Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie

Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte SV

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inferno:
Hallo,

In den AGBs verweist fuxxstrom auf die Gebührentabelle. Dort heißt es: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte Stellvertretung: 3 Monate.

Was ist denn damit gemeint? Sehe ich da Gespenster, oder ist das eine "Entschädigung" für eine Kündigung, wenn sie wie üblich durch den neuen Versorger durchgeführt wird?

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