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Zur Grundversorgung ist übrigens ein Verfahren beim EuGH anhängig, bei dem es um die Frage geht, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBV/ § 5 GVV überhaupt wirksam ist (siehe entsprechender Thread unter "Grundsatzfragen") !
... gemäß dem EuGH-Urteil vom 23.10.2014 (siehe unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile") beinhalten § 4 der AVBVen bzw. § 5 der GVVen kein wirksames einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur einseitigen Änderung des Preises, sodass alle seit Mitte 2004 erfolgten Preisänderungen in der Grundversorgung unwirksam waren.Es bleibt jetzt abzuwarten, was bei dem zum genannten EuGH-Urteil noch ausstehenden BGH-Urteil herauskommt; ...
... bei mir wird es jetzt zur Klage durch die GASAG kommen. ...
Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar, was die GASAG mit einer Klage bezweckt oder erreichen möchte.
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