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Autor Thema: Gasanbieter kündigt Vertrag  (Gelesen 7920 mal)

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Offline Franziska

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Gasanbieter kündigt Vertrag
« am: 01. November 2018, 21:05:32 »
Hallo
Folgendes Problem. Wir haben zum 31.10.18 unseren Gasvertrag gekündigt weil er erhöht wurde. Da mein Mann in den Krankengeldbezug gekommen ist und wir einiges weniger an Gas verbraucht haben als wir laut Vertrag beziehen, haben wir beim Gasanbieter angefragt ob man die Zahlung 1.10. nicht aussetzen kann, die wurde schon zurückgebucht, und mit der Erstattung verrechnen. Die meinten das das nicht geht. Keine möglichkeit von deren Seite. Nun habe ich im Kundenportal unter Dokumente gesehen 1 Mahnung, 3 Mahnung ,Kündigung zum 26.10.18. Das heist für 5 Tage zum Grundversorger.
Was kann ich dazu schreiben ? Hat da jemand einen Rat für mich ? Denn die 2 Mahnung fehlt ja und Mahngebühren wurden ebenfalls erhoben.
Vielen dank

Offline Erdferkel

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Re: Gasanbieter kündigt Vertrag
« Antwort #1 am: 07. November 2018, 14:10:58 »
Hallo
Folgendes Problem...

Was kann ich dazu schreiben ? Hat da jemand einen Rat für mich ? Denn die 2 Mahnung fehlt ja und Mahngebühren wurden ebenfalls erhoben.
Vielen dank
Ich würde sowas wie „ Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist die vertraglich vereinbarte Abschlagzahlung vom Oktober wegen fehlender Deckung auf meinem Konto storniert worden, ich bitte dies zu Entschuldigen, wird nicht wieder vorkommen. Selbstverständlich werde ich sämtliche durch mein Verschulden verursachte Zusatzkosten umgehend erstatten. Mit freundlichen Grüssen Franziska“ schreiben.  :)
Kein Mensch muss Ihnen Mahnungen schicken, SIE SIND im Zahlungsverzug!
Unfassbar, was manche Leute sich einbilden...

Offline bolli

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Re: Gasanbieter kündigt Vertrag
« Antwort #2 am: 08. November 2018, 12:52:06 »
Hallo Franziska,

etwas freundlicher ausgedrückt: Es gibt keine rechtliche Begründung für die Zulässigkeit einer Aufrechnung der gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch VOR der erstellten Schlussrechnung, so unangenehm das für Sie auch sein mag und Sie das Geld sicher besser anderweitig brauchen könnten. Sollten Sie einen Sondervertrag mit Bonuszahlung haben, fällt Ihnen sowas schnell auf die Füße, da in so einem Fall die Bonuszahlungen meist wegfallen. Aber auch sonst müssen ALLE Abschlagszahlungen vertragsgemäß geleistet werden. Fällt Ihnen während der Laufzeit des Vertrages ein ERHEBLICHER Minderverbrauch auf, weil Sie z.B. längere Zeit abwesend waren oder sich Ihre Anwesenheitszeiten deutlich verändert haben, können Sie beim Versorger um Anpassung der Abschlagshöhen bitten, aber das wird zum Ende des Vertrages mit dem Hintergrund, sich den letzten Abschlag zu sparen, nicht gemacht.
Es ist leider so, dass die Rechtslage an der Stelle auf Seiten der Versorger ist. Wir Verbraucher können an dieser Stelle nur auf die Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen pochen und die dann zu erfolgende Rückerstattung. Mehr ist nicht drin.

Offline Erdferkel

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Re: Gasanbieter kündigt Vertrag
« Antwort #3 am: 08. November 2018, 13:53:10 »
Hallo Franziska,
...
etwas freundlicher ausgedrückt: ...
Es ist leider so, dass die Rechtslage an der Stelle auf Seiten der Versorger ist...
Ich finde diese Regelung völlig Ok. Ich kann ja auch freundlich, hab mal von der Kreide abgebissen...:
Auch dem Versorger entstehen Kosten, und diese orientieren sich nunmal am prognostizierten Verbrauch, Beschaffung des Gases beim Erzeuger, Durchleitungsgebühren beim Netzbetreiber und natürlich das Finanzamt...
Die Kohle ist also erstmal fällig, egal wieviel nachher tatsächlich verbraucht wurde. Was man so gehört hat sind ja gerade die Lockangebote nicht mal kostendeckend, da wird sowas schnell zum Problem, das ist aber sicherlich nicht das Problem des Verbrauchers. Aber so ist durchaus nachvollziehbar warum der Versorger hier auf Zahlung der vereinbarten Abschläge besteht.
Zu den Mahngebühren:
Eine Mahnung kann auch entbehrlich sein. Sie wird nicht benötigt, wenn:
1. Durch ein Kalenderdatum (z.B. auf der Rechnung) bestimmt wird, wann die Forderung zu begleichen ist.
Somit sind bereits mit der 1. Mahnung angemessene Gebühren zulässig, denn es besteht bereits Zahlungsverzug, 2,50€ bis 3,00€ würde ich akzeptieren, gegen höhere Gebühren würde ich ggf. vorgehen. Die Kosten des Versorgers für die Rücklastschrift hat auch der säumige Kunde zu tragen, viel Spass! Mist, da war die Kreide wieder alle... ???

Offline bolli

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Re: Gasanbieter kündigt Vertrag
« Antwort #4 am: 13. November 2018, 08:14:45 »
Auch ich kann mit der Regelung der Abschlagszahlung durchaus leben. Das "leider" war lediglich ein Ausdruck, der der TE signalisieren sollte, dass ich da wenig Chancen auf eine positive Durchsetzbarkeit Ihres Ansinnens sehe.
Und genauso wie ich dem Versorger nicht einfach eine Abschlagserhöhung ohne ausreichenden Grund mitmache, genauso akzeptiere ich die Abschläge in der vereinbarten Form. Schließlich weiß ich bereits bei Vertragsabschluss, dass ich überbezahle und meinen Bonus erst im Nachhinein zurück erhalte. Das dieses fristgemäß passiert ist ebenfalls von mir nachzuhalten und ggf. auf geeignetem Wege einzufordern.
Man kann halt nicht alles haben.  :D

 

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