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Autor Thema: Flüssiggastank Entfernung  (Gelesen 6895 mal)

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Offline geminner18

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Flüssiggastank Entfernung
« am: 25. August 2018, 10:46:38 »
Hallo,
   vor einem Jahr haben wir ein Grundstück mit Gebäude erworben. Der Vor- Vorbesitzer hat mit Flüssiggas geheizt. Nachdem der Besitzer verstorben war, hat der Erbe noch eine Weile (ca. 3 Jahre) darin gewohnt, sich aber um nichts gekümmert. Wir haben die Immobilie vom Erben erworben. Es gäbe keinen Mietvertrag mit keinem Anbieter (auch auf unserem Kaufvertrag vermerkt). Geheizt hat er anscheinend auch nicht mit Flüssiggas. Der Tank steht also ca. 3 Jahre lang leer.
Da wir nicht planen mit Gas zu heizen ist die Entfernung des oberirdischen Gastanks angebracht. Der Besitzer des Tanks (Fa. T..... Energy) hatte auf eine Anfrage im vergangenen Jahr vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages nicht reagiert. Nun erhielten wir per Post einen Neuvertrag, den wir unterschreiben sollten. Den Vertrag unterzeichnen wir logischerweise nicht!
Sollen wir gleich einen Anwalt einschalten oder geht das auch ohne rechtlichen Beistand? Wer müsste für die Kosten der Entfernung aufkommen?
Danke!

Offline DeJe63

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Re: Flüssiggastank Entfernung
« Antwort #1 am: 25. August 2018, 20:09:55 »
Der Tank gehört der Firma und ihr habt keinen gültigen Vertrag mit denen?
Dann schreib ihnen das sie deine Eigentumsrechte verletzt (indem sie unerlaubt ihr Eigentum auf deinem Grund lagern) und verlangt das sie den Tank entfernen. Natürlich zu Kosten der Tank-Firma. ;)
Wenn sie darauf nicht reagieren -> Anwalt.

Und ja, NICHTS unterschreiben. :)

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Entfernung
« Antwort #2 am: 18. September 2018, 21:17:10 »
Gibt es in dieser Sache ein Update?

H. Watzl

Offline TÜV-SV

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Re: Flüssiggastank Entfernung
« Antwort #3 am: 22. September 2018, 11:19:35 »
Ich würde an deiner Stelle die Firma schriftlich dazu auffordern, daß sie ihren Tank innerhalb einer bestimmten Frist aus deinem Garten holen soll. Denn Du hast keinen Vertrag mit denen und sie können ja nicht einfach ihr Eigentum in deinem Garten rumstehen lassen.

Falls die Firma nicht reagiert oder sie sich weigert oder Dir die Kosten aufdrücken will, würde ich damit zum Anwalt gehen. Letztlich könnte es dann darauf hinauslaufen, daß Du den Tank selbst entsorgen läßt und sämtliche Kosten inklusive Verzugszinsen dafür dann mit Hilfe des Anwalts bei der Firma eintreiben läßt, falls die Firma nicht selbst für die Abholung sorgt.

Mit bestem Gruß
Tüv-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline stingmb

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Re: Flüssiggastank Entfernung
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2018, 09:42:07 »
Ich würde an deiner Stelle die Firma schriftlich dazu auffordern, daß sie ihren Tank innerhalb einer bestimmten Frist aus deinem Garten holen soll. Denn Du hast keinen Vertrag mit denen und sie können ja nicht einfach ihr Eigentum in deinem Garten rumstehen lassen.


Der Vertrag wird aber automatisch vom neuen Eigentümer mit übernommen, "Kauf bricht nicht Miete" war mal so ein Spruch. Glaube im BGB ist das irgendwo geregelt. Ähnlich wie der Vertrag zur Wohngebäudeversicherung, der läuft auch automatisch über den neuen Eigentümer weiter und kann/muss vom neuen Eigentümer gekündigt werden.

(Schadenersatz, nach dem Motto, "das hab ich doch vorher nicht gewusst und davon hat der Verkäufer nix gesag", kann man dann nur beim Verkäufer des Grundstücks geltend machen.)


Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Entfernung
« Antwort #5 am: 27. Januar 2019, 16:23:04 »
Update?
Bitte berichten sie doch dem Forum, was inzwischen geschehen ist.

Danke.

H. Watzl

 

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