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Autor Thema: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte SV  (Gelesen 5292 mal)

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Offline inferno

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Hallo,

In den AGBs verweist fuxxstrom auf die Gebührentabelle. Dort heißt es: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte Stellvertretung: 3 Monate.

Was ist denn damit gemeint? Sehe ich da Gespenster, oder ist das eine "Entschädigung" für eine Kündigung, wenn sie wie üblich durch den neuen Versorger durchgeführt wird?

 

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