachten um den Rückstand zu begleichen, da ich seit mehreren Monaten Kranken beziehe, dass erst wieder nächste Woche überwiesen wird. Was unternimmt die EVL jetzt und wie viel Zeit habe ich jetzt gewonnen. Außerdem habe ich eine Sicherheitsleistung von 650,00 EUR geleistet. Für schnelle Beantwortung wäre ich dankbar. Ich bin allein erziehender Vater von 3 Kindern und möchte Weihnacht nicht ohne Strom sein. Kann man den Strom von außen sperren. Ich möchte auch weitere Kosten vermeiden.

Vielen Dank für ihre Antworten
kally

Offline bolli

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Re: Stromsperre Hausverbot erteilt
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2018, 09:35:26 »
Zunächst die gute Nachricht: Von außen kann man den Strom derzeit meist noch nicht so einfach sperren (das wird demnächst mit dem Digitalzähler mit Online-Anschluss anders  >:( ). Jetzt fangen die schlechten Nachrichten an: Wenn Sie Ihre Außenstände nicht begleichen (können), werden die EVL leider immer wieder bei jeder Handlung von denen weitere Kosten geltend machen. Damit wird's immer teurer, selbst wenn Sie zahlen.
Falls Sie in der Nähe Ihres Versorgers wohnen lohnt sich vielleicht einmal eine persönliche Vorsprache statt eines Briefes oder eines Anrufes im Call-Center-Bereich. Möglicherweise sind die dann etwas kooperationsbereiter. Wenn dem aber so ist, sollten Sie auch unbedingt an diesen Absprachen festhalten, sonst geht es ganz schneller weiter mit der Mühle.
Ob und wie die EVL jetzt unmittelbar vor Weihnachten noch reagiert, müssen Sie wohl leider abwarten. Was verlässliches wird Ihnen da hier im Forum sicher niemand zu sagen können.
Ich hoffe für Sie und Ihre Familie, dass die auch so was wie "Weihnachtsfrieden" kennen.

Offline jaz

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Re: Stromsperre Hausverbot erteilt
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2018, 10:55:44 »
Hallo, das was bolli schreibt stimmt nur bedingt.

1. Strom kann auch gesperrt werden, wenn man den Zutritt verweigert. Nämlich am Hausanschluss.
Das wird der Netzbetreiber aber erst dann tun, wenn kein weiterer Endverbraucher betroffen ist und die Kosten das rechtfertigen.
2. Das mit "Digitalzähler mit Online-Anschluss" ist unwahr. Bis ein Privathaushalt ein imSys (intelligentes Messsystem) bekommt, gehen noch 6 Jahre + ins Land. Hinzukommt, dass ein solches imSys nicht für die Fernsperrung vorgesehen ist. Das ist über das derzeitige MSbG auch nicht vorgesehen. Das imSys müsste mit einer zusätzlichen Komponente ausgestattet werden.

@kally,
Ihre Situation ist so kurz vor den Feiertagen natürlich ärgerlich, daher empfiehlt sich folgendes:
- zum Versorger gehen und eine persönliche Klärung versuchen (wie bolli schon schrieb)
- Ratenzahlungsvereinbarung, je nach Möglichkeit und dem Willen des Versorgers, abschliessen (dabei fällt meistens eine Gebühr für die Ratenzahlung an)

Da mir nicht bekannt ist, wie hoch Ihr monatlicher Abschlag ist, Sie aber schrieben, dass Sie eine Sicherheitsleistung von 650€ geleistet haben, ist der Abschlag entweder sehr hoch oder die Sicherheitsleistung soll mehrere Monate abdecken können.


Ggfs. sollten Sie für die Zukunft auch einen Versorgerwechsel in Erwägung ziehen.
Das befreit Sie aber nicht von der Begleichung der offenen Posten.
Leider haben Sie auch nichts dazu geschrieben, ob Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben oder in der Grundversorgung sind. Denn die Grundversorgung ist das teuerste was der Versorger mit den meisten Entnahmestellen im Gebiet eines Netzbetreibers hat, anbietet.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2018, 11:22:59 von jaz »

Offline bolli

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Re: Stromsperre Hausverbot erteilt
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2018, 11:45:51 »
Hallo, das was bolli schreibt stimmt nur bedingt.

1. Strom kann auch gesperrt werden, wenn man den Zutritt verweigert. Nämlich am Hausanschluss.
Das wird der Netzbetreiber aber erst dann tun, wenn kein weiterer Endverbraucher betroffen ist und die Kosten das rechtfertigen.
2. Das mit "Digitalzähler mit Online-Anschluss" ist unwahr. Bis ein Privathaushalt ein imSys (intelligentes Messsystem) bekommt, gehen noch 6 Jahre + ins Land. Hinzukommt, dass ein solches imSys nicht für die Fernsperrung vorgesehen ist. Das ist über das derzeitige MSbG auch nicht vorgesehen. Das imSys müsste mit einer zusätzlichen Komponente ausgestattet werden.
zu 1. Laut TE handelt es sich um ein Reihenhaus. Dort ist der Hausanschluß in der Regel im eigenen Haus. Alternativ müsste der Anschlusspunkt des Hausanschlusses in der Straße freigelegt werden. Das wird kaum ein Netzbetreiber so ohne weiteres machen. Deshalb schrieb ich "meist noch nicht so einfach sperren". Möglich ist aber natürlich vieles.

zu 2. Ich weiß ja nicht, worauf Ihre Informationen beruhen, aber dass, was ich bisher dazu gelesen habe, liest sich ein wenig anders. Die "modernen Messeinrichtungen"(Digitalzähler) werden schon heute eingebaut und die "modernen Messsysteme" (oder Smart-Meter genannt) werden wohl ab 2019 kommen. Eine VERPFLICHTUNG zum Einbau solcher Einrichtungen (durch den Netzbetreiber oder einen Messstellenbetreiber) besteht derzeit nur für bestimmte Gruppen (ab 2020 Privathaushalte ab 6.000kWh Stromverbrauch). Es kann sich aber auch niemand weigern, wenn der Netzbetreiber auch für weitere Personengruppen die Umrüstung früher ansetzt. Siehe auch hier Die neuen Stromzähler kommen .
 Was dann möglich ist, kann man u.a. hier Strom- und Gassperren: Differenzierte Lösungen sind gefragt (im unteren Teil "Smart Meter können das Prepaid-System vereinfachen") nachlesen. Es mag ja sein, dass die "Fernsperre" nicht primäres Ziel dieser Aktionen ist (und es wird niemand so blöd sein, dass so zu formulieren), Fakt ist aber, dass Sperren auch heute schon unter bestimmten Bedingungen zulässig sind und das diese in Zukunft, so sie denn mittels der neuen technischen Systeme einfacher zu gestalten sind, auch durchgeführt werden. Da werden Sie mir doch nicht widersprechen oder? Wenn doch, halte ich da gerne eine Wette drauf. Zeitfenster: 4 Jahre !!! (und 4 Jahre sind für mich durchaus "demnächst"  ;) ).

 

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