Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte SV
(1/1)
inferno:
Hallo,
In den AGBs verweist fuxxstrom auf die Gebührentabelle. Dort heißt es: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte Stellvertretung: 3 Monate.
Was ist denn damit gemeint? Sehe ich da Gespenster, oder ist das eine "Entschädigung" für eine Kündigung, wenn sie wie üblich durch den neuen Versorger durchgeführt wird?
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln