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Autor Thema: Thüga will Forderungen trotz Einspruch durchsetzen  (Gelesen 7210 mal)

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Offline wopeni

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Thüga will Forderungen trotz Einspruch durchsetzen
« am: 05. November 2005, 13:32:06 »
Die Jahresabrechnung bringt wieder Bewegung und damit Ärger.

Trotz Einsprüchen gegen die beiden Erhöhungen seit der letzten Jahresabrechnung, Einschaltung von Landeseichamt sowie Landeskartellamt (siehe meine früheren Beiträge) hält Thüga die Erhöhungen für gerechtfertigt und sieht keine Veranlassung zur geforderten Offenlegung.

Ich hatte natürlich die Einzugsermächtigung nur auf den von mir akzeptierten Gaspreis und die alte um 32 % niedrigere Abschlagszahlung begrenzt. Seither war Ruhe, und ich wartete gespannt auf die Jahresabrechnung 2005. Nach Ablesen des Zählerstandes Ende August, kam einige Tage später ein Schreiben der Thüga, in welchem mir die Löschung der erteilten Einzugsermächtigung zum 01.Oktober 2005 mitgeteilt wurde und man gleichzeitig darum bat, ab Monat Oktober 2005 die jeweiligen Jahresabrechnungen und die darin mitgeteilten monatlichen Abschläge fristgerecht zu überweisen.

Am 07.10. 2005 kam dann die Jahresabrechnung, natürlich auf Basis der Thüga Preise. Der Verbrauch lag , so wie wir es auch das Jahr über prognostiziert haben, fast exakt auf dem Niveau 2003, womit die bis heute unerklärliche über 30 % Verbrauchssteigerung des Jahres 2004 erneut in Frage zu stellen wäre.

Meine daraufhin erstellte eigene Abrechnung, die ich unter Bezugnahme auf meine (bestätigten) Einsprüche an Thüga schickte,  ergab eine Nachzahlung von 8,37 Euro (statt 91,-), die ich dann zusammen mit dem „alten“ Abschlag auch sofort überwiesen habe.

Heute nun ein neues Schreiben von Thüga.

[i].......hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 25.10.2005.

Bezüglich der Anwendbarkeit von § 315 BGB im Bereich der Gasversorgung haben beide Seiten, Sie und wir, Ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.

Wir bitten Sie, die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung unserer geltenden Erdgas- Verkaufspreise zu bezahlen. Sollten Sie einen Teilbetrag unserer Rechnung einbehalten, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, unsere berechtigten Forderungen in geeigneter Weise durchzusetzen.

Für ein persönliches oder telefonisches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Thüga Aktiengesellschaft
Erdgas Allgäu- Oberschwaben[/i]

Wie sollte ich nun weiter vorgehen?


Wopeni

Offline Harry01

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Thüga will Forderungen trotz Einspruch durchsetzen
« Antwort #1 am: 05. November 2005, 14:08:30 »
@wopeni

Gehen Sie so vor, wie Sie es beschrieben haben. Von meinem Versorger habe ich auch ein Schreiben mit ähnlichem Wortlaut erhalten. Ist nur heiße Luft und Einschüchterung. Die werden sowiso ein Mahnverfahren einleiten und Sie regelmäßig mit Post beehren. Passen Sie nur auf, daß die Restforderung nicht mit den neuen Abschlägen aufgerechnet wird.

Offline RR-E-ft

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Thüga will Forderungen trotz Einspruch durchsetzen
« Antwort #2 am: 05. November 2005, 14:30:43 »
@wopeni

Thüga ist eine E.ON Ruhrgas- Tochter und gehört also zum E.ON Konzern.

Deren Vorstandsvorsitzender hat vor der deutschen Presse klipp und klar gesagt, dass man nichts zu verbergen hat und die Gaspreiskalkulationen offen gelegt werden. Er hat weiter die Feststellung getroffen, dass Haushaltskunden bisher ihren Versorger nicht wechseln können und deshalb besonders abhängig sind.

All das scheint bei der Thüga ggf. noch nicht angekommen zu sein.

Sie könnten sich deshalb über das weiter hinhaltende Verhalten Ihtres Versorgers, welches in eindeutigem Widerspruch zur \"Transparenz- Initiative\" des E.ON-Vorstandsvorsitzenden steht, bei letzterem schriftlich beschweren.

Ihr Versorger wird dann wohl sehr schnell konzernintern \"auf Linie\" gebracht. Sie können sich auch an die regionale Presse wenden und auf die bestehenden krassen Widersprüche in den Aussagen der E.ON- Unternehmen aufmerksam machen.

Auch dies kann den Druck auf Ihren Versorger erhöhen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wopeni

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Thüga will Forderungen trotz Einspruch durchsetzen
« Antwort #3 am: 08. November 2005, 19:09:08 »
Mein Anruf bei Thüga führte zu einem sehr offenen Gespräch.
Ich wollte wissen was ich von dem Schreiben (siehe oben) und der angedrohten Durchsetzung der Forderung halten soll, bzw. was ein angebotenes Gespräch bringen soll.
Das Ergebnis:
Man wies auf die Bewegungenen und Aktivitäten hinsichtlich § 315 hin und die zwischenzeitlich erfolgten einlenkenden Äusserungen aus der EON Konzernzentrale.
Es werde ja wohl in absehbarer Zeit zu Urteilen und Entscheidungen kommen. Daran wird man sich orientieren.
Entweder muss Thüga zurückbezahlen, oder ich als Verbraucher die Differenz nachzahlen.

Bis zur nächsten Jahresrechnung werde ich also weiterhin nur die reduzierten Abschläge überweisen und bei künftigen Preiserhöhungen, wie gehabt, Widerspruch einlegen.

Erst einmal ist also Ruhe!

Wopeni

 

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