Die Jahresabrechnung bringt wieder Bewegung und damit Ärger.
Trotz Einsprüchen gegen die beiden Erhöhungen seit der letzten Jahresabrechnung, Einschaltung von Landeseichamt sowie Landeskartellamt (siehe meine früheren Beiträge) hält Thüga die Erhöhungen für gerechtfertigt und sieht keine Veranlassung zur geforderten Offenlegung.
Ich hatte natürlich die Einzugsermächtigung nur auf den von mir akzeptierten Gaspreis und die alte um 32 % niedrigere Abschlagszahlung begrenzt. Seither war Ruhe, und ich wartete gespannt auf die Jahresabrechnung 2005. Nach Ablesen des Zählerstandes Ende August, kam einige Tage später ein Schreiben der Thüga, in welchem mir die Löschung der erteilten Einzugsermächtigung zum 01.Oktober 2005 mitgeteilt wurde und man gleichzeitig darum bat, ab Monat Oktober 2005 die jeweiligen Jahresabrechnungen und die darin mitgeteilten monatlichen Abschläge fristgerecht zu überweisen.
Am 07.10. 2005 kam dann die Jahresabrechnung, natürlich auf Basis der Thüga Preise. Der Verbrauch lag , so wie wir es auch das Jahr über prognostiziert haben, fast exakt auf dem Niveau 2003, womit die bis heute unerklärliche über 30 % Verbrauchssteigerung des Jahres 2004 erneut in Frage zu stellen wäre.
Meine daraufhin erstellte eigene Abrechnung, die ich unter Bezugnahme auf meine (bestätigten) Einsprüche an Thüga schickte, ergab eine Nachzahlung von 8,37 Euro (statt 91,-), die ich dann zusammen mit dem „alten“ Abschlag auch sofort überwiesen habe.
Heute nun ein neues Schreiben von Thüga.
[i].......hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 25.10.2005.
Bezüglich der Anwendbarkeit von § 315 BGB im Bereich der Gasversorgung haben beide Seiten, Sie und wir, Ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.
Wir bitten Sie, die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung unserer geltenden Erdgas- Verkaufspreise zu bezahlen. Sollten Sie einen Teilbetrag unserer Rechnung einbehalten, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, unsere berechtigten Forderungen in geeigneter Weise durchzusetzen.
Für ein persönliches oder telefonisches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Thüga Aktiengesellschaft
Erdgas Allgäu- Oberschwaben[/i]
Wie sollte ich nun weiter vorgehen?
Wopeni