Energiepreis-Protest > Stadtwerke Niebüll

Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??

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Kite:
@Fricke

habe gerade bei der Durchsicht meiner alten Gasabrechnungen festgestellt,

dass bei meinen Verbräuchen,bisher ca 12000kwh und jetzt bei neuer

Therme ca 7500 kwh der\"Sondertarif\" der Stadtwerke Niebüll teurer war als

der  normale Grundtarif. Kann ich ,da ich §315 anwende seit einem Jahr , als

 Bezugsgröße den Gesamtpreis des allgemeinen Tarifes zugrunde legen, oder

muß ich die \"Sonderpreise\" nehmen? Was passiert rechtlich,wenn ich die

Umwandlung in den Grundtarif möchte? Ist dann der zur Zeit gültige Preis

für  mich maßgeblich,trete also in ein neues Vertragsverhältnis ein?

Wie soll ich vorgehen?

Gruß

Kite

RR-E-ft:
@Kite

Der Versorger ist verpflichtet, Sie preisgünstig zu versorrgen, d. h. so billig wie möglich.

Daraus folgt, dass Sie Anspruch darauf haben, zum günstigsten in Frage kommenden Tarif abgerechnet zu werden, wenn im Übrigen Voraussetzungen vorliegen, wie bei manchen \"Sonderverträgen\" die Erteilung einer Einzugsermächtigung - wenn auch beschränkt.

Der Allgemeine Tarif kann als solcher nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft sein, so dass dieser zur Anwendung kommen muss, wenn er im konkreten Fall der günstigste Tarif sein sollte.

(Dieser Fall ist selten.)


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Monaco:
Frage am Rande.

Darf eine Abrechnung zu einem ungünstigeren Tarif, als dem Allgemeinen Tarif, überhaupt erfolgen?
Schließlich gilt doch die jeweilige Genehmigung (z.B. der Landeskartellbehörden) des Allgemeinen Tarifs als \"Maximalgrenze\". Sondertarife müssen darunter liegen und bedürfen daher keiner eigenen Genehmigung. Oder liege ich da falsch?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

RR-E-ft:
@Monaco

Gaspreisgenehmigungen gibt es nicht.

Behördlich genehmigte Strompreise sind gesetzlich höchstzulässige Preise gem. § 12 BTOElt.


Ungünstigere Gaspreise als im Allgemeinen Tarif sind auch wenig vorstellbar:

Bei sog Sondertarifen ist die Konzessionsabgabe weit geringer 0,03 Cent/ kWh statt 0,22 Cent/ kWh, so dass allein die geringere Abgabenbelastung dazu führen sollte, dass ein Sondervertragstarif immer günstiger ist als der Allgemeine Tarif.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Kite:
@ Fricke, danke für die Antwort ich bin aber doch noch nicht ganz schlau

 geworden aus der Antwort.

Bei den Stadtwerken Niebüll beträgt der Grundpreis im allgemeinen Tarif

87€  bei 5,85 cent/kwh Arbeitspreis,im Sondertarif,den ich habe, aber

195€ bei4,7 Cent/Kwh Arbeitspreis. Bei meinem jetzigen Verbrauch ist der

allgemeine Tarif günstiger. Kann ich, da ich meine Preise von September

2004 zugrunde lege den allgemeinen Tarif auch für diesen Zeitpunkt  wählen

, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Sonderpreis günstiger war?

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