Energiepreis-Protest > Stadtwerke Niebüll
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
Kite:
@Fricke
habe gerade bei der Durchsicht meiner alten Gasabrechnungen festgestellt,
dass bei meinen Verbräuchen,bisher ca 12000kwh und jetzt bei neuer
Therme ca 7500 kwh der\"Sondertarif\" der Stadtwerke Niebüll teurer war als
der normale Grundtarif. Kann ich ,da ich §315 anwende seit einem Jahr , als
Bezugsgröße den Gesamtpreis des allgemeinen Tarifes zugrunde legen, oder
muß ich die \"Sonderpreise\" nehmen? Was passiert rechtlich,wenn ich die
Umwandlung in den Grundtarif möchte? Ist dann der zur Zeit gültige Preis
für mich maßgeblich,trete also in ein neues Vertragsverhältnis ein?
Wie soll ich vorgehen?
Gruß
Kite
RR-E-ft:
@Kite
Der Versorger ist verpflichtet, Sie preisgünstig zu versorrgen, d. h. so billig wie möglich.
Daraus folgt, dass Sie Anspruch darauf haben, zum günstigsten in Frage kommenden Tarif abgerechnet zu werden, wenn im Übrigen Voraussetzungen vorliegen, wie bei manchen \"Sonderverträgen\" die Erteilung einer Einzugsermächtigung - wenn auch beschränkt.
Der Allgemeine Tarif kann als solcher nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft sein, so dass dieser zur Anwendung kommen muss, wenn er im konkreten Fall der günstigste Tarif sein sollte.
(Dieser Fall ist selten.)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
Frage am Rande.
Darf eine Abrechnung zu einem ungünstigeren Tarif, als dem Allgemeinen Tarif, überhaupt erfolgen?
Schließlich gilt doch die jeweilige Genehmigung (z.B. der Landeskartellbehörden) des Allgemeinen Tarifs als \"Maximalgrenze\". Sondertarife müssen darunter liegen und bedürfen daher keiner eigenen Genehmigung. Oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@Monaco
Gaspreisgenehmigungen gibt es nicht.
Behördlich genehmigte Strompreise sind gesetzlich höchstzulässige Preise gem. § 12 BTOElt.
Ungünstigere Gaspreise als im Allgemeinen Tarif sind auch wenig vorstellbar:
Bei sog Sondertarifen ist die Konzessionsabgabe weit geringer 0,03 Cent/ kWh statt 0,22 Cent/ kWh, so dass allein die geringere Abgabenbelastung dazu führen sollte, dass ein Sondervertragstarif immer günstiger ist als der Allgemeine Tarif.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kite:
@ Fricke, danke für die Antwort ich bin aber doch noch nicht ganz schlau
geworden aus der Antwort.
Bei den Stadtwerken Niebüll beträgt der Grundpreis im allgemeinen Tarif
87€ bei 5,85 cent/kwh Arbeitspreis,im Sondertarif,den ich habe, aber
195€ bei4,7 Cent/Kwh Arbeitspreis. Bei meinem jetzigen Verbrauch ist der
allgemeine Tarif günstiger. Kann ich, da ich meine Preise von September
2004 zugrunde lege den allgemeinen Tarif auch für diesen Zeitpunkt wählen
, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Sonderpreis günstiger war?
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